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Voigtlandischen Lreys-Stadt Plauen Achter Jahrgang. Erstes Vierteljahr. 4ten Jan. ist zwischen dem Kaiser!. General, Grafen Haddick, und dem franzöfischen Divistonsgeneral Colard eine besondere Convention, als eine Folge des Waffenstillstandes, geschloffen worden, nach deren Inhalt die Feindseligkeiten auf den beyden Rheinufern, von Caoellen bis Cölln einer Seirs, und von dem Einfluß der ahn bis Mühlheim anderer Seus, vom 4ten O. an aufhören sogen. Die beyden Inseln Oberwerth und Niederwerth nebst Neuwied sollen als neutral betrachtet werden, und Salvegarden "Schalten. Die übrigen Rhein inseln bleiben unbesetzt, und die Communi- cationöbrücken nach denselben werden abge nommen. Nur an zwey Orten soll man von einem Ufer zum andern gelangen können, nämlich zu Coblenz und Cölln, einer, und zu Thal und Mühlheim anderer Seite. Das Zuschicken von Unterhändlern bleibt vor läufig durchaus nothwendig. Will einer von beyden Theilen den Waffenstillstand brechen, so ist er gehalten, den andern zehn Tage im Voraus davon zu benachrichtigen, und der Ofstcier, welcher die Deppsche über bringt, bleibt bis zum Ablauf dieses Zeit punkts als Geisel zurück. Am 9ten Jan. ist Warschau von Preus- fischen Truppen wirklich besetzt worden; zum Gouverneur dieser Stadt hat der König den Generallieuienant von Wendessen; zum Commenvanlen den Generalmajor von Ruits, und zum Pinßmajor den Obersten von Brodowsky ernannt. Rußland soll fich ausserordentlich stark rüsten. Man will von nicht weniger als 5 Armsen reden, die diese Macht ins Feld st.llen/nnd die zusammen 520002 Mann ausmachen würden. Auflösung des Räthsels im vorigen Blatte: der Strumpf. )( ' Haupt-