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-7» 26- Anekdote- Der richtige Ausleger. Ein reichet, aber schwacher Mann, in dessen Gunst sich die Mönche eines gewis. sen Klosters festzusehen gewußt hakten, Machte auf seinem Lodbetle ein Testament, in welchem er diese Mönche zu Universal erben seines Vermögens einsetzke und ihnen blos auferlegie, seinem einzigen Sohn von der Verlassenschaft so viel zu geben, als ih. nen anstünde. Nach seinem Tode suchte sein Sohn, den es verdroß, sich auf eine solche.Art der Gnade der heiligen Vater aus- gesetzt zu sehn, das Testament umzustoßen und fieng deswegen einen Prozeß mit den Mönchen an. Der Richter, bey dem die Sache anhängig ward, deklarirte dem jun. gen Manne, daß er nicht im Stande sey, seines VarerS lezten Willen umzustoßen, sondern sich demselben schlechterdings unter, werfen müsse. Hierauf fragte er die Mön- che: wis stark die Erbschaft sey und wie viel sie. dem Jünglinge davon zu geben Willens wären? „Hunderttausend Thaler" crwie- derten sie, „ beträgt die Erbschaft und zehn, „tausendThaler wollen wir demselben davon „geben." „Gut" versetzte der Richter, „weil denn die Mönche blos unter der Be- „dingung zu Erben elngsetzt worden sind, „daß sie dem Sohne des Erblassers soviel „von dem Vermögen geben sollen, als ih- „nen anftrhc: so will das Testament, daß „sie dem Sohne 92000 Thlr. als denjeni. „gen kheil, der ihnen ansteht, geben sollen. „'Mithin sollen sie auch diese Summe an „den Jüngling auszuzahlen verbunden seyn „und nur die isooo für sich behalten. Da das hiesige Fleischer Handwerk, bey der ihm gegebenen Fleischtaxe, zeither immer nm Erhöhung derselben angekraqen, solche auch unter hierzu dienlichem Vorwand erhalten, und sich somit eine zu große Stei. gerung der Flenchpreise gegen die sonstigen verschaffet; Und da uns nun aber, bey der bisher von Jedermann laut geführten Klage über den allzuhohen Preis des Fleisches, ob lieget, dieser einigermaßen abzuhelfen, folg lich auf wohlfeilere Fleischiiefernng sorgfäl- tigen und thunlichen Bedacht zu nehmen: so sind wir des Dafürhaltens, daß durch Ge- stattung dev Schlachtens und Verkaufs von den Landsteischern in die Stadt an den bey« den Wochenmärkten, wie solches von jeher auch der Gedanke und Wunsch des hiesigen kublrci gewesen, ein wohlfeilerer Fleilch- preis aller Arten des Schlachtviehes zu be« wirken fey. In dieser Absicht und in Ge mäßheit des höchsten 6en. Befehls kub. 8. April 1767. werden daher von Seiten Raths alle Landfleifcher, welche es ihren Um- ständen gemäs befinden, hierdurch eingela den, allerlei) Flcischarten auf die zween Wo chenmärkte, als: Mittwochs, und Sonn, abends anhero zu bringen, da man ihnen denn Plätze zum Feilhalten anweisen, und Obrigkeitö wegen allen gebührlichen Schutz und Unterstützung angedeihen laßen wird. Plauen in curia am l y.Aug. 179 z. Bürgermeister u. Rath daselbst. v-' ^7— - 7-777^70 In Comisston ist allhier zu haben: Mainz wie cs war vor der Belagerung, ein bunt illuminirter Kupferstich, quer Fol.