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S4S 34- Auswuchs entsteht/ Heils von der In- sekteugattuug herrührt, die ihn verur sacht hat. s ... — -- Sehr einfaches Mittel, allerlei kleine durchs Anstössen ent» standene Wunden zu heilen. Sehr oft stößt man sich an irgend einem Theile des Körpers, eine zwar unbedeutende Wunde, die aber doch öfters sehr beschwer, lich wird, und, weil man kein Pflaster oder keinen Verband anbringen kann und will, eben so ost eitert und langweilig zuheilt. Diesem zu begegnen, schabe man mit ei. nem Messer den anhangenden weissen Mehl» staub von der untern Brodrinde ab, und streue ihn alsobald auf die frische bluten de Wunde. Das Bluten hört nicht nur augenblicklich - auf, indem dieses Mehl die zerrissenen Blutgefäße, wo nicht mit einmaligem, doch gewiß mit wiederholtem Aufstreuen, zusam menzieht; sondern es entsteht auch gleich über der Wunde eine veste Rinde/vwelche nach ei. nigen Tagen von sechsten abfallt, und die man also nicht gewaltsam abreissen darf. Diefes Mittel ist besonders deswegen zu empfehlen, weil es jederman zu aller Zeit und ohne Kosten haben kann, keine Mühe und Beschwerden damit verbunden sind, und weil jeder andere Verband dabey zu erspa ren ist. »" * — Bekanntmachung. Hierdurch wird bekannt gemacht, daß jeder Hausbesitzer der Creyß-Stadt Platten, dem gnädigsten klsnäsrs ge mäß, eine 8pscl6cation mlt der diu. mer seines Salz-Consumenten-Bü« chelchen bezeichnet i.) seiner sämmtlichen in seiner Familie und Gesinde habenden Personen über das loteLebens- Jahr, ».) seiner Haußgenoßen nach jeder Familie mit Gesinde, besonders von eben dem Alter an, ingleichen z.) sein und seiner Haußgenoßcn haltendes Vieh, an Kühen und Schaafen, bey dem Salz. Pachter, Herrn Carl Friedrich Zenckern, von dato an und längstens den zwölften dtov. a.c. bey einem alten Schock Strafe einrcichen, und also einrichten sollf daß bey erfolgender Kcvißon keine Person oder Stück verschwiegen gefunden werden; außerdem für jede verschwiegene Person oder Stück der Haußwlrth um ein neu Schock bestrafet wird. Wie alles der unlerm Rathhause befindliche Anschlag des mehrern be. sagt. Plauen am 22 Oetobr. 1792. Warnung. Da zeithcr wahrzunehmen, daß viele aus wärtige Scheide. Münzen an Achtern, Sechsern und Dreyern hier courliren, dieses abcr wider die höchsten Derord. nungen läussc; so wird demjenigen, der der gleichen Ausgaben ausländischer Scheide. Münzen siehet, ausdrücklich anbefohlen, solche wegzunehmen und an seine Obrigkeit abzuliefcrn. Wornach sich zu achten. Amt Plauen am iz Ocrobr. 1792. (lommularü Lausge. Ehut-Fürfll. Sächßl, bestallter Ereyß. Haupt-