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rNch Sechsmwvreitzigfter Jahrgang. 15 Mär; 1884 22. Sonnabend ^eziehendliL Abändenmg ist verpflichtet, die! itestens vier Wochen nach der Inbetriebsetzung Schubert, Brgrmstr. ptmannschaft. lur betreffend. Nr. 668. Weg nach Tauscha, 671. des Flurbuchs f.Fohra . k. Montag, -en 2 i. Marz 188L, ViehmarH in Bischofswerda wohl jene Staatssoim, welche die ganze wirlhjchattltche 669. 670. en Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß Widersprüche dagegen binnen annschaft anzumelden sind. H<I50 Mark oder mit Haststrafe bis zu 6 Wochen geahndet. S t a d t r a t h. Sacka, Röhrsdorf Sacka und Sella vorschreibcn nur in Folge seiner Eigenschast als ehrlicher Arbeiter, der in seinem Berufe krank oder invalid wurde und nicht als Bummler und Tagedieb. Tagediebe und Landstreicher darf man übrigens auch in keiner hülfslosen Lage lasten, sondern sie sind der Armenpflege und den Besserungsanstalten zu übergeben, es muß also au» . Humanität auch für diese Menschenrasse gesorgt werden. Man thäte aber wohl dem deutschen Arbeiterstande ein großes Unrecht, wenn man annehmen wollte, daß viele seiner Angehörigen überhaupt die Alters- und Invaliden« Versorgung mißbrauchen würden, auch schieben, wie schon erwähnt, die betreffenden Gesetze hier schon einen Riegel vor. Eine vollständige Verkehrtheit ist eS auch, der Re« gierrmg vorzuwersen, sie treibe bedenklichen, der Social« demokratie Vorschub leistenden StaatssocialiSmuS mit ihren Sccialreformen. StaatssocialiSmuS wäre doch Die Sociakreforme« und das Unfaüverficherungsgesctz. Die Frage der Socialreformen zieht immer weitere Kreise und seitdem die jüngste Thronrede des Kaisers wiederum das Festhalten an den socialen Neformplänen für die Arbeiter betont hat und der Reichstag die Be- rathung des Gesetzentwurfs für die Unfallversicherung der Arbeiter begann, ist man lebhafter als je in die Dikcussion für und wider diese Reformen ringetreten. Wir müssen offen bekennen, daß wir, abgesehen von diesen oder j^nen praktischen oder finanziellen Bedenken sür alle diejenigen Socialreformen eintreten, welche den Zweck verfolgen, die Lage der Arbeiter und des untersten Standes überhaupt zu bessern und erblicken in dem betreffenden Vorgehen des Fürsten Bismarck weder StaatSomnipotenz noch StaatssocialiSmuS in dem von der Opposition dargelegten Sinne. Akte der Klugheit, -er Sicherung, aber auch -er Humanität sind die vom Geschästsstrp«» KönigSbr»«: bei Herrn Kaufm. M. rsche Amtsölatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Futsniß. anzumelden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen wektz^n mi Pulsnitz, am 13. März 1884. sür Güterbeförderung herstellt oder eine solche Einrichtung baut, bei dem unterzeichneten Stadtrath anzuzeigen, sowie bereitIHestehende Dienstag, -en 18. dieses Monats, Nachmittags 4 Nhr, - iration in Friedersdorf 2 Wirthschaftswagen, 1,Heäselschneidemaschine, 1 Getreidereinigungsmaschine und^ Pakr Eggen Kunatb KeMÄsvollneker. Gegner, die Arbeiter seien auch freie Menschen und die Menschenwürde verlange, daß der Mensch sich selbst oder durch freigewählte Vereinigungen, aber nicht durch vom Staate erzwungenen helfe. Dieses Argument klingt sehr edel und gilt auch in unserem Staats« und Wirthschasts- leben sehr viel, hat aber bei Millionen Menschen, die durch Charakterschwäche, Gleichgiltigkeit, Leichtsinn oder auch Nothstände, es nie in ihrem Leben dahin bringen, einen Sparpfennig zurückzulegen, gar keinen praktischen Werth die Millionen im Alter und in der Invalidität unversorgter Arbeiter sind in Deutschland dock da und nur Schwärmer oder Heuchler können es unternehmen zu lehren, daß ohne jeden Staatszwang, ohne jede Staats hilfe eine durchgreifende Besserung für die Versorgung kranker oder invalider Arbeiter eintreten werde. Dann dcciren die Gegner auch, diese Unterstützungen und Staats- l Art X. Maik 188 rr. d, o, ä, 6, Anlage» diel bis z.m eldstrafesdis Der . .. „M4. ' als öffentliche steuerfreie Communicationswege beantragt worden. In Gemäßheit von § 14 des Wegcbaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird di zur öffe drei Wochen, von Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Königl. Kamenz, am 11. März 1884. Die Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Erscheint: Mittwoch»« und «onnadend». Abonnementspreis: <«i»lchli«Lttch dr« jeder Sonnabend-Nummn beMeyeude» Sonntagsblatte») Vierteljährlich I Mk. 2b Pfg. Anserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeil« berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag» V Uhr hier aufzugeben. Dre »de»; Annoncen-Bureaus Haase« ft»i« L Vogler u. Jnvaltdeuda»». Bekanntmachung die Einziehung mehrerer Wege in Bohraer F! Von der Gemeinde Bohra ist die Einziehung folgender Wege: Staate in Angriff genommenen Socialreformen, aber Hilfen machten den Arbeiter erst recht gleichgiltig, denn keine bedenklichen, Unheil auSsäende Experimente, wie er wisse nun ja, daß er versorgt werden müsse. Ja, die fortschrittliche, demokratische und socialdemokratische versorgt soll er werden, aber wie die betreffenden Gesetze Agitation glauben machen will. Wohl meinen die I " " ' —"" " - von uns unbekannten Finnen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke, Oda» ^»44^v4v4t4t4t^v ^4 4^^444 s 44 liesv Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen mag der Betrag beiliegcn oder nicht. ^XPLÜlklON Ü68 /^MiSlssükkSH. Bekanntmachung und Fahrstuhleiurichtongcn in Fabriken und anderen Gewerbeanlagen, Niederlagen, öffentliche« Gebäuden und GoUhänsern betreffend. er Niederlage, einem üffstztlichen GebäuDe oder einSn Hasthguse einen Waarenaufzug oder eine Fahrstuhleinrichtung die Einziehung zweier Wege in Stenzer und Glgnschniher Flnr Letr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 86. Februar d. I., die Einziehung uuchyrrtt Wege in Glauschnitzer und Bohraer Flur betr., wird andurch zur öffent lichen Kenntniß gebracht, daß von der Kgl. Oberforstmeisterei Moritzburg in Vertretung de^-Laußnitz« fiskalischen treviers bez. von der Gemeinde Stenz die Einziehung des Verbindungsweges von Glauschnitz nach der Grünmetzmühle, Nr. 643 deK Flurbuchs von z und Ns chs von Glauschnitz, als öffentlicher steuerfreier Communica- tionsweg beantragt worden ist. . L Widersprüche gegen die gedachte Einziehung sind binnen 3 Wochen, von VeriMntlichung diE Bekanntmachung an gerechnet, bei der Königl. Amtshauptmannschaft anzu melden. Kamenz, am 11. März 1884. Die Königliche von N'acbrnblutt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbcrg, Radeburg, Moritzburg und RmgrgenL Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Pud^lpV Roks» Verantwort!. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. die Herstellung und den Betrieb von Waarenaufzij Wer in einer Fabrik oder anderen Gewerbe age. ichneten in der Guhr'schcn. sollen durch den Unt gegen Baar versteigert werden. ulsnitz, den 13. März 1884.