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R'ackrMält für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbrrg, Rabrbnrg, Moritzburg und AmgrgenZ. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonnenientsprei s: <«i»jchließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg, Inserate werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtrathes zu Mlsniß. Sechsunddreitzigster Jahrgang. Geschäftsste«^ sä> Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden; Annoncen-Bureaus Haasenftei« L Vogler u. Jnvalidendaat. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Leipzig: Rudolph Moij» dtuAUllirtiao von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen mir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke« od« Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMivN ÜV8 Amt8bIatt8G° Mittwoch. 30. Januar 1884. Auf Antrag der Erben des Gasthofsbesitzers und Wagenbauers Carl Gottlieb Schurig, hier, soll das zu des Letzteren Nachlaß gehörige, massiv erbaute und an der Ecke des Hauptmarktes und der Langegasse hier gelegene, aus Parterre (mit Ladeneinrichtungen) und zwei Gestock bestehende M o ff n Haus / << ) . Nr. 310 des Rrandcatasters, Fol. 43 des Grund- und Hypothekenbuchs für Pulsnitz, den 18. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, meistbietend an hiesiger Amtsgcrichtsstelle versteigert werden. 1 Die Versteigerungsbedingungen sind aus dem an der Gerichtstafel aushängenden Anschläge zu ersehen. Pulsnitz, am 23. Januar 1884. Königliches Amtsgericht, vr. Krenkel. Bekanntmachung. Nach H 33 a der Gewerbeordnung in der Fassung der unterm 1. Juli 1883 erlassenen Novelle zur Reichsgewerbeordnung hat Jeder, der gewerbsmäßige Singspiele, Ge sangs- oder declamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen ohne höheres künstlerisches oder wissenschaftliches Interesse in seinen Wirthschafts- oder sonstigen Räumen entweder selbst oder durch Andere veranstaltet, zum Betriebe^dieses Gewerbes besondere Erlaubniß nachzusuchen, welche von der Königlichen Amtshauptmann schaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses zu ertheilen ist. Alle Gast- und Schankwirthschaftsinhaber des amtshauptmannschaftlichen Bezirks, welche in ihren Räumen Sing spiele, Gesangs- oder declamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen veranstalten oder durch Andere veranstalten lassen, werden hiermit auf diese gesetzliche Bestimmung hingewiesen und angewiesen, sofort um die Erlaubniß hierzu bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzukommen. Die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra und die Gemeindevorstände des Bezirks haben darüber Aufsicht zu sichren, daß derartige Vorstellungen nur in solchen Lo ¬ kalen stattfinden, deren Inhaber die hierzu erforderliche Erlaubniß nachgesucht und erhalten haben, und Zuwiderhandlungen sofort anher anzuzeigen. Zugleich werden die vorgenannten Ortspolizeibehörden nochmals darauf hingewiesen, daß nach der Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 28. Dec. 1882, die Sicherung der Schauspielhäuser vor Feuersgefahr betr. — Nr. 8 des Kreisblattes von 1883 — vor Ertheilung der Erlaubniß zu theatralischen Vorstellungen und während der Dauer derselben durch Sachverständige Besichtigungen der für die Vorstellungen zu benutzenden Bühnen und der Zuschauerräume vorzunehmen sind, daß von ihnen auf Grund der bezüglichen Gutachten darüber, in wie weit den Bestimmungen der vorgedachten Verordnung entsprochen worden oder nach Befinden ein Abgehen von derselben nach den örtlichen Verhältnissen unbedenklich sei, Entschließung zu fassen ist, ferner, daß über das Ergebniß dieser Besichtigungen nach Z 6 der Verordnung Niederschriften aufzunehmen, und nach 8 7 am Schluffe jeden Kalenderjahres eine beglaubigte Abschrift dieser Niederschriften bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft zur Weiterbeförderung an die Kgl. Kreishaupt mannschaft einzureichen ist. Diesen Vorschriften ist zeither nicht allenthalben nachgegangen worden und es wird deshalb die genaue Befolgung derselben hiermit eingeschärft. Kamenz, am 22. Januar 1884. Die Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Erlast, die Einreichung von Armuthszeugnissen betreffend. Die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, sowie die Gemeindevorstände des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden hiermit angewiesen, bei Einreichung von Armuthszeugniffen, welche von der unterzeichneten König!. Amtshauptmannschaft zu beglaubigen sind, in jedem einzelnen Falle genau anzugeben, zu welchem Zweck die Ausstell ung des Armuthszeugniffes beantragt wird, widrigenfalls die Beglaubigung beanstandet werden wird. Kamenz, am 25. Januar 1884. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Zeitereignisse. Kamenz, 24. Januar. Der orkanähnliche Sturm, welcher heute hier wüthete und verschiedenen Schaden anrichtete, konnte ein großes Unglück herbeiführen. Bald nachdem der Mittagszug nach Dresden abgegangen, er folgte bei einem besonderen, gewaltigen Windstoße der Umsturz der einen Riesenpappel vor dem „Lessingstift". Der mächtige Baum zerschlug in seiner Nähe alles, be schädigte die Telegraphenleitung und legte sich quer über das Bahngleis, bis in den Dammteich reichend. Das Fahrgleis wurde möglichst schnell freigemacht und die drohende zweite Pappel wurde sofort zum Fällen in Angriff genommen und glücklich niedergelegt. Nach Ein weihung des „Lessingstist", vor nun 55 Jahren, wurden die Bäumchen gesetzt, die jetzt, als Riesen, im Sturm gefallen. (Auch bei uns hat der Sturm mehrfachen Schaden an Gebäuden angerichtet und in mehreren Gärten, sowie im hiesigen Schloßhofe Bäume umge worfen.) Kamenz. Laut Bekanntmachung deS k. Ministeriums des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel, erfolgt von Anfang Februar von Seiten des Landstallamtes Moritzburg wieder die „Besetzung der Beschälstationen" des Landes. Auf der in unserem amts hauptmannschaftlichen Bezirke befindlichen Station Schweinerden werden am 4. Februar die Hengste Merkur, MinoS und Mars eintreffen und am 30. Juni von dort Wieder nach Moritzburg abgehen. — Unter anderen Gemeinden hat auch die von Großröhrsdorf um Aufhebung der Bestimmung der Land gemeinde- und der Städteordnung mittels Petition an den Landtag gebeten, nach welcher das Diensteinkommen der Beamten nur zu Vr in Anfchlag zu bringen sei. — Im laufenden Jahre sollen die zehnwöchentlichen Uebungen der Ersatzreserve erster Klaffe in der Zeit vom 19. August bis 27. October, die vierwöchentlichen Wieder holungsübungen von Anfang bis Ende September statt finden. — (Postalisches.) Der Staatssekretär des Reichs postamtes, vr. Stephan, hat durch einen Erlaß neuesten Datums eine Beschränkung des „Post- und Telegraphen dienstes an Sonntagen u..d gesetzlichen Feiertagen" mit sofortiger Wirkung angeordnet. Die in Rede stehende Verordnung vermindert den Sonntagsschalterdienst bei sämmtlichen Postanstalten des Reiches um die Stunde von 7 bis 8 Uhr Nachmittags; die Schalter sämmtlicher Postanstalten werden demnach für den Verkehr mit dem Publikum nur geöffnet sein: im Sommer von 7, im Winter von 8 bis 9 Uhr Morgens und von 5 bis 7 Uhr Nachmittags. Da, wo bei kleineren Aemtern nur 1 Stunde Nachmittags genügt, soll dieselbe von 5 bis 6 Uhr abgehalten werden. Der Telegraphenbienst fällt da, wo nur beschränkter Tagesdienst besteht, mit dem Postdienst zusammen, doch wird überall, um die große Pause zwischen 9 Uhr Morgens und 5 Uhr Nachmittags abzukürzen, eine dem Telegraphendienste allein gewidmete Dienststunde von 12 bis 1 Uhr Mittags wie seither bei behalten. Ferner werden alle Festtage, die nicht auf einen Sonntag fallen, eventuell 1. und 2. Weihnachts- seiertag, 2. Oster- und 2. Pfingsttag, die Bußtage, Neu jahr, Charfreitag und Himmelfahrt, und an denen bis lang nur während des Gottesdienstes geschloffen war, rücksichtlich der Dienstbeschränkung den Sonntagen völlig gleichgestellt. Was die Landbriefbestellung anbetrifft, so werden die einmaligen Sonntagsbestellungen, wo sie bestehen, zwar beibehalten, indessen werden die Packele davon ausgeschloffen und die Landbestellung ruht am Charfreitage, Bußtage, 1. Oster-, 1. Pfingst-, 1. Weih nachtstage, Himmelfahrt und in katholischen Gegenden an> Frohnleichnamsfeste gänzlich. Am Geburtstage des Kaisers und eventuell des betreffenden Landesfürsten ruht der Post- und Telegraphendienst wie an Sonn- und Festtagen. Stolpen. Dieser Tage hielt der hiesige landwirth- schaftliche Verein die diesjährige erste Versammlung ab. In derselben ergriff Herr Kreisvereinssecretär Münzner aus Freiberg das Wort, um im Namen des Kreisvereins einem hochverdienten Manne unserer Gegend, dem Herrn Maschinenfabrikanten Klinger in Altstadt, für seine 30- jährige rastlose Thätigkeit im Maschinenbau und zugleich im Dienste der Landwirthschaft ein prachtvolles Ehren diplom und dir Verdienstmedaille in Bronze zu über reichen. Herr Klinger hat sich durch mühevolles Streben aus kleinen Anfängen zu. seiner jetzigen Höhe emporge-