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Sechsunddreitzigster Jahrgang tschelstr. ^oder mhof. narkt. 2S. November 1884 Sonnabend Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll cstraße. Gerich liest. e r i ch t. g M. Söhnel, G.-S. liarkt. 2i. Mark od^ mit Haft bis zu 14 Tagen belegt. Von dem Ministerium des Innern ist der Nachtrag zu W 6 und 8 des Sparkassen-Regulatives von Pulsnitz ää. 4. November 1884 bestätigt, und hierüber diese Witz Gersdorf. L. 8. ven 26- zu ver- chof. Mieders- äbaks« den im bekannt ge ushändigung des Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Nach- ichwein Schmeer willige gesucht, nrichtet, -rnen. l. roffener it unter ickZ^il, ebt pro- 10,50. me. enfabrik ied nach innig- «K, >en Md Bien. Straße vor ihren Häusern dulden. Pulsnitz, am 27. November 1884. örige. Hausgrundstück Nr. 57 6. des Katasters, Parz. Nr. 485 o. ohne Berücksichtigung der,,Oblasten auf stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Redakteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Königlich Sächs. Amts vr Krenkel. Die Sparkasse ist ermächtigt, Einlagen in Form von Sparmarken anzunehmen und zu Gegen Abgabe einer Karte, welcher zehn Sparmarken der Sparkasse zu Pulsnitz auf Anher erstatteter Anzeige zufolge ist die von dem Laterne muthwilliger Weise wiederholt beschädigt Und zerschlagen Es wird demzufolge hiermit auf die Bestimmuinr r störung einer dem öffentlichen Nutzen dienenden Sache mit Mfo Pulsnitz, am 25. November 1884. > en, letztere im Werth vonHO auszugeben, der Betrag von.1 Mark, in einem Sparkassenbuch Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Frau verw. Tschersich. D resd en: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. cikmit G. Bursche auf behördliche Anordnung an seiner Umzäunung auf der Gartenstraße angebrachte ^s RM-ssstßfgesetzbuchs verwiesen, nach welcher die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zer- zu drei Ähren oder mit Geldstrafe bis zu eintausend fünfhundert Mark bestraft wird. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. Ministerium des Innern, v. Nostitz Wallwitz. ausgefertigt worden. Dresden, am 18. November 1884. L. 8. tr*. sitL. In Vorstehendem wird der von dem Königlichen Ministerium des Innern genehmigte Nachtrag zu dem hiesigen Sparkassen-Regulativ mit dem Bemerken zur öffentliHen Kenntniß gebracht, daß vom 2. Januar 1885 an bei hiesiger Sparkasse Einlagen vyn 1 Mark bereits verzinst werden. Pulsnitz, am 27. November 1884. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. genwerthes^l.Sparmarken eingeza^Ken Geldbeträge. »arme öpfen "/ der/A^ um>^ fester L Irrsevcrte werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Verantwort!. Nachtrag zu tztz 6, 8 des Sparkassen-RegulFivs zu Pulsnitz, sem Behr axten und lebt sind, Erscheint: Mittwoch« und Gonnavand». Abonnementspreis: iinlchließlich de« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntagSblaNe«) Vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. Die Ausloosung der für das Jahr 1885 gewählten Hauptschöffen erfolgt am 22. Deeember 1884, Vorm. 10 Uhr, in öffentlicher Sitzung des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts. Ä F Pulsnitz, am 27. November 1884. Ä Das Königliche Amtsgericht. Or. Krenkel. """ uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werdeck keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XpeliitlON lik8 ^Mt8blstt68. meinem ch nichts lung. > gegen prochen, inig, :n. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Dulsniß. Wockrnblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Rabebrrg, Radrbnrg, Moritzburg nnb Umgrgrnb Bekanntmachung. Folgende verkehrspolizeilichen Vorschriften werden hiermit in Erinnerung gebracht: Jeder Haus« und Grundstücksbesitzer hat vor seinem Hause oder seinem Grundstück entlang, soweit daselbst öffentliche Passage stattfindet, bei eintretender Glätte, Sand oder ein anderes, das Begehen der Straße erleichterndes Materi al in gehöriger Weite streuen, Schneewetter eine für das Begehen der Straße hinreichend breite Bahn kehren und bei eintretenden Thauwetter die Straßen und Strgßengerinne aufeisen, S Ne und Eis a^"guf seine kosten aus der Stadt schaffen zu lassen. Alle in hiesiger Stadt verkehrenden beladenen oder vergehenden, zur rdernng v-lr Personen oder zum Transport von Gütern und Lasten be stimmten mit Pferden oder anderen Zugthieren bespannten Fuhrwerke (Wagd^md Schlitten) bei eintretcnder Dunkelheit mit brennenden Laternen und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zjvei, an beid iten des Kuts itzes befestigtei^Laternen, die Lastfuhrwerke dagegen mit einer linker Seits am Kummte des Pferdes angebrachten Laterne zu versehen. Zuwiderhandlungen werden nach Z 366 dB ReichsstrMesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu Mit gleicher Strafe wird belegt, wer den der innerem^ "ch Stehenlaffsen von Wagen und Geschirren auf öffentlichen Straßen, insbesondere vor Gast« und Schankwirthschaften oder andereü^ewerblichen Etablissemen perrt, Schnee von Dächern oder aus Gehöften auf die Straßen und Plätze der Stadt wirft, Flüssigkeiten irgend welcher Art auf die Straße gießt und die Straßen, insbesondere vor Gasthäusern und Restaurationen verunreinigt. In gleiche Strafe verfallen die Wirthe, welche, ohne im Besitz der Berechtigung zum Ausspannen und Krippensetzen zu sein, das Anhalten Von Geschirren er lsnitz. M ch den öffe gutgeschrieben. Die Verzinsung und Rückzahlung der gegen Sparkarten eingezahlten Beträge erfolgt Die Verkaufsstellen für Sparmarken werden im Amtsblatt des Stadtraths zu Pulsni Die Stadtgemeinde Pulsnitz vertritt und garantirt die bei den geordneten Verkaufsste Nur mit zehn Sparmarken beklebte Sparkarten finden Annahme bei der Sparkasse. Ein Ersatz für verloren gegangene Sparmarken wird Seiten der Sparkasse nicht geleistet Die gegen Gutschreibung der Beträge in Einlagebücher an die Sparkasse zurückgelangten Sparmarken sind durch ein bleibendes Zei der Sparkasse aufzubewahren, sodann aber zu vernichten. , „ , Die Verzinsung der Einlagen bei der Sparkasse zu Pulsnitz beginnt mit dem Betrag von 1 Mark. Auch alle späteren Einlagen werden nur nach vollen Mark verzinst. Pnlsnitz, am 4. November 1884. DerStadtrath. DieStadtverordneten. 8- Schubert, Brgrmstr. H. Sperling. Stv. V. zen, eine Zeit lang bei de eeember^ das Annen Sophien verehel. Handelsmann Hübner, veriv. gew. Großmann Uster in Grö des Flurbuchs, F<st. 898 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdo Grundstück / 50 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnak e auf den a Pulsnitz, am 1B. September 1884. wst