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U'ackrMatt für Pulsnitz, KönWilnück, Radrlirrg, Radtlnirg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend« Abonnementspreis: einschließlich de« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntagSblatteS) Vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. Amtsötatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Dulsnih. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- -eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags V Uhr hier aufzugeben. StchsimddreWgstcr Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Frau verw. Tschersich. D resd en: Annoncen-Bureaus Haasen st ein <L Vogler u. Jnvalidendank- Leipzig: Rudolph Mosse. Auswärtige Amwncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LXPKÜltiON ÜK8 ^Ml8bl2tt68. Mittwoch. 93. 26. November 1884. Ml ilunmehr behufs Wahl cembor 1 anberaumt worden. Z I des Reichsgesetzes 5. als Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Juni 1883 gegen Keckheit zu versichernde Arbeiter, Mitglieder angehören, werden daher hiermit geladen, Sämmtliche im Stadtbezirk Pulsnitz wohnhafte Arbeitgeber und allhier beschäftigte n insoweit sie großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind und nicht bereits Mier der obenbezeichneten Kassen s,ch -m i-j- Abends Mr im Saale des Hütels „grauen Wolf" einzufinden und sich an der Wahl zu betheiligen. Pulsnitz, am 24. November 1884. Bekanntmachung, die Wahlliste der Höchstbesteuerten betreffend. Wegen Vornahme einer Ergänzungswahl zur Bezirksversammlung ist die Liste der Stimmberechtigten für die Zlahl der Höchstbesteuerten neu aufgestellt worden und liegt dieselbe an hiesiger Canzleistelle vom 24. d. M. an vier Wochen lang zur Einsichtsnahme aus. Einsprüche gegen diese Liste sind bei deren Verlust spätestens bis zum 22. December d. I. bei dem Kamenz, drn 19. November 1884. Der rzeichneten anzubringen. önigliche Amtshauptmann, von Zezschwitz. Bekanntmach «Fg die Ortskrankenkasse Herr. Zur Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeiter hat der Stadtrath mib enehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Bautzen beschlossen, vom 1. December d. I. an am hiesigen Orte eine Ortskrankenkasse für alle im Bezirk der StadtaMeinde Pulsnitz vertretenen Gewerbszyzeige und Betriebsarten zu errichten und der selben alle in diesen beschäftigten versicherungspflichtigen Arbeiter zuzuweisen, soweit sie nicht^Mchweislich ihrer Versicherungspflicht Mrch die Mitgliedschaft bei einer von der König lichen Kreishauptmannschaft genehmigten Jnnungs-, Hülfs- oder Betriebs-(Fabrik-)Kranken" ^e bereits genügen. Nachdem nun das für diese Ortskrankenkasse aufgestellte Statut von der Köni en KreishauptWnnschast zu Bautzen/genehurA worden j des Vorstandes der Kasse, welcher aus 6 Mitgliedern (2 Arbeitgeber und 4 Arbeite u bestehen^ unter Leitung des unterzeichneten Stadtraths als Aufsichtsbehörde abgehalten wsMn und ist hierzu Montag, drr 1 Zeitereignisse. — Der Geflügelzüchterverein für Radeberg und Umgegend hält seine 9. allgemeine Geflügelausstellung verbunden mit Prämiirung und Verloosung vom I. bis mit 4. Februar 1885 in den Räumen des Gasthofs zum Roß in Radeberg ab. Programme und Anmeldebogen sind durch Herrn Secretär G. Friedebach dortselbst gratis zu beziehen. — Abermals ist von einem Raubanfall zu berichten, welcher am Sonntag Nachmittag in der Dresdner Haide ausgesührt wurde. Zwei Handlungsbeflissene aus Schle sien, welche bereits sechs Tage zusammen gewandert waren und sich gemeinschaftlich durchgefochten hatten, waren um jene Zeit auf dem Wege von der Haidemühle nach Dresden, als der Aeltere derselben, ein 28jähriger, vor Kurzem zur Reserve entlassener Unteroffizier, pwtzlich den Gedanken faßte, seinen jüngeren Reisege fährten, einen 18jährigen Menschen, meuchlings zu über fallen und ihn seiner geringen Baarfchaft zu berauben. Dem Gedanken folgte sofort die That. Mit einem Messer oder sehr spitzen, schweren Steine schlug er den Arglosen wiederholt so stark auf den Kopf, daß derselbe besinnungslos zur Erde sank. Während der Raubmörder noch um ihn beschäftigt war, kehrte das Bewußtsein des Unglücklichen zurück und flehend bat er um sein Leben, indem er dem Räuber nicht nur seine Baarfchaft, sondern auch völliges Stillschweigen versprach. Der Letztere ging darauf ein und führte sein Opfer nach dem Fisch haus, um ihm die angeblich durch Hinstürzen erhaltenen Wunden zu verbinden. Dort war aber zufällig Herr Oberförster Zacharias mit seinem Forstgehillen zugegen und so fühlte der Beraubte keine Veranlassung, sein Versprechen zu halten. Er erzählte vielmehr den ganzen Vorgang, und so wurde denn der Mörder, welcher einen mißglückten Fluchtversuch machte, ergriffen und den Armen der strafenden Gerechtigkeit zugeführt. Die Wunden des jungen Mannes find übrigens so bedeu- a». ^ine Ueberführung nach der Loschwitzer Heil stätte für nothwendig befunden wurde. — Die Generaldirrction der sächsischen Staats bahnen schreibt die Lieferung von 10,700 lausenden Meter Schwellen und 53,000 lausenden Metern Stollen und Unterlagen sür eiserne Brücken in der Zeit von Februar bis Ende April 1885 aus. Die Lieferungsbe dingungen sind beim Jngenieurhauptbureau in Dresden, Böhmischer Bahnhof, zu erlangen. Angebote sind bis spätestens 6. December an die Generaldirection einzu- senden. — Der Antrag Ackermann zu Z 100o der Gewerbe ordnung hat die Genehmigung erlangt. Im Princip will das neue Gesetz bekanntlich Nichtinnungsmeistern das Lehrlingshalten untersagen. Dem Wortlaut nach äußert es sich nicht ganz so schroff. Es wird da nur gesagt, daß den Mitgliedern derjenigen Innungen, welche sich aus dem Gebiete des Lehrlingswesens bewährt haben, das ausschließliche Recht von der zuständigen Behörde beigelegt werden kann, in ihrem Bezirke Lehrlinge des betreffenden Gewerbes auszubilden. Mit anderen Worten: Handwerksmeistern, welche einer auf dem Gebiet des Lehrlingswesens als bewährt anerkannten Innung nicht beitreten, kann das Halten von Lehrlingen unter sagt werden. Der Antrag bez. das Gesetz will also, daß nur bewährte Lehrmeister die Ausbildung von Lehr lingen übernehmen sollen. — Nach einer Mittheilung der „N. Z." aus Braun schweig hat Se. Majestät der König, zugleich mit der Erklärung, daß er das ihm vom Herzoge Wilhelm hinter lassene Erbe anzutreten willens sei, an das Amtsgericht Braunschweig das Ersuchen gelangen lassen, man solle unter Aufhebung der Nachlaß-Curatel ihm die Legiti mationen für den Antritt seiner Erbschaft überweisen. Da das Untergericht Schwierigkeiten formulaer Natur machte, hat sich der Bevollmächtigte des König an das dortige Landgericht gewandt, welches auch sofort ver fügte, daß dem Verlangen des Königs zu entsprechen und ihm das Erbe zu überweisen sei, da „nach den Landesgesetzen das vom Herzoge hinterlassene Testament als giltig angesehen werden müsse." König Albert wird sich nunmehr mit der Krone Preußen, welche den Allo- dialbesitz des Herzogs von Braunschweig im Fürsten thum OIL unter Sequester gestellt hat, in's Einver nehmen setzen müssen^ — Gelegentlich des demnächstigen Inkrafttreten der zwangsweisen Krankenversicherung, welche an vielen Orten auch die jungen Kaufleute betrifft, möge hier wiederholt auf den Verband deutscher Handlungsgehilfen, eine Vereinigung junger Kaufleute über ganz Deutsch land, welche ihren Sitz in Leipzig (Bureau: Packbof- straße 5) hat und mit den Rechten einer juristischen Person versehen ist. aufmerksam gemacht werden. Die Krankenkasse dieses Verbandes nimmt an allen Orten junge Kaufleute als Mitglieder ohne Wartezeit auf und diese Mitglieder sind nach dem Gesetz nicht genöthigt, einer örtlichen Krankenkasse beizutreten. Es ist ihnen auch volle Freizügigkeit gewährleistet. Die Krankenkasse besteht seit länger als einem Jahre, ist gut fundirt und hat als eingeschriebene Hilfskasse eigene Verwaltung. Die Kass- hat ihr Statut den Vorschriften des Reichs gesetzes, betr. die Krankenversicherung, angepaßt und ist dasselbe bereits im October von der königl. Kreishaupt- mannschafl genehmigt worden. Neben der Krankenkasse hat der Verband deutscher Handlungsgehilfen noch an dere nützliche Einrichtungen (ermäßigte Lebensversicherung, Rechtsschutz, Stellenvermittelung) getroffen. Um auch den Mitgliedern in kleinen Orten die Vortheile einer guten Fachbildung zugängig zu machen, eröffnet der ge nannte Verband jetzt eine Unterrichtsabtheilung, welche einen brieflichen Cursus in doppelter Buchhaltung, Corre- spondenz, Handelsrecht und Volkswirthschast herausgiebt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 3 Mark. Daß die Thätigkeit des Verbandes deutscher Handlungsge hilfen einem Bedürfniß entspricht, ohne mit den bestehen den kaufmännischen Vereinen zu concurriren, geht aus der Thalsache hervor, daß er sich großer Sympathie der Prinzipale erfreut, daß sich bis jetzt in 43 Orten des deutschen Reichs Kreisvereine gebildet haben und die Zahl seiner Mitglieder, welche in ganz Deutschland ver breitet sind, auf etwa 2500 gestiegen ist. Das Bureau des Kreisvereins Dresden befindet sich bei Herrn Kauf mann Richard Neubert, Marienstraße 16. — Innerhalb sämmtlicher Garnisonen sind seitens des königl. sächsischen Kriegsministeriums, sowie von der königl. Sanitäts-Direction vorsorglich die umfassendsten Maßregeln gegen etwaige Einschleppung der Cholera in den Kasernen ergriffen worden. Wir entnehmen den selben einige Punkte, welche zur Verhütung dieser furcht-