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Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Poul Weber's Erben in Pulsnitz. Leipzig» Rudolph «»«» dkllllllUd^H^dkllkkN/ltlO """ uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken ^sr 11 Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bciliegcn oder nicht. LxpkMivN Ü68 ^Mt8blLUSA> Mittwoch. 73. 1V. September 1884.", einliches andtuch, azieren. »Sieh al viele plötzlich l umzu- ,Meme nfinden, ien." — haben lgemeine n hat?" bitte ich, r unan- hter der 6 2—ll I. c 7-ä 6. v 3—e 4. ä 6—s 5 k 6 3—6 2. 6 6—f 7. k 8—k 7. ^8-kl6f 8-v 6 : j b-o 6. 3—6 6: j 4-6 5. ' 5—e 4. S. L. lummer. olgt. ltz7 us die Zeit vom 1. Januar 1885 an soll dergestalt vergeben werden, daß verschiedenen Unternehmern vr. Fie" Montag, den 1Z Septbr., Kram- und Viehmarkt in Kamenz das Erreichte nicht verloren gehe. Nur schade war es, e r Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Um 1 Uhr versammelten sich sämmtliche Schulkinder, geschmückt mit Fahnen und Schärpen, am niederen Gast hofe, um auf den Festplatz zu marschiren. Im Garten des Thieme'schen Gutes war der herrliche Festplatz, da wohl kein Platz so geeignet wäre, als dieser. Geleitet wurde das Fest von den Herren Lehrern Schaffrath und Linke und Schulvorständen. Daß ein guter Geist in den Kindern herrschte, zeigten wohl die Spiele, die diese auS- sührten. Allgemeine Bewunderung erregte es, wie die ersten zwei Knabenklaffen die Freiübungen ausführten. Man hörte auS dem Munde Vieler, daß die Uebungen nicht präeiser ausgrführt werden konnten. Es wäre zu wünschen, daß nach beendeter . Schulzeit sich die Knaben noch weiter ausbildeten, damit nicht nur das ohnehin niedrige Schulzimmer verdunkelte, sondern auch dem Hausdache Schaden brachte. Diese Uebelstände veranlaßten den Schulvorstand zu dem Be schlusse, daß der Baum zu fällen und für Rechnung der Schulkasse zu verwerthen, mit Anbahnung des Verkaufs aber der Lehrer Fischer zu beauftragen sei. Letzterer verkaufte den Baum für 6 Mark an den Stellmacher Garten und führte den Erlös zur Schulkaffe ab. Am 19. Februar d. I. nun reichte der Bandweber und Haus- eine so lange Pause zwischen den Schulfesten nicht statt- ftnden zu lassen. — — Bautzen, 3. Septembr. (Sitzung der Ferien-Straf kammer des König!. Landgerichts.) Nur etwa einen Meter vom Schulhause in Niedersteina entfernt stand früher ein junger Eichbaum, dessen Geäst und Laubwerk in hiesiger Nathsexpcdition, woselbst auch die näheren Beding« Pulsnitz, am 23. August 1884. besitze! Karl Gottfried Prescher, Mitglied deS Gemeinde- rathes gedachten Ortes, bei der hiesigen Staatsanwalt schaft eine Anzeige ein, nach welcher er die Bestrafung des Lehrers Fischer wegen Unterschlagung verlangte, „weil dieser ohne Wissen und Genehmigung des Gemeinde- ratheS jene (angeblich) der Gemeinde gehörige Eiche habe fällen lassen, dieselbe verkauft und den Erlös für sich behalten, bez. erst nachträglich, da er sich nicht durchzu kommen getraut, nicht den vollen Erlös, sondern nur 6 Mk. zur Schulkasse abgeliefert habe." Die daraufhin ange stellten Erhebungen ergaben indes keinen Anhalt zu einem Einschreiten gegen den seit 4 Jahren im Orte amtirenden und allgemein geachteten Lehrer, wohl aber den dringend sten Verdacht, daß Prescher jene Anzeige wider besseres Wissen erstattet, sich demnach der falschen Anschuldigung schuldig gemacht habe, — ein Verdacht, der durch die Ergebnisse der heutigen Beweisaufnahme zur Gewißheit erhoben ward, Prescher, S6 Jahre alt, unbestraft, hatte Bekanntmachung, den Vertrieb von Sprengstoffen betreffend. Zu Ausführung des Reichsgesetzes vom 9. Juni d. I., den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen betr. (Reichsgesetzblatt von 1884, Seite 61, Nr. 17) bez. der Verordnung der kgl. Ministerien des Innern uud der Finanzen vom 8. August d. I. (Bautzener Nachrichten vom Freitag, den 15. August c., Nr. 190) werden alle Diejenigen, welche sich mit dem Vertriebe von Sprengstoffen aller Art befassen oder im Besitze solcher Sprengstoffe sich befinden, als Kaufleute, Steinbruchsunternehmer, Brun nenbauer rc., hiermit angewiesen, dies bis zum 20. ds. Bits, unter genauer Angabe des Sprengstoffes, der augenblicklich auf Lager bez. im Besitz befindlichen Menge desselben, des Zweckes, zu welchem derselbe gehalten wird und des Aufbewahrungsortes an die unterzeichnete kgl. Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Hierbei wird gleichzeitig aus genaue Beobachtung der Bestimmungen in ß 1, 9 und 15 des obenangezogenen Gesetzes aufmerksam gemacht, wonach die Herstellung, der Ver trieb und der Besitz von Sprengstoffen, sowie die Einführung derselben aus dem Auslande unbeschadet der bestehenden sonstigen Beschränkung nur mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft, als der nach der vorangezogenen Ministeualverordnung vom 15. August d. I. zuständigen Sicherheitspolizeibehörde, welche auch von den Personen, welche bisher im Besitz von Sprengstoffen sich befinden bez. mit dem Vertrieb derselben sich beschäftigt haben, bis zum 25. d. Mts. einzuholcn ist, zulässig ist und daß Derjenige, welcher sich mit der Herstellung, oder dem Vertriebe von Sprengstoffen befaßt, ein Register nach dem, der vorangezogenen Ministerial-Verordnung vom 15. August d. I. vorgeschriebenen Formular zu führen hat, welches der zuständigen Behörde auf Erfordern jederzeit vorzulegen ist. Wer den vorgedachten Vorschriften zuwioer es unternimmt, ohne polizeiliche Ermächtigung Sprengstoffe herzustellen, vom Auslande einzuführen, feilzuhalten, zu verkaufen oder sonst an Andere zu überlassen, oder wer im Besitze derartiger Stoffe betroffen wird, ohne polizeiliche Erlaubniß hierzu nachweisen zu können, kann mit Gefängniß von drei Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden. Kamenz, am 5. September 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. — von Zezschwitz. - Bekanntmachung, die Aufstellung der Wahlliste zum Reichstage betreffend. Unter Bezugnahme auf die in voriger Nummer dieses Amtsblattes abgedruckte Verordnung des König!. Ministeriums ocs Innern vom 1. d. M., die Wahlen zum Reichs tag betreffend, werden die Herren Gemeindevorstände im Bezirke der hieimen Amtshauptmannschaft unter dem Eröffnen, daß die Einthcilung und Abgrenzung der Wahlbezirke, wie solche nach der letzten Neichstagswahl bestanden haben, für die bevorstehenoe Wahl wieder beibehalten wird, hierdurch angewiesen, sofort die Wählerlisten und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, beziehentlich nach den verschiedenen Bezirken, in welche die größeren Ortschaften s. Z. eingetheilt worden sind, in Gemäßheit der Anlage des Reglements zur Ausführung des Wahl, ffetzes in doppelten Exemplaren aufzustellen und darin jede im Orte wohnende, einem Staate des deutschen Reichs angehörige männliche Person, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, jedoch mit Ausschluß derjenigen Personen, welche nach § 3 des Wahlgesetzes von» 31. Mai 1869 von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind, in alphabetischer Ordnung zu verzeichnen. Wegen des Auslegens der Listen und wegen des weiteren Verfahrens wird später Bekanntmachung erfolgen. Hiernächst ist über den Erfolg der Aufstellung der Wählerlisten bis zum 18. d. M. zu Vermeidung von 20 Mark Strafe Anzeige anher zu erstatten und sind dabei gleichzeitig geeignete Persönlichkeiten zur Uebernahme der Funktion der Wahlvorsteher bez. deren Stellvertreter, sowie ein Local, in welchem die Wahl vorgenommen werden soll, falls das bisher gewählte Local nicht geeignet erscheint, in Vorschlag zu bringen. Kamenz, am 5. September 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. m 15. September e,,^ M-— einzuMen sind, einzureichen. Zeitereignisse. das Erreichte nicht verloren gehe. Nur schade war es, Lichtenberg. Der vergangene Sonntag war für daß ein nicht aushörender Regen das Fest störte und Lichtenberg ein wahrer Freudentag, da seit 12 Jahren vorzeitig zu Ende führte. Es ist der Wunsch rege geworden, zum ersten Male wieder ein Schulfest abgehalten wurde. B -k annt >« achuug Das Recht des Aufbauens der Buden für hiesige JMmärkte ' " " " " - — einzelne Reihen zum Aufbauen überwiesen werden. Hierauf Neflectirende werden aufgefordert, ihre Offerten bi In den Abendstunden des 31. August dieses Jahres sind aus,, einer bei Pulsnitz M. S, an der. Aufsprengen des Vorlegeschlosses 1 Deckbett und I Kopfkissen mit roth-, schwarz- und weißgekästeltem, M an der einen Ecke mit 3. L roth gezeichnet, gestohlen worden. Zur Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird Solches besannt gemach!. * Bautzen, am 5. September 1884. K ö n i S ta a ts En w a l Us ch dresdner Chaussee stehenden verschlossenen Bude eines Obstpächters durch :rzug mH -black- und weißgestreiftem Jnlet, sowie ein leinenes Betttuch,