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Für Zuwiderhandlungen der Arbeiter und Dienstboten sind die Arbeitgeber und Dienstherrschaften verantwortlich. 8 14. Die Beurtheilung der Straffälligkeit gehört zur Kompetenz des Stadtraths, dessen Entscheidung sich die Consumenten zu unterwerfen haben. 8 15. Ergänzungen und Abänderungen dieses Regulativs, welches mit dem von dem Stadtrath zu bezeichnenden Tag in Kraft tritt, bleiben vorbehalten. Pulsnitz, am 8. Juli 1884. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Das auf das Jahr 1884 für hiesige Stadt aufgestellte Wasserzins-CataAex liegt auf hiesiger Rathseppedition für die Betheiligten auf. Etwaige Reklamationen gegen die darin enthaltenen Ansätze sind in Wmäöheit Z 5 des RegülAws vom 8. Juli. 1884 über Benutzung der städtischen Wasserleitungen binnen 14 Tagen und spätestens bis r zum 4.Mugust 1884/ / schriftlich bei dem unterzeichneten Stadtrath einzureichen. / Später eingehende Reclamationen finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 9. Juli 1884. z Der "Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Nationale Feste. Von heute Sonnabend an wird in den Mauern der alten Meß und Musenstadt Leipzig das 8. deutsche Bundesschießen abgehallen und allen Anzeichen nach zu schließen, wird dasselbe nicht nur aus allen deutschen Gauen, sondern auch aus Oesterreich, der Schweiz u. s. w. äußerst zahlreich besucht werden. Es erhellt hieraus, daß die Theilnahme für derartige Feste, wie Schützen-, Turner- und Sängerfeste, welche gerade mit deutscher Art .und deutschem Wesen so innig verknüpft sind, in unserem Volke noch immer in weiten Kreisen sich aufrecht erhält, während man von anderer Seite stets den Ein wand erhebt, daß sich solche Feste heute, wo Deutschland politisch geeint dasteht, überlebt und darum keine Be rechtigung mehr hätten. Es ist allerdings nicht zu leugnen, daß die allgemeinen Turner-, Schützen- und Sängerseste vor 1870 viel dazu beigetragen haben, den Gedanken der deutschen Einheit zu kräftigen und zu fördern und ihm dem deutschen Volke immer wieder zum Bewußtsein zu bringen und wenn wir derartige Festivi täten nur unter diesem Gesichtspunkte betrachten wollen, so wäre freilich die Frage berechtigt: Wozu brauchen wir noch deutsche Nationalfeste? — Zugegeben, daß die nationale Bedeutung solcher Feste an Erheblichkeit ver loren bat und daß der Ernst der Zeit uns mahnt, Spar samkeit, Enthaltsamkeit und Nüchternheit als Richtschnur in unserm regelmäßigen Unternehmungen uns dienen zu lassen. Kann und muß deshalb ein Volk sich abhalten lassen, nach jahrelangem Zwischenräume altem Herkommen gemäß, sich wieder einmal zu vereinigen zu einem großen gemeinschaftlichen Feste? Man müßte dann überhaupt jedem Volksfeste als solchem seine Berechtigung absprechen, während doch schon die Geschichte uns lehrt, daß es deren zu allen Zeiten und bei allen Culturvölkern gegeben hat. Im alten Griechenland bildeten die olympischen Spiele den Mittelpunkt der nationalen Vereinigung und zu Olympia war es, wo der Kampf der Wagen und Gesänge die Griechen-Stämme froh vereinte. Auch die alten Römer verstanden ihre Feste zu feiern und unter den Kaisern verlangte ja die schon degenerirte Nation nur nach „xausm ob oiroeuses", nach Brot und Spielen. Das mittelalterliche Deutschland kannte zahllose Aufzüge, Spiele und Unterhaltungen für das Volk in Stadt und Land, Frankreich und die andern romanischen Länder haben ihre Volks- und nationalen Feste und jenseits des Canals vereinigen Regatten und großartige Wettrennen, wie z. B. der Derbytag, Tausende und Zehntausende in festlicher Stimmung und werden so zum Ausgangspunkt volksthümliche Feste. Das wahre Volksfest, zu welchem sich alle Theile der Bevölkerung, Hoch und Niedrig, Jung und Alt, ohne Unterschied der Religion, der Parteien und der bürger lichen Stellung vereinigen, hat seine sittliche Berechtigung in vielfacher Hinsicht. Es hebt ganze Massen mit einem Schlage zu einer freudigen Stimmung empor, die was so selten ist und so anregend auf Herz und Gemüth wirkt, einen gemeinschaftlichen ungekünstelten Mittelpunkt hat; es hebt sie heraus aus den Lasten und Sorgen der All- täglichkcit zum heiteren Lebensgenuß. Dadurch wird das Gefühl der Volksgemeinschaft gehoben und gestärkt, die Gemüther werden versöhnlicher gestimmt, die religiösen, politischen und socialen Gegensätze, die leider in den Tageskämpsen sich mehr und mehr schärfen, sie ver schwinden in den Tagen des Festes und weit hinaus über diese Tage kann dieser mildernde Einfluß des Festes seine segensreiche Wirkung ausüben. Die Jugend erhält Anregung und nachhaltige Stimmung durch das Fest für das ganze Leben, Kunst und Industrie sehen wir im Wettkampse bestrebt, zur Verschönerung des Festes beizutragen und der wirlhschaftliche Puls erhält einen rascheren, frischeren Schlag in vielen Kreisen lange vor dem Feste, während desselben und darüber hinaus. Das sind nicht nur «deale und sittliche Momente eines wahren Volkssestes, sondern sie verleiben demselben auch eine gewisse, praltische und wirthfchaftliche Bedeutung. Und auch der nationale Gedanke kommt hierbei nicht zu kurz. Zwar, die politische Einheit haben wir, der deutsche Staat ist fest gefügt, aber noch regt sich der Particularismus in kräftigen Zügen, Parteigezänk zcrklüstet das deutsche Volk und das Ausland blickt meist scheel auf die er rungene Einheit der Deutschen — muß da nicht ein solches Fest erfrischend und segensreich wirken, als eine Mahnung und patriotische Stärkung sür uns selbst, als eine selbstbewußte Kundgebung gegen das Ausland? Wenn das deutsche Volk in diesem Sinne seine nationalen Feste feiert, so wird Niemand, welcher nicht überhaupt ein abgesagter Feind aller Volksseste ist, einen ernstlichen Einwand gegen deren Begehung erheben können und wir hoffen und wünschen darum, daß auch das 8. deutsche Bundesschießen zu dessen würdiger Feier die Stadt Leipzig ja so großartige Vorbereitungen getroffen hat, sich zu einem volksthümlichen Feste im schönsten und wahrsten Sinne des Wortes gestalten wird. Zeitereignisse. Pulsnitz. Hierdurch machen wir die Leser der Volksbtbliothek auf das in der heutigen Nummer des Blattes befindliche Inserat des Herrn Oberpfarrer Kuhn noch besonders aufmerksam. Pulsnitz. Nächsten Dienstag, den 22. Juli, Vor mittag von '/29 Uhr an, öffentliche Hauptverhandlungen des König!. Schöffengerichts. — Bei der jetzt herrschenden gro'zen Hitze geben wir allen Haushaltungen den gutgemeinten Rath, für gehörige Desinfection der Aborte und C ruben Sorge zu tragen; man kann damit Krankheiten und Ansteckungen verhüten und sind diese Desinsectionsmittel sehr billig in allen Apotheke» und Drougen-Handlungen zu haben. Auch dürste der Wunsch gerechtsertigt sein, daß der Transport der Jauche in sehr oft schadhaften oder nicht gehörig geschloffenen Fässern in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden geschehen möchte; cus den Gesund heitszustand kann der penetrante Geruch, der die Geruchs- nerven in empfindlichster Weise beleidigt, unmöglich bei der jetzt großen Wärme günstig einwirkcn. — Bei der Beleidigung eines Kindes, welches des ehrenkränkenden Charakters der Beleidigung sich noch nicht bewußt ist und deshalb sich gar nicht beleidigt sühlt, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf senats, vom 2. Mai d. I., der Beleidiger dennoch, auf den Strafantrag der Eltern des beleidigten Kindes, wegen Beleidigung zu bestrafen. — Eine sür die Eigenthümer von Grundstücken, die mit sogenannten Amortisationshypotheken belastet sind, bemerkenswerthe Entscheidung ist kürzlich vom Reichsge richt, I. Civilsenat, u. d. 31. Mai d. I. gefällt worden. Nach dieser Entscheidung gewährt die im Reglement einer Hypothekenbank (Gesellschaft) principiell ausge sprochene Besugniß sür den Schuldner, das Darlehns- kapital unter bestimmten Modalitäten srüher zurückzahlen zu dürfen, resp. die Amortisation zu beschleunigen, dem Schuldner, welcher sich in dem mit der Bank (Gesellschaft) abgeschloffenen Hypotheken-DarlehnSvertrage dieses Recht nicht ausdrücklich Vorbehalten hat, nicht ohne weiteres ein Recht auf Beschleunigung der Amortisation resp. ans anticipierte Rückzahlung. Ein derartiges Reglement, welches seinem ganzen Inhalt nach nur dazu bestimmt ist, Normen aufzustellen, unter welchen der Vorstand der Gesellschaft Hypothekendarlehns abzuschließen befugt sein soll, kann nicht ohne weiteres denjenigen Personen, mit welchen die Gesellschaft kontrahirt, Rechte einräumen. — Zur Trichinosis-Affaire in Großsedlitz muß leider berichtet werden, daß Herr Braumeister Julius Hähnel nicht gerettet werden konnte, sondern am Dienstag früh seinen Leiden erlegen ist. Kamenz. Am 14. Juli sand unter Vorsitz des Herrn Amtshauptmann von Zezschwitz die 4. diesjährige Sitzung des Bezirksausschusses statt und standen 11 Gegenstände auf der Tagesordnung. Ertheilt wurde die Genehmigung zum Fortbetrieb der vollen Gasthossbe- rechtigung im grünen Baum zu Großröhrsdorf durch Herrn Scope, sowie in Gemäßheit von § 33a der Neichs- gewerbeordnung zu Abhaltung von theatralischen und sonstigen Vorstellungen an den Gasthossbesitzer Kegel in Schwepnitz unter Beobachtung der gestellten Bedingungen; nicht genehmigt wurde das Gesuch der verehel. Richter um Uebertragung der Genehmigung zum Kleinhandel mit Branntwein und zum Bier- und Branntweinschank in Weißbach bei Pulsnitz, sowie das Gesuch der verehel. Frau Rölke um Genehmigung zum Kleinhandel mit Branntwein und zum Bierschank in Prietitz; nach vor hergegangener öffentlich-mündlicher Verhandlung wurde aus Grund von § 53 der Reichs-Gewerbeordnung die dem Kramer Dürrlich in Neudörfel srüher erlheilte Ge nehmigung zum Kleinhandel mit Branntwein zurückge- nommen. Genehmigt wurden die Beschlüsse der Gemein- deräthe zu Panschwitz, Großnaundorf und Prietitz über eine von den Vorschriften in Z 4 bis mit 6 deS Gesetzes vom 15. April d. I. abweichende Art der Bekanntmach ungen im Orte; eine Neclamation aus Großröhrsdorf wegen zu hoher Einschätzung zu den Gemeindronlagcn ward begründet gesunden und beschlossen, die Gemeinden und Gutsherrfchasten des Bezirks zur Markirung der Ortsflurgrenzen an den Communicationswegen durch Flurgrenzsteine anzuhalten. Bautzen, 13. Juli. Eine Schreckenskunde verbreitete sich vorgestern in unserer Stadt, daS Dorf Nochten stehe in Helle» Flammen. Leider bestätigte sich dies auch, 15 Grundstücke mit fast allem Zubehör sind ein Raub der Flammen geworden und hierbei 30 Kühe und ca. 20 Schweine verbrannt. Das Feuer, welches bei der höl zernen Bauart des Dorfes mit rasender Schnelle um sich griff, ist in einem Schuppen zum Ausbruch gekom men. Man vermuthet Brandstiftung. — Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat mit Rücksicht auf den in Angriff genom menen Erweiterungsbau verfügt, daß bei dem Gymna sium in Bautzen die Unterrichtsstunden am 18. Juli nicht geschlossen, vielmehr die diesjährigen Sommerferien ausnahmsweise aus diejenige Zeit, in welcher nach dem Fortschrciten des Baues die Aussetzung des Unterrichts nothwendig erscheint, verlegt und mit den Michaeli sferien verbunden werden, lieber den Zeitpunkt, nach welchem demnach der Unterricht zu schließen und wieder anszu nehmen sein wird, ist weitere Bestimmung Vorbehalten. Dresden, 12. Juli. (D. N.) Die Schweizer-Reise Sr. König!. Hoheit des Prinzen Georg mit seiner Familie (mit Ausnahme des in Hosterwitz zurückvleibcnden Prinzen Albert) führt die hohen Herrschaften zunächst nach Straßburg. Dort schließt sich Prinz Friedrich August seinem Vater und seinen Geschwistern sür einen Theil der Schweizerreise an. Daß dieselbe die Herrschaften nach Oberitalien an die Seen führt, wie urspringlich in Aussicht genommen war, verbietet sich jetzt infolge der italienischen Grenzsperrmaßregeln von selbst. — Das große Gartenfest des AlbertvereinS findet nunmehr auf Befehl Ihrer Majestät der Königin, der hohen Präsidentin des AlbertvereinS, am Sonntag den 24. August in der bisher üblichen Weise statt. — Aus Sayda wird gemeldet: In hiesiger Gegend sind seit der eingetretenen warmen Witterung die Kreuz ottern in erschreckender Menge aufgetreten; es vergeht fast kein Tag, an welchem nicht solche gefährliche Rep tilien von Erwachsenen wie von Kindern getödtet werden, insbesondere in den Waldungen beim Heidelberrlesen. Am Sonntag Nachmittag sind nun mehrere Kreuzottern von außerordentlicher Länge auch auf einer zum Ritter gute Purschenstein bei Sayda gehörigen Wiese von da selbst mit Heuwenden beschäftigten ArbettSleuten ange- rtoffen worden; eine dieser Ottern hat eine Tagelöhnerin, welche barfuß ging, derart in den Fuß gebissen, daß nach dem Ausspruche des sie behandelnden Arztes die größte Gefahr für ihr Leben vorhanden ist. — Ueber das Vermögen des Spar- und Credit vereins zu Frankenberg, eingetragene Genossenschrst, ist das Concursverfahren eröffnet worden. Die Differenz« summe zwischen Activen und Passiven beträgt etwa 21,000 Mk., eine Summe, die natürlicher Weise von den Mitgliedern aufzubringen ist. — Ein schreckliches Verbrechen ist am Son «abend in Unlersachsenberg bei Klingenthal verübt worden Der 19 jährige Harmonikaarbeiter Müller aus Quitienbach unterhielt mit einer Wittwe in Untersachsenbe:g ein Verhältniß. Die letztere besaß aus der Ehe mit ihrem verstorbenen Manne 2 Kinder, wovon das eine im Alter von 4 Jahren. Arn Sonnabend Nachmittag ging nnn Müller mit dem 4jährigen Kinde in den Wald. Einige Zeit darauf kehrte er zurück und machte der Mutier des Kindes die Millheilung, daß, wenn sie ihr Kind wieder haben wolle, sie in den Wald (Lockywald) gehet« solle, er aber wolle ins Wasser gehen. Später wurde auch richtig das Kind im genannten Walde ermordet und unter M00S verscharrt, aufgefunden. Auf welche Weise es getödtet wurde, ist noch nicht sestgestellt, aber allen« Anscheine nach wurde eS mit dem Kopfe geger eine,« Baum geschleudert. Die Motive zu dieser gräßliche,« That sind bis heute noch nicht bekannt. Die dortig! 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