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Sechsunddreitzigster Jahrgang 52. Sonnabend 28. Juni 1884 von Fabrice. Beyer. Fol. 23 dA Grund- und Hypothekenbuchs für . S., Söhnel, Ger.-Schr. s Friedersdorf M. S., 2 ., das ^VieWUArunästüok Nr,? 3 ., das LivksrnHoolivalä- l Non dem unterzeichneten An^tsgerichte sollen die dem Gutsbesitzer Johann Carl Gottlieb Voigt in Frieders I., das LausrAut Nr. 24 des Kataster Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Poul Weber's Erben in Pulsnitz. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtratkes zu Uulsnih. Königlich Säch.sisches Amtsgericht, vr. Krenkel. gewürdert worden sind nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aüf den an Pulsnitz, am 29. April 1884. , ' ,1 Geschästsst«^ KönigSbrLE: bei Herrn Kaufm. M. Lscherlich. Dresden« Annoncen-BureauS Haaseußei« L Vogler u. Jnvalideetd«»^. Leipzig: «udolph «Pfi» Erscheint: gMttwoch* und Sonnabend». Abonnementspreis: «UoIchUißU» de« jeder Soonadend-Nummer deNiceenden Sonntagsblatte«) Bierteljahrlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätesten« Dienstag« und Freitags Vormittag« v Uhr hier aufzugeben. ANWUtkNÄUflkätle Personen nehnnn wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» oh« " 4 I Z )l mg auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgeno»»«»- der Betrag bell,egen oder n.cht. LxpsMioN ljk8 ^Mi8bIatiS» 2./ „ 3-, ,, 4, „ hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bekanntmachung. Die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Nnteroffizierschule zu Marienberg soll am ' Wahres stattfinden. Die Anmeldungen hierzu haben im Laufe des Monats Juli durch persönliche Vorstellung des. Asprtänten entweder bei dem Kommando der Unterofsizierschule oder dem heimathlichen — nicht sächsischer Aspiranten beim nächstgelegenen Königlich Sächsischen Lan^Hr-BezM-Kommando zu erfolgen. Bei diesen Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der KöniMhM Itnterofsizierschule, sowie die Aufnahme-Bedingungen zu erfahren und wird nur noch be merkt, daß die betreffenden Aspiranten mindestens 14 Jahre alt und conjirMtNein müssen, beziehentlich das 18. Lebensjahr nicht wesentlich überschritten haben dürfen und daß die gesammte Erziehung der Zöglinge auf der Königlichen UnterossizMfcMe unentgeldlich geschieht. Dresden, den 20. Juni 1884. .. Kriegs- M i n i st e r i u m. Mockenblutt für Pulsnitz, Königsbrück, Rudtbrrg, Rabrbnrg, Mnrißßurg und Umgrgen^ ngen Grundstücke und zwar^^ r. 3, 4, 5, 135, 138, 1^1, 14Mund 14.^ des -Alurbu 6. des Flurbuchs, Fol'. 57 des Gr - und Hypothekenbuchs Friedersdorf i686UK;!MNtl84ü<;k Nr. 141 6. d lurbuchs, Fol. 58 des nd- und HypoWkenbuchs für Friedersdorf M. S. und 4., das L!«f«rn-IIoefivaIÜ8vÜnÜ8tüok Nr, 141 k. des Flurbuchs^fföll^59 des Grund- und HjDothekenbuchs f^ Friedersdorf M. S., welche Grundstücke am 28. und 28. April 1884 ohne Berücksichtigung her Oblaste» uä 1-, auf 26 0 160 „ ,290 „ ,000 „ Die Unfallversicherung. Nach gerade einwöchentlicher DiSeussion hat der Reichstag am vorigen Sonnabend das Unfallversicher- ungSgesetz in zweiter Lesung erledigt und steht dessen definitive Annahme in dritter Lesung außer allem Zweifel. ES ist somit eine gesetzgeberische Arbeit zu ihrem vor läufigen Abschlusse gebracht worden, welche fast seit vier Jahren das deutsche Volk und seine Vertretung lebhaft beschäftigt hat und hiermit ist zugleich ein bedeutungs voller Schritt auf dem Wege der Socialreform geschehen. Dir Unfallversicherungsvorlage in ihrer jetzigen Gestalt, wie sie aus deu Beschlüssen der Commission hervorge gangen ist, welche wiederum sich im Allgemeinen mit den Vorschlägen der Regierung decken, bedeutet eine wesentliche Verbesserung der früheren Entwürfe und in praktischerer Weise als die letzteren, ermöglicht sie es, die sociale Lage der arbeitenden Bevölkerung erheblich zu verbessern, wobei freilich abzuwarten ist, wie die betreffen den Bevölkerungsklassen das sich in der Vorlage deutlich documentirende Wohlwollen der verbündeten Regierungen gegenüber den Arbeitern aufnehmen wird. Im Allgemeinen haben die von der conservativ- clericalen Majorität des Reichstages fast überall be stätigten Commissionsbeschlüsse die Grundlagen des Re- girrungSentwurseS unverändert gelassen und sind somit der Versicherungszwang, die berufSgenoffenschastliche Or ganisation, daS Umlageverfahren, die dreizehnwöchige Carenzzeit und der Ausschluß der Privatversicherung vom Plenum accrptirt worden. Die Veränderungen, welche die Regierungsvorlage während der Commissionsverhand- lungen erfahren hat, erstrecken sich vornehmlich auf den Kreis der zu Versichernden und auf die Arbeiterausschüfse. In erster Beziehung ist das Gesetz auch auf die Schorn steinfeger ausgedehnt worden, während in Bezug auf letztere die Bestimmung, daß als besondere Vertretung der Arbeiter in den BrrufSgenoffenschasten Arbeiterausschüsse »u errichten seien (8 41) von der Commission gestrichen worden ist. In der Plenarverhandlung wurde nament lich seitens der Centrumsabgeordneten zäh an den ab lehnenden CommissionSbeschlüffrn zu 8 41 sestgehalten und Herr Windthorst erklärte ausdrücklich, daß mit den ArbeiterauSschüffkn da- ganze Gesetz für unannehmbar sei. Nun, diese Klippe, an welcher die Vorlage hätte scheitern können, ist von derselben glücklich unterschifft worden, indem bekanntlich der Reichstag den Commissions antrag, die Bestimmungen über die Bildung von Arbeiter ausschüssen abzulehnen, mit großer Majorität gegen die Stimmen der Deutschfreisinnigen und der Socialdemo kraten genehmigt hat. Die übrigen Veränderungen, welche an der Vorlage, während der zweiten Plenarbe- rathung vorgenommen wurden, sind meist nur redactio- neller Natur und erscheint es daher als unnöthig, die selben noch einer besonderen Erörterung zu unterziehen. Charakteristisch für die zweite Lesung war der feste Zusammenhalt der conservativ-clerikalen Majorität, dem gegenüber alle die zahlreichen Abänderungsanträge, welche hauptsächlich von der deutschfreisinnigen Partei zu den einzelnen Paragraphen gestellt worden waren, ohne Aus nahme wirkungslos blieben. Dieser beste Zusammenhalt entsprang dem Wunsche, unter allen Umständen die Un fallversicherung endlich zu Stande gebracht zu sehen und dieser Wunsch war nicht auf Seiten der Conservativen und des Centrums zu finden, sondern er wurde auch von der Reich-Partei und den Nationalliberalen getheilt. Von allen Seiten brachte man hierbei in wichtigen Punkten Opfer, so haben zum Beispiel die Conservativen in der Frage der Carrenzzeit und der Arbeiterausschüfse, daS Centrum in Bezug auf Reichsgarantie, die National liberalen in Bezug auf Umlageverfahren und Ausschluß der Privatversicherung nachgegeben und auf diese real politische Weise war eine weitgehende Verständigung und dadurch die Annahme der grundlegenden Bestimmungen des Entwurfes von vornherein gesichert. Besonders er freulich war es, daß sich die Nationalliberalen, im Gegensätze zu ihrer früheren Haltung in der Angelegen heit der Unfallversicherung, diesmal zur vollsten Unter stützung der Regierung bereit erklärten. Sie wahrten in einigen Fragen ihren abweichenden Standpunkt durch Stellung besonderer Anträge, wenn sie aber trotzdem sich zu voller und ganzer Mitwirkung an den Gesetze auf schwangen, so zeugt dies von dem Entschlusse der National liberalen, die Reichsregierung in der Förderung ihre soctatresormatorischrn Pläne ehrlich und aufrichtig zu unterstützen. Freilich haben sie sich dadurch den wüthend- sten Haß der deutschfretfinnigen zugezogen, aber dies wird hoffentlich die gemäßigt-liberalen Elemente des deut schen Volker auch fernerhin nicht abhalten, das Ihrige zu einer kräftigen Durchführung der socialen Reformen freudig beizutragen. Zeitereignisse. Pulsnitz. Am 26. d. M. fand im Rathssessions- zimmer öffentliche Sitzung der Stadtverordneten, wobei 6 Angelegenheiten zur Beschlußfassung bez. Kenntniß- nahme Vorlagen, statt. Erstens gelangte eine dem Can tor Stephan gewährte Gehaltsaufbesserung zur Kennt- nißnahme des Collegiums. (Beiläufig sei hier bemerkt, daß Herr Cantor Stephan am 1. Juli d. I. 25 Jahre als Lehrer sungirt.) Der nächste Punkt betraf die städt ische Straßenbeleuchtung. Der Rath hatte in feiner letzten Sitzung beschlossen, da von Seiten der im Ver- gebungStrrmine erschienenen zwei Unternehmungslustigen zu hohe Gebote (je 1000 Mk.) gestellt worden waren, die Straßenbeleuchtung in der nächsten Beleuchtungs- Periode versuchsweise selbst in die Hand zu nehmen. DaS Collegium trat diesem Beschlusse einstimmig bei. Drittens gelangte die Abänderung des Communanlagen-RequlativS zur Besprechung. Seitens der Kgl. Kreishauptmann schaft ist gegen den von den städt. Collegien neu aufge- stellen MotuS, die Communabgaben nach den zu zahlen den StaatSsteuern zu erheben, Bedenken nicht entgegen gestellt, wohl aber bedungen worden, daß diese Aender- ung in einem gut erläuterten Nachtrag dem Commun- anlagen-Regulativ beigegeben werde. Dem hierauf ge faßten Rathebeschluß, dasselbe ganz umzuarbeiten, wurde beigetreten. Ferner wurde dem Rathsbeschluffe, den Bau der städt. Wasserleitung von der KirchhofSecke nach TschaäertS Restauration, sowie in der Rietschelststraße vom Maler Hönicke bis zum unteren Ende noch in diesem Jahre zu vollenden, mehrstimmig beigestimmt. Weiter kam zum Vortrag, daß sich in tz 5 des städt. Wasser regulativs eine Unklarheit eingeschlichen, die durch einen Nachtrag bez. Berichtigung beseitigt wurde. Schließlich gelangte wiederum der Bau der grünen Gaffe vor daS Collegium. Der Rath hatte auf verschiedene, den Bau dieser Straße betreffende Zuschriften in seiner Sitzung vom 16. Juni 1884 beschlossen, die Fertigstellung de- Baue- in