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imste mein von rarin cchen, da« von MoclmMM iinden il in hand lichen, vollen stoffe, Inder, dchen, , alles ng an chöu- i ver-, cibercn Wa) I.ung üher lse in ckauf ldr. tr. , wel- kann, i eine Lohne d. Bl. re rb. zi-get kaufen. 46. nt 'ft. solchen »kr. : Liebe lirch so legleit- lieben n wir : Frau hweren seinen ohllöb- hr für fühlten lumen« leitung nen. für Pulsnitz, KiiniAstzriick, Radtbrrg, Radetznrg, Mnritzburg und UmgrgruL SechsundSreitzigster Jahrgang mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpelMion äe8 ^mtüdlatts». 48 14. Ium 1884 SonnavenS Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortl. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Htadtratkes zu Aulsnih. Geschäftsstelle «Ur KönigSbr»«- bei Herrn Kaufm. M. Lscherlich. DreSde«: Annoncen-Bureaus Haasenstei« S Vogler u. Jnvalibeud«»». Leip,t,r »udolph «ofs» """ unS unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» »dar 44 Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenomme», Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend». Abonncmentspreis: lrmlchließuch des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. LS Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Naum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags B Uhr hier aufzugeben. Arbeiter auf 1 50 3., für jugendliche (d. h. bis mit HS' Jahr alt) äMnliche,- 4, für jugendliche weibliche Arbeiter auf 5E 75^^^ Solches wird anher ergangener Verordnung gemäß hiermit bekannt ge en, daß der so festgestellte ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tag- des ReichsMetzes) 2., das Sterbegeld bei der Ortskrankenkaffe (§ 20 s 3 und Pulsnitz, am 9. Juni 1884. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. arbeiter den Maßstab zu bilden hat, nach welchem zu gewähren sind 1., bei der Gemeindekrankenversicherung das Krankengelj» (H 6 2., für erwachsene weibliche Arbeiter auf 1 Bekanntmachung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, die Krankenversicherung der Arbeiter betr. Laut Verordnung der Königl. Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 30. Mai 1884 ist in Gemäßheit in § 8 des obenangezogenen Neichsgesetzes der Betrag des orts Üblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagarbeiter für Stadt Pulsnitz nach folgenden einheitlichen Sätzen festgestellt worden: 1., für erwachsene (d. h. mehr als 16 Jahr alt) männliche Auf Fol. 171 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichpeten Amtsgerichtze ist heute die Firma Gottfried Bruno Schöne in Großröhrsdorf und als Inhaberin Frau Selma Aurelie Sidonie verw. Schöne geb. Neutsch daselbst, welche^Das, genannte Firma betreffende, und von ihrem Ehemanne Gottfried Bruno Schöne betriebene Band- und Gurtwaarenfabrikations-Geschäft nach des- Letzteren Ableben zur For rung übernommen hat, eingetrage Pulsnitz, am 11. Juni 1884. / - Das Königliche Amtsgericht, vr. Krenkel. 75 iter au nd die Versicherungsbeiträge § 9 idiä.) abrik)-Krankenkaflen (H 64) und 3., das Krankengeld bei den in der Stadtgemeinde domicilirten, eingeschriebenen und sonstigen Hülfskaffen ohne Beitrittszwang (§ 75), wenn deren Mit glieder von der Gemeindekrankenversicherung und von der Verpflichtung einer nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes errichteten Krankenkasse, mit Ausnahme der Knappschaftskasse, beizutreten, befreit sein sollen. Betr ^4- bis MM er Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Etwaige Reklamationen gegen die darin enthaltenen Ansätze sind Stadt-- und Armmkasse binnen 14 Tagen und spätestens Bekanntmachung. Das auf das Jahr 1884 für hiesige Stadt aufgestellte Commun-Anlagen-Cataster, welchem mit Genehmigung der vorgesetzten Regierungsbehörde das bei der staat lichen Einschätzung der hiesigen Einwohner ermittelte Resultat zu Grunde gelegt ist, liegt auf hiesiger Rathsexpedition für die Betheiligten aus. in Gemäßheit H 14 des gulativs vom 11. März 1873 über Ausschreibung der Anlagen für hiesige schriftlich bei dem unterzeichneten Stadtrath einzureichen. Später eingehende Neclamationen finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 11. Juni 1884. D Bekanntmachung, den Berkaus von Königsbrücker Topfwaaren mit bleihaltiger Schwarzglasur betr. Anläßlich der im vorigen Jahr gegen einige Königsbrücker Schwarztöpfer aus Grund von Z 12 aub 2, § 13 und 14 des Neichsgesetzes, den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genusstnittelnun^ Gebrauchsgegenständen betreffend, vom 14. Mai 1879, geführten Untersuchung und beziehentlich des Ergebnisses der chemischen Untersuchung der bei der Schwarz töpferei verwendeten-^bleihaltigen Glasur wird hiermit auf Anordnung des Königl. Ministeriums des Innern der Verkauf ebenso wie jede auch schenkungsweise Entäußerung von nicht gehörig scharfgebrannten-KönIgsbrücker Topfwaaren mit bleihaltiger Schwarzglasur bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mark, welche im Fall der Uneinbringlichkeit in entsprechende Haftstrafe zu verwandeln^fftT-veuboicn. Hiernach haben sich Alle, welche es angehtzü"achMn—-— Kamenz, am 7. Juni 1884. ' — Königliche Am t s^^A^t-m-a-u^s ch a f t. von Zezschwitz. MnMerkstcin fürdasdeMscheBolk. Weit hin in allen deutschen Gauen hat man die erhebende Kunde von der glänzenden und würdigen Feier der Grundsteinlegung für das RetchStagSgebäude in ».Berlin vernommen und erfahren, wie in der kaiserlichen, vei der Feier vom Reichskanzler verlesenen und in den Grundstein gelegten Urkunde der Kaiser dem deutschen Volke verkündet, daß unter der begeisterten Hingabe der Nation und dem gegenseitigen Vertrauen der Bundes- sürsten das Reich in Macht und Glanz erstanden ist und die Pflege seiner Wohlfahrt in die eigene Hand genommen hat. Daß, wie bisher bei der gemeinsamen Arbeit des Bundesrathes und der Volksvertretung für die nationale Wohlfahrt, auch in dem neuen Reichstagsgebäude, dessen Grundstein gelegt worden ist, der Ordnung, der Freiheit, der Gerechtigkeit und Liebe für alle Volkskreise diese Arbeit im Reichstage gewidmet ist. Im gleichen Sinne Und Geiste sprachen auch ihre Segenswünsche bei der feierlichen Grundsteinlegung und der Darreichung von Kelle, Mörtel und Hammer an den Kaiser Namens des Bundesrathes der baierische Bevollmächtigte Graf v. Lerchenfeld und NamenS des Reichstages der Reichstags- Präsident v. Levetzow aus und mit beredtem Munde fügte der Oberhofprediger Kögel dem ReichStagSbau den Segenswunsch zu, dem er die Ehrs, Gottes, die Liebe zu Kaiser und Reich und die Einigkeit von Deutschlands Fürsten und Stämmen nach drei Bibelsprüchen zu Grunde legte. Soll nun aber der Grundstein des bedeutsamen Reichstagsbaues ein dauernder Merkstein im Herzen des deutschen Volkes werden, so gilt es, die Beklommenheit und Alltäglichkeit, aber auch die Kleinlichkeit und Hader lust, mit der unser öffentliches Leben nur zu ost durch tränkt ist, abzustreisen und sich zurückzuversetzen in die großen Tage, welche bereits vor zwanzig Jahren für Deutschlands politisches Glück begannen. Der Stein, der am 9. Juni 1884 als Symbol der deutschen Einheit und Kraft in den Grund gesenkt wurde, er wurde schon ins Rollen gebracht, als 1864 preußische Truppen die große dänische Zwingburg Düppel eroberten und der Welt verkündeten, daß auf deutschem Boden kein fremder Fürst mehr herrschen könne. Dann stockte die Weiter- sührung des Steines der Einheit an dem unglückseligen Dualismus Preußens und Oesterreichs im deutschen Bunde und leider gab eS schließlich kein andere- Mittel als die Auseinandersetzung durch das Schwert, die Preußen, den größten und mächtigsten deutschen Staat in das natürliche Recht einsetzte, der führende Staat im neuen Bunde zu sein. Und wer noch daran zweifelte, daß der neue Bund und die neue deutsche Einigkeit unter Preußens Führung das Rechte, daS Segensreiche für das deutsche Vaterland waren, der konnte seinen Jrrthum erfahren, 1870/71, wo die unter Preußen geeinigten Stämme Abrechnung mit dem alten französischen Wider sacher hielten, Alldeutschlands Unantastbarkeit aller Welt verkündeten, alte Stammländer dem neuen Reiche bei fügten und die stolze deutsche Kaiserkrone im helleren Glanze als je zuvor es der Fall war, wieder errichteten. Und der erhabene Träger der deutschen Kaiserkrone, er hat sein kaiserliches Wort von 1871 erfüllt, ein Schirmer und Mehrer des Reiches zu sein, nicht an kriegerischem Ruhme, sondern auf friedlichem Gebiete. Große Fort schritte hat Deutschlands innere Wohlfahrt seit 1871 gemacht und das deutsche Reich steht als von allen Staaten respeclirteS Bollwerk des FiiedenS, al- em