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Wochenblatt für Pulsnitz, Kiinigstzriick, Ratzrtzcrg, Radeburg, Murilrbnrg und UiugkgrnL. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabends. Abonnementspreis: Ikmjchließlich des jeder Sonnabend-Nummer deNieaenden Sonntagsblatte!«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Htadtrathes zu Aulsnih. SechsunddreWgster Jahrgang. Geschäftssteptm tür KönigSbr««; bei Herm Kaufm. M. Tschersich. Dresden; Annoncen-BureauS Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendaa». Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Leipzig; Rudolph Mois» d^171k tllkt'^lk^H 1 ill' von ltns undctaunten Firinen und Pcrsoiccn nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken »dar ^4»4s44l4l^O Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenomMen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XpeäRiON ÜK8 ^mlsblcitiSS, 49. 18. Juni 1884. Mittwoch. . 2l4 Erstehungsrecht verzichtet hat, nothwendiger Weise versteigert werden, was zugnahme auf den an hiesiger Söhnel, G.-S. Kunath, Gerichts-Vollzieher. Hauptmannschaft einzureichen haben. - Von den Gemeinden, in i Kamenz, am 11. Juni 1884. den 31. August 1884 ichtenau zugehörige Hausgrundstück Nr. 120 o. des Katasters, welchen Anmeldungen zum stehenden Gewerbebetrieb nicht erfolgt sind, bcz. erfolgen^'isi zu demselben Termin und bei Vermeidung derselben Ord nungsstrafe ein Vacatschein einzureichen. das dem Zimmermann und Hausbesitzer August Wase zr Nr. 260 a. des Flurbuchs für Oberlichtenau M. S.,»welches gewürdert worden ist, anderweit, nachdem der Ersteher auf s Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemach Pulsnitz, am 13. Juni 1884, Das Königliche Amtsgericht, vr. Krenkel. Königliche Amt s-H ü u ptmannschaft. VM Zezschwitz. Belanntmachnng. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22. December 1883 (ek. Nr. 104 des Amtsblattes vom Sonntag, den 30. Decembcr 1883) werden die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra und die Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks hiermit daran erinnert, daß sie die von ihnen geführten Verzeichnisse über Anmeldungen von stehenden Ge werbebetrieben auf das 1. Halbjahr 1884 spätestens bis zum 15. Juli dieses Jahres, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mark, bei der unterzeichneten Königl. Amts- ------- - d rund- und Hypothekenbuchs und Bekanntmachung. Zur Kenntnißnahme und Nachachtung für Alle, welche es angeht, wird hiermit bekannt gegeben, daß die in Z 35 Abs. 4 der Gewerbe-Ordnung vom 1. Juni 1883 bei Eröffnung der daselbst in Abs. 1—3 bezeichneten Gewerbe vorgeschriebene Anzeige bei der zuständigen Behörde an die Königliche Amtshauptmannschaft zu richten ist, unbeschadet der nach Z 14 der Gewerbeordnung über Anfang jedes stehenden Gewerbebetriebes an den Bürgermeister und Gemeindcvorstand zu machenden Anzeige. Es haben daher die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, sowie die Gemeindevorstände des Bezirks in Zukunft von allen bei ihnen eingehenden Anzeigen über Er öffnung eines der in 8 35 der Reichsgewerbeordnung aufgeführten Gewerbe sofort nach Eintrag der Anmeldung in die Anmeldescheinlists der Königlichen Amtshauptmannschaft Kenntniß zu geben. Diejenigen Personen, welche zur Zeit die in Abs. 1—3 des obgedachten § 35 aufgeführten Geschäfte betreiben, sind bis spätestens den 30. Juni d. I. von den vorge nannten Gemeindebehörden der Königlichen Amtshauptmannschaft namentlich anzuzeigen. Kamenz, am 11. Juni 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Freitag, Sen 20. S. M, Nachmittags 4 Nhr, gelangt die in Friedersdorfer Flur auf ca. 7 Scheffel Wiese anstehendeMrasnukUNg an Or^M^°L>«lle gegen Baarzahlung zur Sammelplatz in Guhr's Nestauration. Pulsnitz, den 16. Juni 1884. —« Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll / Zeitereignisse. Pulsnitz. Die „Nadeb. Ztg." schreibt: Am letzten Donnerstag besuchte bei denkbar günstigstem Wetter der Gewerbeverein unserer Nachbarstadt Pulsnitz in der Stärke von über 80 Personen, worunter auch viel Damen, unsere Stadt, um nach stattgesundener Begrüß ung durch eine Anzahl Mitglieder des hiesigen Gewerbe vereins zunächst das Eisenwerk Saxonia zu besichtigen, in welchem Herr Betriebsdirector Wittstein und Herr Oberwerkmeister Pochmann in liebenswürdiger Weis« die Führung übernahmen; viel Interesse gewährte den Be suchern auch die Glasfabrik des Herrn M. Hirsch, worin die Glasprefferei und Glasmalerei die Aufmerksamkeit der Excursioner in hohem Grade erregten. Bei der vor geschrittenen Mittagszeit war ein beabsichtigter Besuch der Actienbierbrauerei zum Bergkeller leider nicht mehr auszusühren. Das Mittagsmahl, gewürzt durch Herz- liche Ansprachen von Seiten mehrerer Mitglieder beider Gewerbevereine sowie durch Tafelmusik, wurde unter dem Zelte des Gasthofs zur Tanne eingenommen und dann unter Vortritt der Stadkapelle der Spaziergang nach Augustusbad und Liegau angetreten. In Radeberg wieder angrlangt, verfügten sich die Besucher in den freundlichen Mihbach'schen Restaurationsgarten am Markt, um den Klängen der unermüdlichen Musik zu lauschen und den Rest des Tages bei heiterstem Bei sammensein zu verleben. Mit dem letzten Abendzuge «ach 9 Uhr verließen uns die freundlichen Besucher, welche den begleitenden Mitgliedern des hiesigen Bruder- vereinS die Versicherung gaben, daß der schöne, zu einem Festtage gewordene ExcursionStag allen Theilnehmern in bester Erinnerung bleiben werde. Pulsnitz, 17. Juni. Der Gewerbevereitt zu Stol pen wird morgen Mittwoch zur Besichtigung mehrerer Fabrik-Etablissements unsere Stadt besuchen und vom hiesigen Gewerbeverein empfangen werden. — Das seit längerer Zeit vorbereitet gewesene Rendezvous ehemaliger reitender Artilleristen hat am Sonntag in der früheren Garnisonstadt Radeberg unter zahlreicher Betheiligung stattgefunden. — Am Sonntag, den 15. Juni, feierten die beiden Infanterie-Regimenter Nr. 102 und 103 den 175. Jah restag des Eintrittes in Kurfürstlich Sächsische Dienste. Am 15. Juni 1709 nämlich leistete das 1702 vom Mark graf von Ansbach errichtete Grenadier-Bataillon, welches bei der Belagerung von Lille dem hier anwesenden Kur fürsten von Sachsen, August dem Starken, sehr wohl gefallen und von ihm um den Preis von 18,000 Thlr. erworben worden war, dem Sachsenhause den Eid der Treue, und wurde, wie damals gebräuchlich, nach seinem mitübernommenen Kommandeur „Kurfürstlich Sächsisches Regiment von Seckendorf-Grenadiere" genannt. Dieses letztere ist der Stamm der beiden obenerwähnten Regi menter. — Die Gerichtsferien fallen in die Zeit vom 15. Juli bis 15. September. Termine werden in dieser Zeit nur in sogenannten Feriensachen abgehalten, und diese sind folgende: Strafsachen, Arrestsachen und die eine einseitige Verfügung betreffenden Sachen, Meß- und Marktsachen, Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Miethern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Zurückhalten der vom Miether in Miethsräume einge brachten Sachen, Wechselsachen und Bausachen, wenn über die Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird. Es können jedoch auf Antrag auch andere Sachen, wenn sie einer besonderen Beschleunigung bedürfen, vom Gerichte als Feriensachen bezeichnet werden. Das Mahn verfahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Konkursverfahren wird durch die Gerichtsferien nicht unterbrochen. Auch sind die Gerichtsferien auf die An gelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit ohne Einfluß. Soweit das Bedürsniß einer Beschleunigung nicht vorhanden ist, kann jedoch die Bearbeitung der Vormundssachen, Nachlaßsachen, Lehns-, Fideikommiß« und Stijtungssachen unterbleiben. Durch die Gerichts ferien werden auch, ausgenommen in den Ferien- rind als solche bezeichneten Sachen, die Einlassung-- und Ladungsfristen unterbrochen. Diese Fristen laufen dann erst nach den Ferien weiter. — So lange die Mode nur Unschönes, Unpracti- sches oder Unästhelisches von uns verlangt, wird es keinem Kenner dieser allmächtigen Tyrannin beifallen, mit Aussicht auf Erfolg dagegen polemisiren zu wollen. Am allerwenigsten wird man das von der Tagespreffe ve> langen dürfen, die meist Wichtigeres zu thun hat, als den Windmühlenkrieg gegen Toiletten - Auswüchse mit Energie zu führen. Ganz anders aber gestaltet sich die Sache, wenn die Mode direct Gefährliches oder Gesundheitsschädliches bringt. Dann erwächst unseres Erachtens die publicistische Pflicht, vor dem Gebrauch solcher gefährlicher Modeartikel zu warnen. Zu den letzteren muffen wir nach den gemachten Erfahrungen die jetzt so viel gebrauchten Goldkanten und vergoldeten Metallschnüre rechnen, welche die Damen an Halskragen und Kleider-Einfaffungen benutzen. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen diese leicht vergoldeten Kupfer-