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Rockenblutt für Pulsnitz, Künigstzrück, Nadri'crg, R.u»mrg, Msritzlnng und UmgegenZ. Erscheint: Mittwoch* und Sonnabend*. Abonnementspreis: i«i«schUeßlich de« jeder Sonnabend-Nummer beUie-endeu Sonntagiblatte«) Bierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tO Pfennigen für den Rau« einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag- und Freitags Vormittags s Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Köiiigtichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Iulsniß. SechsunddreWgster Jahrgang. G-schästSfte««» fit, Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenftei« L Vogler u. Jnvalidendant. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. Leipzig: Rudolph Mosj» von uns unveiannten Finnen und Personen nehinen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» »dar Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkÜilion Ü68 ^Mi8bIüiiSE, Mittwoch. 7. 33. Januar 1884. Bekannt machnng. Der unterzeichnete Amtshauptmann hat den . Wez^x li L er <1 ULoutag, den 28. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, einberufen, was mit dem Bemerken zur öffentlHW-KennMß gebracht wird, daß die Verhandlungen zu gedachter Zeit im Sitzungssaal der König!. Amtshauptmannschaft beginnen werden. Die TagesordnunaM-Ml^ Äm im amtshauptmannschaftlichen Gebäude befindlichen Anschläge zu ersehen. K a npL»is7 cim 17. JaZuar 1884. ' Der Königliche Amtshauptmann. , von Zezschwitz. Bekanntmachung, -aS sogenannte Dippen betr. Nachdem das unter den Namen „Ijppvn" bekannte Kartenspiel durch reichsgerichtliche Entscheidung für ein Glücksspiel erklärt worden ist, so wild dasselbe hiermit unter Hinweis auf nachersichtliche, für Spieler, Wirthe und Bankhalter gültige Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs verboten. Pulsnitz, am 22. Januar 1884. Der S t aß t L a t h. Schubert, Brgrmstr. , / / 8 284. Wer aus dem Glücksspiele ein Gewerbe macht, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraf:, neheN-welcheni auk^Ge^ "nn ... auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann. K 285. Der Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes, welcher Glücksspiele daselbst gestattet oder zur Verheimlichung solcher Spiele mitwirkt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend fünfhundert Mark bestraft. - 8 360,,,. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft: wer unbefugt auf einem öffentlichen Wege, einer Straße, einem öffentlichen Platze oder in einem öffentlichen Versammlungsorte Glücksspiele hält. Bekanntmachung. Nachdem Herr vr. moä. Richter die von ihm bisher bekleidete Function eines städtischen Polizei- und Armenarztes freiwillig niedergelegt hat, und Herr vr. inest. Benno Kreyßig heute für dieselbe in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 22. Januar 1884. Der S t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. Zeitereignisse. Ohorn. Einen außerordentlich heiteren, allgemein befriedigenden Verlauf nahm am 13. d. M. die decla matorische Abendunterhaltung des hiesigen Jugendvereins „Eintracht". Dieselbe hat dargethan, daß dem Vereine reiche Kräfte zur Verfügung stehen. Die Leistungen der vortragenden Damen und Herren sind um so mehr an zuerkennen, als es ihnen bei der Ueberfüllung des Locales ohne Zweifel große Anstrengungen verursacht hat, ihre Stimmen zur Geltung zu bringen. Möge der Verein auf der von ihm betretenen Bahn rüstig fortschreiten. — Einen schrecklichen Tod fand am Montag die 20 Jahre alte, erst seit Neujahr auf dem der verw. Gutsbesitzerin Weltz in Grubschütz bei Bautzen gehörigen sog. Meicherschen Gute, in Diensten stehende Mittelmagd Anna Bartkoi aus Purschwitz, indem sie von einem Ochsen buchstäblich erdrückt wurde. Die Unglückliche, welche jederzeit die größte Vorsicht beobachtete, hatte nicht bemerkt, daß der Ochse die eine Kopfkette abge schüttelt, wurde von demselben erfaßt und dermaßen gegen Wand und Düngerwagen gedrückt, daß sie sofort besinnungslos liegen blieb und bald ihren Geist aufgab. — Gegenwärtig ist in Dresden eine Idee militär ischer Natur aufgetaucht, deren Realisirung gewiß vielfach freudig begrüßt werden würde, nämlich die Schaffung einer Heimstätte für Einjährig-Freiwillige, einer Frei- willigen-Kaserne mit Kasino. — Die Finanzdeputation hat beantragt, daß der Betrag für eine Jahres - Jagdkarte von 12 auf 20 erhöht werde. — Eine Wäscherin verwendete dieser Tage bei der Wäsche im Wasser aufgelöstes Kugelblau. Ein paar Stunden nachher verspürte die arme Frau an Finger und Hand ein heftiges Brennen und Jucken. Die Schmerzen nahmen dermaßen schnell zu, daß sie ge zwungen war, die Arbeit niederzulegen, um sofort ärzt liche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nach ärztlicher A ursage soll sich bereits Blutvergiftung eingestellt haben, hervorgerufen durch eine kleine unbedeutende Schnitt wunde am Zeigefinger der linken Hand, die durch das aufgelöste Kugelblau entzündet wurde. Vielleicht dürfte die Veröffentlichung dieses Vorfalles die Hausfrauen und Wäscherinnen beim Gebrauch von Kugelblau zur größt möglichen Vorsicht anspornen. — Bekanntlich soll die Zahl der Sächsischen Land gerichtsdirektoren um zwei (von 40 auf 42) vermehrt werden. Dies ist auf eine Anfrage der Finanzdeputation der 2. Kammer von dem Königlichen Justizministerium näher damit begründet worden, daß im Jahre 1882 eine Strafkammer in Chemnitz 239 Hauptverhandlungen 1. Instanz, 295 dergl. 2. Instanz und außerdem 71 Be schwerden zu erledigen gehabt habe, während die üb rigen Kammern ebenfalls zu stark belastet gewesen seien; ebenso habe in Plauen, woselbst die zur Zeit vorhande nen 2 Kammern, 1 Zivil- und 1 Strafkammer, über lastet seien, insbesondere die Strafkammer im Jahre 1882 in 1. Instanz 412 und in 2. Instanz 120 Haupt verhandlungen abgehalten, außer den von dem Director abgehaltenen 24 Schwurgerichtsverhandlungen. Es solle daher eine Strafkammer in Chemnitz und eine gemischte, d. h. für Straf- und Civilsachen bestimmte Kammer in Plauen neu gebildet werden. — Weiter rechtfertigte das Königliche Justiz-Ministerium seinen Vorschlag. 10 neue Richterstellen mit dem Minimalgehalte von 3000 an Stelle gleich vieler in Wegfall zu stellender Hilfsrichter stellen mit gleichem Gehalte zu begründen, in Folgendem: „Es sind jetzt 98 Juristen vorhanden, welche die (zweite Prüfung) Staatsprüfung bestanden haben und auf An stellung als Richter warten. Davon sind 30 als Hilfs richter bei Amtsgerichten, 23 als Hilssrichter bei Land gerichten, 18 als Gehilfen bei den Staatsanwaltschaften und 27 als Hilfsbeamte bei der nichtstreitigen Rechts pflege verwendet. Wenn schon der Hilfsrichterdienst der definitiven Anstellung als Richter vorauszugehen hat, ist es doch nicht wünschenswerth, daß eine große Anzahl der in selbstständiger Richtersunktion verwendeten in der Hilfsrichterstellung sei. Nach Erprobung in selbstständiger Dienstleistung ist auch definitive Anstellung am Platz. Ohnedies ist das Avencement in die Richterstellung jetzt ein langsames; es wachsen jährlich durchschnittlich 50 zu, welche die Richterprüfung bestanden haben, während der jährliche Abgang auf etwa 15 zu veranschlagen ist." — Sehr bedeutende Erbschaften sind im Jahre 1882 in Sachsen vorgekommen, wie aus den Erbschaftssteuer beträgen, die dafür an die Staatskaffe zu entrichten waren, sich ergiebt. Nach uns vorliegenden Mittheilungen des König!. Justizministeriums betrug in einer Nachlaß- fache die vom Staate vereinnahmte Erbschaftssteuer 163,000 Mark, in einer anderen 130,000 Mark, in einer dritten 71,898 Mark 80 Pfg., in einer vierten 32,335 Mark 60 Pfg. u. s. w. — Die socialdemokratischen Abgeordneten haben im Landtag beantragt: die Staatsregierung zu ersuchen, baldthunlichst dem Landtage eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, durch welche die Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 aufgehoben und der Arbeitsvertrag zwischen Dienstboten und Dienstherrn allen übrigen Arbeitsver trägen gleichstellt und lediglich den Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung unterworfen wird. — In einem Bericht über die jüngste Sitzung der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden heißt eS: „Wenig Aussicht auf Empfehlung hatte ein Gesuch des Central-Comitee's aus Kamenz zu Erlangung einer Eisenbahn auf Staatskosten von Bautzen über Elstra, Kamenz und Königsbrück nach Großenhain. — Bei der Königlichen Altersrentenbank in Dres den-Altstadt, Landhausstraße 16, Landhaus — sind im abgelausenen Quartale, dem 100. ihres Bestehens, 389 Einlagen gemacht worden. Cs ist dies die größte Anzahl, welche an Einlagen nach den allgemeinen AlterS- rentenbankgesetzen bis jetzt in einem Quartal erreicht worden ist. Wenn man nach Einlagen überhaupt rech net, so wird das abgelaufene Quartal allerdings durch das erste Quartal 1880, in welchem außer 220 nach