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die wir zu erfüllen haben, ein Jeder nach. seinem Stand und Beruf, Amt und Würden, hoch oder niedrig, öffent lich oder verborgen, Herr oder Knecht, und so verschieden sie auch sein mögen, so verschiedene Geistes- oder Körper- kräste sie auch erfordern mögen, einen Mittelpunkt haben sie doch Alle, wo sie sich treffen, ein Ziel haben sie alle, nach dem sie streben müssen. Dieser Mittelpunkt, dieses Ziel aber ist die Liebe, daß Einer dem Andern diene mit seiner Arbeit, daß Jeder dem andern förderlich sei, Niemand dem Andern schade, sondern Jeder dem Andern nütze. Freilich, wie die Welt nun einmal ist, ohne Selbst überwindung gehts nicht vorwärts. Denn der schlimmste Feind, der den Mittelpunkt und das Ziel aller Pflichten, die Liebe, verrücken will, den tragen wir in der eigene» Brust. Und aus eigener Kraft werden wir diesen Feind in der Brust nicht los. Aber es giebt eine stärkere Krast, als die eigene, und das ist die aus der Höhe, es ist die Kraft von oben, die Kraft aus Gottes Herzen, die Kraft dessen, der uns zuerst geliebt hat. Darum soll man voller Hoffnung sein, daß diese Kraft uns durchdringen werde, und Hoffnung läßt nicht zu Schan den werden. Darum soll die Parole, mit der wir ins neue Jahr Hineinschreiten, die sein: Glaube, Liebe, Hoff nung, bleibt dieses dreies in uns, dann wird die Zukunft licht sein, und nicht dunkel. Zeitereignisse. Kamenz, 28. Dccbr. Laut Bekanntmachung des königl. Finanzministeriums vom 21. Decbr., welche das heutige „D. I." veröffentlicht, wird vom 1. Januar 1884 ab „von dem Bezirke der Bauverwalterei Bautzen der den Steuerbezirk Kamenz umfassende Theil abgetrennt und die Besorgung der Geschäfte der Bauverwalterei in dem letzteren der Bezirkssteuereinnahme Kamenz über wiesen." (K. W.) — In Bautzen wurde ein Bauer, weil er auf einem Kälberwagen sechs Schweine und ein Kalb anfgeladen hatte und zwar so, daß die armen Thiere sich preßten und thatsächlich weder stehen noch liegen konnten, ge setzlicher Bestimmung gemäß zu 20 Mark Strafe ver- urtheilt. — Mit dem 1. Januar tritt bei der Uniformirung der Ober-Gendarmen und Grenzpolizei-Jnspectoren inso fern eine Aenderung ein, als die Silbertressen an den Rockkragen in Wegfall kommen. Die genannten Beamten tragen künftig die Kragen von grünem Tuch ohne Ab zeichen. (Dr. N.) Für den 10. sächsischen Feuerwehrtag, welcher in Zw'ckau stattfinden wird, sind die Tage des 19., 20. und ^1. Juli, Anfang der Schulserien, in Aussicht ge- no^men worden. Mit diesem sächsischen Feuerwehrtag f,ll eine Ausstellung von Lösch- und Rettungsgeräthen verbunden und sollen ebenso wissenschaftliche Prüfungen analog derjenigen zum deutschen Feuerwehrtag in Dres den, vorgenommen werden. — Zur Criminalistik unseres engeren sächsischen Vaterlandes findet sich jetzt in der amtlichen „Leipziger Ztg." nachstehende gewiß in weiteren Kreisen interessante Zusammenstellung: Sachsens Einwohner (2,972,805 nach der Zählung von 1880) repräsenliren 6,57 Proc. der Bevölkerung des Deutschen Reiches mit 45,234,061 Einwohnern. Könnte mau also eine gleiche Vertheilung der Criminalität über ganz Deutschland annehmen, so würden auf Sachsen 6,57 Proc. der in Deutschland überhaupt er'olgten Verurtheilungen kommen. Der Procentsatz ist aber ein erheblich höherer: er beträgt 8,85 Proc., hält sich also um ein Drittel über der Nor malziffer. Diesem Ergebnisse entsprechen auch die Mehr zahl der Berechnungen zu den wesentlichsten bez. einigen sonst interessanten Teliclen, wobei wir bemerken, daß wer mehrfach Verbrechensgattungen gebildet haben. Es entfallen nämlich auf Sachsen von Verurtheilungen wegen Wuchers 19,61 Proc., Urkundenfälschung 14,82, Betrugs 13,26, Uebertretung der Vorschriften über Lohn gewährung an gewerbliche Arbeiter und Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken 12,5, emsachen Dieb stahls 11,60, Sittlichkeitsvergehungen überhaupt 11,53, Sittlichkeitsverbrechen der ßZ 174, 176—178 des Str.- G.-B. insbesondere 11,42, Brandstiftung 11,36, Erpress ung 11,30, betrügerischen und einfachen Bankerotts und sonstiger Zuwiderhandlungen gegen die Coicursordnung 10,52, Unterschlagung und Untreue 10,43, Hehlerei 10,10, Gewaltthätigkeiten gegen Beamte und Gesaugenenbefrei- ung 9,91, schweren Diebstahls 9,71, Beleidigung 7,99, vorsätzlicher Tödtung (Mord, Todtschlag und Kindes- tödtung) 7,91, Nöthigung und Bedrohung 6,03, Raub und räuberischer Erpressung 5,77, Sachbeschädigung 4,95, Eidesdelicten überhaupt 4.81, Meineids speciell 4,34, Nahrungsmittelsälfchungen 4,25, Hausfriedensbruchs 4,12, vorsätzlicher Körperverletzung überhaupt 3,58, ein facher Körperverletzung speciell 2,08, schwerer Körper verletzung speciell 1,93 Procent. Auf den sächsischen Staatseisenbahnen kommt in neuerer Zeit ein Frachtarlikel, der bisher nur in geringem Maße transportirt wurde, immer mehr zur Geltung. Es ist dies die Zuckerrübe, welche in Preußen einen ai sehnlichen Theil der Bahngüter ausmacht und auch in Oesterreich in größeren Masset: zur Beförderung kommt, in Sachsen aber bisher nur wenig erbaut wurde. In der Hauptsache befaßten sich nur diejenigen säch-e fischen Landwirthe mit dem Zuckerrübenbau, welche an auswärtigen Zuckerfabriken betheiligt waren, und ge langten demzufolge die erbauten Rüben zum Export nach dem Auslande. Nachdem nunmehr aber bei Dö beln eine sächsische Zuckerfabrik entstanden ist und auch in verschiedenen anderen hierzu günstigen Landstrichen Zuckerfabriken projectirt sind, steht zu erwarten, daß der Zuckerrübenbau in Sachsen sehr bald eine bedeutende Stellung einnehmen und den Eisenbahnen den neuen Transportartikel in Massen zuftthren wird. Es ist dies auch daraus zu schließen, daß man sür die in Ausführ ung begriffene Bahnlinie Döbeln-Mügeln-Oschatz eine Anzahl Güterwagen speciell zum Zwecke des Transportes von Zuckerrüben in Aussicht genommen hat. — Mit dem 1. Januar tritt eines der gesetzgeber ischen Prodncte aus der Frühjahrssesston des Reichstags in Kraft, die Novelle zur Gewerbeordnung. Es handelt sich darin bekanntlich vorzugsweise um eine Reihe von Beschränkungen und Cautelen für gewisse Gewerbebetriebe, bei deren Ausübung Mißbräuche und Ungehörigkeiten vorgekommen sein sollten. Die wichtigsten Abänderungen, welche das bestehende Gewerberecht danach erfahren hat, sind die folgenden: Für die gewerbsmäßige Veranstaltung von Singspielen, Schaustellungen und theatralischen Auf führungen ohne höheres künstlerisches Interesse sind die Bedingungen der Untersagung verschärft, insbesondere durch die Bestimmung, daß die Erlaubniß zu versagen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigten Veranstaltungen den Gesetzen oder den guten Sitten zuwiderlaufen werden. Hinsichtlich der Tanzlustbarkeiten, welche die Gemüther ganz besonders erregten, ist der Satz ausgenommen: Die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen. Eine neue Vorschrift lautet, daß der Betrieb des Hufbeschlag-Gewerbes durch die Landesgesetzgebung' von der Beibringung eines Prüf ungszeugnisses abhängig gemacht werden kann. Gewisse Gewerbebetriebe, wie die Ertheilung von Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht, Gesindevermiethung, Stellen vermittelung, Pfandleihgeschäft u. dergl. konnten bisher auf Grund von Bestrafung wegen Sittlichkeits- oder Eigenthumsverbrechen untersagt werden. Sie sollen künftig untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden in Bezug aus diesen Gewerbebetrieb darthun. Derselben Beschränkung sollen durch die Novelle sernerhin noch andere Gewerbebetriebe unterworfen sein, wie der Handel mit Sprengstoffen, die Besorgung fremder Rechtsange legenheiten (Winkelconsulenten), die Vermittelung von Jmmobiliarverträgen, Darlehnen, Heirathen, das Ge werbe der Auctionatoren. Der Schwerpunkt der ganzen Novelle und ihre bedenklichsten Bestandtheile sind in den Bestimmungen über die Handlungsreisenden und den Hausirhandel enthalten. Bezüglich der Handlungsre-- sendcn ist zwar die schlimmste Bestimmung diejenige, welche das Aufsuchen von Waarenbestellungen bei Pri vatpersonen geradezu ausschlüßen wollte, beseitigt wor den. Es bleiben aber genug Beschränkungen und Be lästigungen übrig, z. B. die Bestimmung, daß das Auf käufen von Waaren nur bei Kaufleuten, Producenten oder in offenen Verkaufsstellen erfolgen darf, r^nd die Vorschriften-über die Legitimationsscheine. Die einschnei dendsten i nd bedenklichsten Umänderungen haben aber die Vorschriften über den Gewerbebetrieb im Umherziehen erfahren. Der Kreis der vom Feilbieten im Umher ziehen ausgeschlossenen Waaren ist erheblich erweitert; verboten ist ferner im Umherziehen die Ausübung der Heilkunde seitens nicht approbirter Personen, die Ver mittelung von Darlehens- und Nückkaufsgeschästen, das Aufsuchen von Bestellungen auf Branntwein. Das Schlimmste ist aber der vielbesprochene Paragraph über den Colportage-Buchhandel, wonach vom Feilbieten im Umherziehen Druckschriften ausgeschlossen sind, die „in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniß zu bereiten geeignet sind" oder mittelst Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, und ferner dem Händ ler die Führung eines polizeilich gcnehmigten Verzeich nisses seiner Bücher auferlegt wird. Ferner sind die Bestimmungen über Ertheilung des Wandergewerbe- bez. Legitimationsscheines erheblich verschärft, die Versagungs gründe erweitert; bedauerlich ist uamentlich die Anord nung, wonach zum Versagungsgrund der Besitz von Kindern gemacht wird, für deren Unterhalt oder Unter richt nicht genügend gesorgt ist. Ein liberaler Erfolg var, daß der Wandergewerbeschein nur in Folge gericht- icher Verurtheilung, nicht aus dem Grunde versagt werden kann, daß gewisse Thatsachen eine gegen den Nachfuchenden ungünstige Meinung Hervorrufen. Eine peinliche Maßregel ist ferner das Verbot des Hausir- mndels nach Sonnenuntergang, des Eintretens in fremde Wohnungen u. dergl. — Der Rechtsanwalt beim königlichen Landgericht ;u Dresden vr. )ur. Hermann Sintenis wurde in Unter- uchungshaft genommen. Wie es heißt, wird dem Ge- mnnten Unterschlagung fremder Gelder zur Last gelegt. — In einer Wohnung auf der Nosenstraße kam am Donnerstag Nachmittag ein Schadenfeuer aus. Drei Kinder im Alter von 1, 4 und 5 Jahren, welche einge schlossen waren und von denen eines am Ofen sich zu thun gemacht und den Brand veranlaßt haben mag, geriethen dabei in Erstckungsgefahr. Der Dachdecker Ernst Emil Fritsche errettete sie daraus, mdem er durch ein Fenster auf das Dach und von da aus in die Wohn ung einstieg und die Vorsaalthür durchschlug. Der durch das Feuer angerichtele Schaden ist nicht bedeutend. Zwickau, 26. Decbr. (Chemn. Tgbl.) Ans Lichten« >1 lv w p M v, 'n»! ln automatisch auf einen Tisch gehoben, an einer fortlaufen den Kette befestigt und hieranf zwischen Schabmesser», durchgezogeu wird, welche es rein abschaben. Sodan wird ihm der Kopf abgeschnitten, dann nachdem a wieder an der Kette in die Höhe gezogen ist, wird de: Bauch ausgeschnitten und ausgeweidet und endlich der aufgehängte Körper in das Eishaus geschoben. Diese ganze Prozedur, während deren das Schwein etwa durch fünfzig Hände geht, dauert keine fünfzehn Minuten^ Daß während dieser Zeit auch nicht entdeckt werden kann) ob das Schwein sinnig, trichinös oder sonst krank ist) liegt auf der Hand; auch findet keine Untersuchung seines Gesundheitszustandes während dieser Prozedur statt.! — Der Fall des Generals v. d. Goltz, worüber wir schon Mittheilungen machten, ist auf den Weg der Verschleppung gebracht. Nachdem der Sultan ihn undj Kähler Pascha mehrmals zum Essen eingeladen, die Ein ladungen aber wieder abgesagt hatte, hat er beiden! Herren schließlich bedeutet, er würde ihnen sagen lassen, wenn er sie zu sprechen wünschte. Nach einer Meldung der „K. Z." aus Konstantinopel werden es die Generäle i nicht darauf anlegen, den Sultan unnützer Weise zu drängen, indessen liegt es auf der Hand, daß v. d. Goltz Pascha es nicht bei der Verschleppung bewenden lassen kann, und es wird täglich wahrscheinlicher, daß er seinen Abschied nimmt. In türkischen Kreisen, welche die Palastgebräuche kennen, glaubt man nicht, daß der Sultan dem General die verlangte Genugthuung geben werde; man wünscht geradezu, daß v. d. Goltz sortgehe, damit an einem Beispiel gezeigt werde, daß die deutschen Reformatoren sich über eine gewisse Grenze hinaus nichts I gefallen lassen und lieber ihr Verhältniß ehrlich ab- I brechen, als sich dem Verdacht aussetzen, daß sie um der 1 äußeren Vortheile willen eine schiefe Stellung ertragen. I Schwerin, 60 I. — 17., Herzog Kar! II. von Parma, Nizza, 84 I. — 20. Prinzessin Therese Petrowna Ro- manowskaja, Gemahlin des Herzogs von Leuchtenberg, Petersburg, 31 I. Mai 25. Abd-el-Kader, Damaskus, 76. — 29. Prinzessin Marianne der Niederlande, Er bach, 73 I. Juli 13. Ganavolana II., Königin von Madagaskar, August 24. Heinrich Graf v. Chambord, Frohsdorf, 63 I. December 15. Herzogin Marie Amalie von Württemberg, Tochter des Herzogs Philipp von Württemberg, Arco (Tirol) 18 I. — Für des „Deutschen Kaisers Majestät" ist zum letzten Mal in den Kirchen Berlins im Jahre 1745 ge- i tanne wird eine verruchte That gemeldet: Am Abende des vorigen Sonnabend wurde in der dortigen Pfarre ein Diebstahlsversuch begangen und dabei das Dienst mädchen, welches allein noch wach war, von dem Diebe dem sie entgegentrat, mit Petroleum begossen und durch Anzünden der Kleider in höchste Lebensgefahr gebracht. Das Mädchen soll erhebliche Brandwunden erlitten haben. Fürstenau, 27. December. Hier wohnte bis vor einem halbe» Jahre ein Bauer, der »ach einander Z Schwestern heirathete. Jede seiner Frauen war Witlwe und brachte ihm Kinder zu. Da auch aus jeder Eh! zwischen ihm und seinen Frauen Kinder hervorgingen, so war er Väter von 27 Kindern, aus sechs verschiede nen Ehen. Mehrere Jahre hindurch waren nicht weniger als 10 seiner Kinder schulpflichtig. Trotz der vielen Esser waren die äußeren Verhältnisse des Mannes recht günstig zu nennen, und er konnte es ermöglichen, jedem seiner Kinde zu einem angemessenen Fortkommen zu ver helfen. Heute sind sie bereits auSgeflogen, während der kinderreiche Vater in einem kleinen Städtchen in Ruhe seinen Lebensabend verbringt. Das Wort, „viel Kinder, viel Segen" ist hier zutreffend gewesen. — (Die fürstlichen Todten des Jahres 1883.) Jan 18. Fürstin Marie von Pleß, Schloß Pleß, 54 I. - 21. Prinz Karl von Preußen, Bruder des deutsche Kaisers, Berlin, 82 I. März 13. Prinz Murad Mirza Teheran. April 13. Erzherzogin Marie Antoniette^ Tochter erster Ehe des Großherzogs Ferdinand von Tos, kann, Erzherzogs von Oesterreich, Cannes, 28 I. — 15^ Grobherzog Friedrich II. von Mecklenburg - Schwerin," s« — Nach den Untersuchungen, welche Dr. Rudolf 8 Meher an Ort und Stelle angestellt hat, wurden im ! u Jahre 1880/81 die Produkte von etwa 8,000,OOOSchweinen - f aus den Vereinigten Staaten cxportirt. Derselbe schildert f sehr drastisch das Verfahre» beim Schlachte» der Schweine. ! Das lebende Schwein wird an einem Hinterfüße gepackt, 1 Letzterer wird au einer Kette und hierauf an derselben das Thier in die Höhe gezogen. Ein Mann schneidet ihm den Hals auf, ein Anderer läßt es in einen Be- hälter voll kochenden Wassers fallen, durch welchen es i. betet worden, trotzdem das Heilige Römische Reich deutscher Nation erst am 6. August 1806 zu Grabe getragen wurde. Erst seit dem Jahre 1871 kennt man in Berli:^^ > wieder eine Fürbitte für den Deutschen Kaiser. Der!«>cm Befehl zur Einstellung des Kirchengebets für den Kaiser R erfolgte u»ter dem 2. Februar 1745, nachdem Kaiser lM Karl VII. von Baiern am 20. Januar die Augen ge- Sei^ schloffen hatte. Es war dies eine Demonstration des Brandenburg-Preußischen Staates, der, wie Friedrich der Große in der Geschichte seiner Zeit schreibt, bis dahin t noch ein Zwitter zwischen KursürsteMhum und Königreich 4 war. In anderen deutschen Staaten, ja selbst in Däne- ?s mark, wurde noch bis 1806 sür des Kaisers Majestät gebetet.