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ockcMM Geschäftsste^» Lxpkllition äk8 Ami8bIaNs« mag der Betrag beiliegen oder nicht. Dienstag .ad. wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner Ek fi« aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Berantwortl. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber's Erben in Pulsnitz. lUnil des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Htadtrathes zu Kulsniß. Amtshauptmann sch a f 4 von Zezschwitz. gar Mancher, dem Freude beschieden ist, würde über- müthig, mancher aber, dem Leid beschicken, würde klein- müthig werden. ES soll uns gehen, wie einen Blinden, der hinaus in's Land pilgern soll und der sich bloß aus den verlaffen soll, der ihn führt. So auch bei uns. Der kindliche, zuversichtliche Glaube an den treuen himm lischen Hirten, der uns führen will an seiner allmächtigen Hand, dieser Glaube soll uns beseelen, dann verschwindet alle Bangigkeit. Mag das neue Jahr bringen, waS eS will, unsere Losung ist: was Gott thut, das ist wohl- gethan. Eins aber bringtS ganz gewiß. Heilige Pflichten, und eintretenden Falles über die in K 120 der Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Hassenstein L Vogler u. Jnvalidenb<r»r. Leipzig: Rudolph Ross« Ueber da» Vermögen der Handelsfrau Amalie Auguste verchel. Lachmann, alleinigen Inhaberin der Firma A. Lachmann 1883, Nachmittags 3 Uhr,-das.. Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Sch"Vb«-rt in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zunkHO „Januar 1884 bei dem. Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wähd-suM anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GlaubigerauSschnffe Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 2 von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken Posteinzahlung aus. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen. Großröhrsdorf wird heute am 27. December Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonuementspreis: UmIchli«bUch de« jeder Sonnadend Nummer beiliegenden SonntagSdlalte«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tU Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Zum Neujahrsfest. WaS wird das neue Jahr bringen? Diese Frage schwebt wohl auf Vieler Lippen, nicht als eine Frage müssiger Neugierde, sondern als «ine Frage banger Er wartung. Ist'- doch dem Menschenherzcn angeboren, daß, wenn es in die Zukunft blickt, in die dunkle, ver borgene, es immer eher Schlimmes erwartet, als Gutes. Gerade wie es, wenn es in die Vergangenheit zurück blickt, immer an die Schattenfeiten zurückdenkt, statt an die Lichtseiten, immer an den dunkeln, statt an den Hellens Punkten hängen bleibt. Beglaubigt am 28. December 1883. Der Gerichtsschreiber des König!. Amtsgerichts Pulsnitz Söhnel. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. Mai d. I. (olr. Nr. 36 des Kamenzer Amtsblattes vom Sonntag, den 6. Mai er.) werden die Bürgermeister von .önigsbrück und Elstra und die Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks hiermit angewiesen. 1., die von ihnen geführten Verzeichnisse über Anmeldungen von stehenden Gewerbebetrieben auf das 8. Halbjahr 1883 abschriftlich^späteflens bis zmn 15. Januar bez. die auf das 1. Halbjahr 1884 spätestens bis zum 15. Juli 1884 bei Vermeidung einer^ Ordnungsstrafe von r> Mark bei der unter zeichneten Amtshauptmannschast einzureichen, . . 2., sofort und spätestens bis zum 20. Januar 1884 bei gleicher StrajL der-Königlichen Amtshauptmannschast Anzeige über die Zahl derjenigen Gewerbs- Unternehmer, welche Fabrikarbeiter beschäftigen, zu erstatt^; ip. der Anzeige sind die Namen der betreffenden Gewerbsunternehmer mit aufzuführen. Von den Gemeinden, in welchen Anmeldungen zum stehenden Gewerbebetrieb in dieser! beiden Halbjahren .nicht erfolgt sind bez. erfolgen, ist zu demselben Termin und bei Vermeidung derselben Ordnungsstrafe ein Bacatschem einzurei Kamenz, am 22. December 1883. Ja was wird das neue Jahr bringen? Krieg oder Frieden den Völkern? Zwietracht oder Eintracht den Staaten? Wohlstand oder Armuth den Familien? Glück oder Unglück den Einzelnen? Freude oder Kummer den Herzen? Es hat sich schon manches Jahr heiter und wolkenlos angefangen für Land und Leute, und Plötzlich ist ein Gewitter dahergerollt und hat Tod und Verderben gebracht. Es hat schon Mancher das neue Jahr will kommen geheißen m't dem schäumenden Glas in der Hand und plötzlich ist's mit schrillem Klang zersprungen und aus Freud war Leid geworden! Nun es ist uns wohl recht gut, daß uns die Zukunft verborgen ist, denn Mas 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt^ Allen Personen, welche eine zur Konsilfjämaffk^hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas sWvig zu verabfolgen oder zu leisten, auch dj^. MekWchtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für Anspruch nehmen, dem KonüzrsEMltcr bis zum 31. Januar 1884 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz am 27. December 1883. vr. Krenkel. Zugleich wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Januar UM4 ab 1., zum Feilbieten selbstgewonnener oder rober Erzeugnisse der Land- und ForsiWuMchäfk,' des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, sowie selbst gewonnener Erzeugnisse der Jagd und Fischerei auch außerhalb tzes, Wohnorts, 2., zum Feilbieten selbstverfertigter Waaren, welche zu den Gegenständen des Wochenmarktverkehrs-gehören und zum Anbieten gewerblicher Leistungen, hinsichtlich deren dies Landesgebrauch ist, in der Umgegend.des" Wohnorts bis zu 15 Kilometer Entfernung von DemsAbeu .Wandergewerbeschein nicht weiter erforderlich ist. Für diese Art von Gewerbebetrieb genügt die Anmeldung desselben bei der Ortsbehörde ^Bürgermeister, Gemcindevorstaud) nach 14 der Gewerbeordnung. .- , Dagegen bedarf es eines von der Königlichen Kreishauptmannschaft auszustellenden Wandergewerbescheines in Zukunft zu dem im Umherziehen betrichenen Ankauf er Erzeugnisse der Land- und Forstivirthschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei. Zu den rohen Erzeugnissen der Landwirthschaft sind Butter, Käse und größeres Vieh nicht zu rechnen. Kamenz, den 24. December 1883. Die Königliche Amtshauptmannschast. vonZezschwitz. Bekanntmachung, Wandergemcrbschem zum Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend. Die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra und die Gemeindevorständc des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, "'aß, nach 8 59 des von dem Neichskanzleramt unter dem 1. Juli d. I. veröffentlichten Textes der durch das Neichsgesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883, sowie durch frühere Reichsgesetze abgeänderten Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bl. 177 flgde. des Neichsgesetzblattes von 1883), die von den vorgenannten Bürgermeistern uno Gemeindevorständen bisher auf Grund von § 58, 1 und 2, der Gewerbeordnung vom 21. Juni 186S nach Formular 6 ausgestellten Legitimationsscheine 1., für den Aufkauf und Verkauf selbstgewonnener Erzeugnisse der Jagd und des Fischfangs, 2., für den Verkauf selbstgefertigter Waaren, welche zu den Gegenständen des Wochcnmarktverkehrs gehören und für das nach Landesgebrauch hergebrachte Anbieten gewerblicher Leistung innerhalb-eines Umkreises von 15 Kilometer vom Wohnort /