Volltext Seite (XML)
Rockenblstt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radcbnrg, Moritzburg und UmgegtM Erscheint: Mtittwoch» und «onnavenb». Abonnementspreis: ^»schließlich de« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntagiblaNe«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen CorpuS- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag» V Uh» hier aufzugeben. AmtsöLatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtrathes zu Aulsnih. Fünfnuddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GeschäftssteS« Mr KönigSbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden; Annoncen-BureauS Haasenstei« L Vogler u. Jnvaltdeuk*»«- Leipztgr Siudolph Nass» Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Zirmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» »dm Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenonwmz, mag der Betrag beiliegen oder nicht. kXPSli>i!0N ^68 ^Mt8bIsU»S» 90 1V. November 1883. Sonnabend. dem Ehrengedäcktniß Luthers. Dir, dem Deutschesten der Deutschen, Gilt der Deinen Jubellied, Das, ein Lied im Hähern Chore, Mächtig durch die Lande zieht. Allerorten wird's lebendig, Da der Jubeltag nun da; Doch vor Allem grüßt den Meister Fromm die edle „Musica". Wie mit neuen Zungen kündet Sie dem zweifelnden Geschlecht, Was Du kämpfend einst errungen Als des Herrn getreuer Knecht: Deutsche Sprache, deutsche Sitte, Deutsche Liebe, keusch und treu, Und das Kleinod unter allen: Deutschen Glauben ohne Scheu. Doch wie Du im Kampf der Geister Muthig standest auf dem Plan, Nahmst Du, selbst zum Tod bekümmert, Tröstend Dich der Deinen an. Ihre Freude Deine Freude; Ihre Noth Dein eigner Schmerz, Gabst aus ew'ger Trostesquelle Balsam in ihr wundes Herz. Und noch klingen Deine Lieder, Und noch lebt Dein mächtig Wort, — ' Treue Liebe unsre Perle, Starker Glaube unser Hort, Noch entströmt der Lebensquclle Himmelstrost und Himmelsschein: Selig, selig, wer da weinet, Denn getröstet soll er sein. *) „Aus Luthers Trostschriften, au-gewählt von Archidiaconus Pasig. Verlag von Fr. Oldecop's Erben, Oschatz. — Preis Mk. 1,20." Der Kreishauptmann, von Salza und Lichtenau. Auf die Dauer der Beurlaubung des Herrn AmtshaupMaim von Maschwitz in Kamenz bis mit 18. dieses Äonai^ ist di« Stellvertretung desselben dem Herrn BezirkSasieffor Commissionsralh Bachmanp übertragen morden. Bautzen, am 6. November 1883. Im Handelsregister für den Bezirk deS unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf Fol. 169 die Firma T. A Koch in Bretnig und als Inhaber derselben der Fabrikant Herr Gustav Adolf Koch daselbst eingetragen worden. PulSnitz, am 6. November 1883. > Das Königliche Amtsgericht. vr. Krenkel. Bekanntmachung. / Donnerstag, den st 5. November st88S, Stadtvero rönctcn-W ahl. Alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt werden hiermit ausgefordert, gedachten TagS in der Zeit von Bormittag» v Uhr bis Nachmittag» I Uhr persönlich im Stath»sefsion»zimmer des hiesigen Mathbauses ihre mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Pulsnitz, am 2. November 1883. Der Stadtrath. Schubert Brgrmstr. Bekanntmachung, das Verbot der sogenannten Rocken- oder Spinnstuben oder Spinden betr. Nachdem neuerdings bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft zur Anzeige gekommen, daß der bestehenden Verbote ungeachtet in einigen Gegenden deS hiesigen Bezirkes mit den sogen. Rocken- oder Spinden in den Dörfern noch immer für die SMichkE verderbliche Gewohnheiten und Mißbräuche verbunden seien, findet sich die selbe veranlatzt, di« bezüglichen Vorschriften im Xrt. XlX. der Kirchenoxdnung vöin 1. Januar 1580 (6oä. Saxon. I. 145) und im OberamtS-Patent vom 6. Juli 1766 (Ober!. Coll.-W. I. S. 637) hiermit einzuschärsm und, wie..bereits vom vormaligen Gerichtsamte Kamenz laut Bekanntmachung vom 20. Februar 1866 geschehen, bez. nochmals zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, datz deranigr Brrsammlungeu überhaupt dann verboten sind, wenn junge Personen männlichen Geschlechts daran Theil nehmen, auch daß das Zusammenbleiben der Mädchen und Frauen in den Spinn- ober Rockstubeu. odpr Spinden nur bis 10 Uhr Abends gestattet ist und daß diejenigen, in deren Behausung dergleichen Zusammenkünfte stattfinden, und diejenigen, welche dieses Verbot übertreten und zwar sowohl die Personen männlichen Geschlecht», als die Personen weiblichen Geschlechts mit einer Geldbuße von Fünfzehn vis SechSzig Mark nach Befinden verhältnißmäßiger Haftstrafe, werden belegt werden. Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks haben auf Innehaltung diese» Verbot» genaue Aussicht zu führen. Kamenz, den 3. November 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: SommissionLrath Bachmann, Bez.-Ag.