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FünfnnddrcWgster Jahrgang 79 3. Oktober 1883 Mittwoch Wegen der Dienstag, den 23. Oktober d. I. anberaumt worden. - - Erster, lt und Alande :s und c sorgt iicklich, öchstes nkt. südlich cbusens ie volle r dc h?r II. dort den Ort e Stadt Saison, cwegtes >e jeden Aristo- ö zählte Pavillon ast aber Sccbad- lle eines m Style n Holz, ütct und edoch in Ai. >en, um h aufge- ist auch Ne, den e wieder i wichte. Emma, eine auf werfen, c Künst- m Holz- en Bor in dem acht, in wnz und > machen M. ^e>' P :ei 10 Uhr ab die Mitglieder des großen Denkmalscomilös, die Ehrenjungsrauen und die große Zahl der Geladenen ein. Inzwischen erfolgte auch der Aufmarsch der ersten Compagnie des ersten Garderegiments, welche wohl zum ersten Male zu einem derartigen Ehrendienste nach einem von feiner Garnison so weit entfernten Punkte beordert worden war. Vor dem Denkmal befanden sich auch die Fahnen des ersten Garde-Regiments und der Regimenter Nr. 117, 87, 88, dann halte im Kreise hinter dem Denkmal Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. massen, die sich schon in den frühesten Stunden in Nndes- heim zu sammeln begannen, treuen Muth und neuen Impuls zur rechten Feststimmung. Ehrenpforten und Triumphbogen, Banner, Fahnen, Kränze und Gnirlanden in überreicher Zahl gaben Zengniß von dem Enthusias mus, mit dem die Einheimischen den feierlichen Augenblick der Dcnkmalsweihe erwarteten und beeinflußten damit mit unfehlbarer Wirkung die zu Tausenden ankommen den Fremden. Auf dem Platze vor dem Denkmal fanden sich von Amtsöl att des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Htadtrathes zu Autsnih. Das Königliche Amtsgericht, vr. Krenkel. stattsindenden Reinigung der Ratbsexpeditionslokalitäten werden an diesen Tagen nur ganz dringliche Sachen erledigt. Pulsnitz, am 18. September 1883. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. des Cakö eine ehr- lndtcn in !citen der das Lass die Thür, Ausgabe er Kuhn- er Kaffee Weit soll asser! — die Tasse, he ab. :in Mäd- ch — sei mst, eben kann's ja n staub, Monats- Trägerin Abteilung actcr Luft im Juni, us diesen s winzige S. GeschäftssteKeH Mr Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstei« L Vogler u. Jnvalidendnn» Leipzig: Rudolph Rosi» Bekanntmachung, die Diöcesanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks betreffend, an sämm'tliche Kirchenvorstände und evangelisch-lutherische Collatoren des Kamenzer Diöcesanbezirks. Die diesjährige Diöcesanversammlung des Kainenzer Diöcesanbezirks, welche in Kamenz abgehallen werden wird, ist auf Die Feier der Einweihung »es RiederwalddenlmM. Gleichsam als hätten alle Factoren mitwirken wollen, das herrliche Fest ar, den Usern des Rheins zu vcrschö- unerwartet hellte sich am Morgen des 28. Septembers nach trüber und regnerischer Nacht der Himmel aus und gab damit den ungeheuren Menschen- Freitag, den 5. Oktober 1883, Nachmittags ff» 4 Uhr, sollen in der Mofandt'schen Restauration in Oberlichtenau 1 kleine Ziege, verschiedene Weberzeuge, 1 Treibrad, 1 Posaune, 1 Vioiine und sofort darnach auf eine! Felde in Oberlichtenauer Flur 77 Zeilen Kartoffeln gegen Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, den 2. Oktober 1883. ^kunath, Ger.-Vollzieher. Bekanntmachung. Sonnabend, -en 6. und Montag, -en 8. Oktovee 188S, Auf dem die Firma: „die Braugenossenschaft zu Pulsnitz, eingetragene Genossenschaft," betreffenden Fol. 125 im Handelsregister für den hiesigen Amtsge richtsbezirk ist heute verlautbart worden, daß infolge Ablebens des bisherigen Vorstands der gedachten Genossenschaft, des Sattlermeisters und Wagenbauers Herrn Carl Gottlieb Schurig in Pulsnitz, an Stelle desselben der Färbermeister Herr Friedrich Wilhelm Meyer, daselbst, Vorstand genannter Genossenschaft ist. Pulsnitz, am 26. September 1883. Erscheint: »kittwoch« und Sonnabends. Abonnementspreis: ÜkWießlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Nhr hier aufzugeben. 9^11611161*^161* 9ll1116111*1*11 9llllkl'66l* """ uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken vd« <ltllllelll-vll"<-l-lls Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen- - mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkäitiON Ü68 ^Mt8blLtt»S. Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird hiermit zur öffentlichen Krnntniß gebracht, daß unter den Viehbeständen des Grundstücksbesitzers Gürtner in Lüctersdorf uno des Gutsbesitzers Karl Gottlieb Fichte in Säuritz Maul- und Klauenseuche ausgebrvchen ist, während dieselbe unter den Viehbeständen des Erbgerichtsbcsitzers Wilhelm Weber in Gräfenhain, des Gartennahrungsbesitzers Johann Gottlieb Wobser in Hausdorf, des Gutsbesitzers Karl Lorenz in Zschornau, des Gutsbesitzers Karl Ferdinand Vogel in Oberlichtenau und , Karl Gottfried Gärtner in Grotznaundorf wieder erloschen ist. Kamenz, am 28. September 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Comm.-Nath Bachmann, Bez.-Aff. Die Versammlung wird unter Leitung des geistlichen Mitglieds der unterzeichneten Consistorialbehörde in dem Bürgersaale des Rathhauses stattfinden und trau I« ihren Anfang nehmen. — Nachdem die Versammlung durch Gebet und Gesang eröffnet sein wird, wird 1 ., der Vorsitzende eine Ansprache halten, 2 ., Pfarrer Haberland in Königsbrück ein Referat über „die rechte Feier des Lutherfestes" geben, an welches sich eventuell eine Discussion anschließen wird, 3 ., k. kr. IFo. Lefimüller über den Kamenzer Diöcesan-Ausschuß zur Fürsorge für entlassene Sträflinge referiren. Endlich soll 4 ., Bestimmung über Zeit und Ort des nächsten Diöcesanfestes getroffen werden. Nach Erledigung dieser Gegenstände werden etwaige das kirchliche Gemeindeleben betreffende Anträge, sofern sie 8 Tage vor der Versammlung bei der Kreishaupt- Mannschaft schriftlich eingereicht sind, soweit thunlich zur Berathung resp. Beschlußfassung gebracht werden. — Die Kirchengemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage bei dem Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diöcesan versammlung in Kenntniß zu setzen. Solches wird unter Hinweis auf § 31 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 den Betheiligten, beziehentlich zur Nachachtung, bekannt gegeben. Bautzen, den 24. September 1883. Die Kreishauptmannschaft als Consistorialbehörbe. von Beust. >lgt. Snitz. HVoclmMM für Pulonih, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Morihburg und RmgegcnK MWWWWM