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Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- -eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag- und freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtrathes zu Aulsnitz. Fünfun-dreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GeschästsstektU sür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annonccn-Burcaus Haaseustei« L Vogler u. Invalidendant. Leipzig: Rudolph Moli» "0N uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bciliegen oder nicht. LxpkMiON Ü68 Mittwoch 49 2». Juni 1883. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des verstorbenen herrschaftlichen Rendanten Hermann Julins Hänsch in Pulsnitz wird, heute am 16. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt Leuthold in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. August 1883 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausscbuffes und eintretenden Falles über die in 8 120 der KonkurSordnnng bezeichneten Gegenstände — auf --N LI. Juli »883, Vormittags s Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf -en L. September »883, Vormittags S Uhr, — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erben des genannten Hänsch zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Besriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 11. Juli 1883 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz, den 16. Juni 1883. vr. Krenkel. / Beglaubigt am 16. Juni 1883. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts Pulsnitz. Söhnel. Bekannt machung. An die hiesige Bürger- und Einwohnerschaft ergeht hiermit das Ersuchen, am S». dieses Monats, an welchem Tage die 2tt0jährige Geburtstags feier des A»l88lon»r festlich begangen werden wird, die Häuser mit Fahnen, Kränzen oder Guirlanden zu schmücken. Pulsnitz, 15. Juni 1883. D e r S t a d t r a t h. / Schubert. / / Zeitereignisse. PulSnttz. Wir können unsern Lesern zu dem in der letzten Nummer dies. Bl. veröffentlichten Programm zur Feier dcS ZiegenbalgS-JubiläumS noch folgende Mittheilungen von allgemeinem Interesse bringen. An der Bekränzung der Gedenktafel am Geburtshause Ziegen balgs nehmen die Kinder der ersten Klaffen sämmtlicher Schulen der Parochie theil. Punkt 8 Uhr werden sich dieselben im Zuge von der Schule zum Geburtshause begeben, wo dann unter Gesang und Ansprache die Be kränzung von den Kindern selbst wird vorgenommen werden. Die Kirche ist vor Eintritt des Festzuges ge schloffen, der Kirchplatz gesperrt. Haben die Theilnehmer am Festzug in der Kirche Platz genommen, die auswär tigen Gäste mit Kirchenpatron und Kirchenvorstand, die königl. und städtischen Behörden, die GemeinderathSmit- glieder, die au keinem Verein betheiligten Parochianen auf dem Altarplatze, die Vereine auf den Emporen, dann wird die Kirche zum allgemeinen Eintritt geöffnet und die Frauen können im Schiffe derselben ihre Plätze einnehmen. Die Nachmittagsfeier in dem hierzu gütigst zur Verfügung gestellten Schloßparke soll einen volks- thümlichen Charakter tragen. Der Eintritt steht allen frei. Außer dem eigentlichen Festplatze, auf dem der Herr Missionsdirector Hardeland, der selbst in Indien gewesen, den Festbericht und andere Herrn von auswärts ihre Ansprachen halten und die Gesangvereine geistliche Weisen vortragen werden, sind auch die andern Theile des Parkes dem Publikum erschlaffen, welches gewiß selbst dafür folgen wird, daß Beschädigungen nicht vor kommen. Auch für leibliche Bedürfnisse ist durch zwei Schankstätten und verschiedene Stände mit Eßwaaren gesorgt. Nach Schluß der geistlichen Feier werden die Gesangvereine auch noch weiter auf dem Festplatze bleiben und das Publikum durch ihre Gesänge erfreuen. Sollte schlechtes Wetter sein, was wir nicht hoffen wollen, so wird die Missionsversammlung am Nachmittag in der Kirche, welche dann Jedermann zu freiem Eintritt offen steht, abgehalten werden. Pulsnitz, 16. Juni. Gestern Abend V-H Uhr brach in der Scheune des Gartennahrungsbes. und Bandfabr. Julius Schäfer in Niedersteina Nr. 41 Feuer aus, durch dessen schnelles Umsichgreifen sämmtliche Gebäude dieses Gutes, ferner die Gebäude des Wirthschaftsbesitzers August Ziegenbalg Nr. 42 und die Gebäude des Garten nahrungsbesitzers Gotthelf Mager Nr. 40 bis aut die Umfassungsmauern ein Raub der Flammen wurden. Eine Menge zur Rettung gebrachter Spritzen konnte wegen Mangel an Wasser nur wenig oder gar nichts thun. Die 3 Wirthschaften standen auf dem Berge, der heftige Wind trieb die Feuersgluth schräg über das Dorf, welches mehr im Thale liegt, hinweg, die Bewohner in furchtbare Aufregung versetzend. Ein Schwein und einiges Federvieh ist mit verbrannt. Schäfer hatte Mobiliar und Waarenvorräthe versichert, Ziegenbalg und Mager aber nicht. Wie man hört, wird Brandstiftung vermuthet. Pulsnitz. Wiederholt sei darauf hingewiesen, daß von Beginn des nächsten Jahres ab laut Reichsgesetz alle Schankgefäße, die zur Verabreichung von Bier, Wein, Obstwem oder Most in Gast- und Schankwirthschaften verwendet werden, mit einem Füllstrich, an welchem zu gleich der Sollinhalt nach Litermaß angegeben sein muß, zu versehen sind. Zugelaffen sind hierbei nur solche Gefäße, deren Inhalt einem Liter oder einem Litertheile nach Zehnteln oder auch einem Viertelliter entspricht. Der Abstand des Füllstrichs vom oberen Gefäßrande muß bei Gefäßen mit verengtem Halse zwischen 2—6 Centimeter, bei den andern 1—3 Centimeter betragen, und ferner darf der wirkliche Rauminhalt bei den erste ren höchstens Viv, bei den übrigen höchstens Vzg geringer als der Sollinhalt sein. Gehörig gestempelte Flüssigkeits maße müssen behuss Prüfung der Gesäße jederzeit in den Localen vorhanden sein. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 100 oder Haft bis zu 4 Wochen geahndet, auch kann auf Einziehung oder Vernichtung der unrichtigen Gemäße erkannt werden. — Nach dem Jahresbericht über das sächsische Me dizinalwesen pro 1881 hat der Bezirksarzt Herr Dr. Hankel in Glauchau über die Zulässigkeit und das Maß von Schulstrafen vom gesundheitlichen Standpunkte aus folgendes Gutachten abgegeben: „Das Stehenlassen darf für große Knaben nicht über 20, für mittlere und Mädchen nicht über 15, und für kleine Kinder nicht über 5 Minuten ausgedehnt werden; das Hinausweisen aus der Schulstube ist ganz unzulässig; Schläge auf die flache Hand, und bei Knaben auf das Gesäß, sind nur in einer Anzahl von 5—6 zulässig." — Laut Generalverordnung vom 31. Mai. d. I. hat das k. sächs. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts beschlossen, die zeither in den Volksschulen gebräuchliche Censurscala mit der für Gymnasien und Realschulen vorgeschriebenen in Uebereinstimmung zu bringen. Es sind daher von nun an auch in den Volks schulen für Fleiß, Fortschritte und sittliches Betragen nur fünf Censurgrade, nämlich: „I (sehr gut), II (gut), III (genügend), IV (wenig genügend) und V (ganz un genügend)" zu benutzen. Die Bezirksschulinsvektoren sind angewiesen worden, das Erforderliche vorzukehren. — Der D. A. empfiehlt: Bei vom Sonnenstich (Sonnenbrand, Hitzschlag) getroffenen Personen wende man Citronensäure an, welche in Wasser gemischt dem Patienten sofort Erleichterung gewährt. Von den meisten Truppentheilen wird die Citronensäure schon seit einigen Jahren in den Arznei- und Verbandstaschen der Laza- rethgehülfen auf Märschen und Uebungen mitgenommen. — Ueber das Project einer Eisenbahnlinie Bautzen- Kamenz und weiter über Königsbrück nach Großenhain zur Entlastung der Linie Bautzen-Dresden ist längere Zeit nichts in die Oeffentlichkeit gelangt. In der Aus- schußsttzung des landwirthschastlichen Kreisvereins in Bautzen am Mittwoch kam dasselbe zur Besprechung und wurde dessen Befürwortung beschlossen. Auch für den Straßenbau von Kloster St. Marienstern nach Bischofs werda wurde warm eingetreten und mitgetheilt, daß die nächste landwirthschaftliche Ausstellung in der Lausitz wahrscheinlich in Bautzen abgehalten werde und daß zur Ausführung derselben ca. 40,000 Mark disponibel seien. — Wir machen darauf aufmerksam, daß die 1. Klaffe der 104 k. sächs. Landeslotterie am 2. und 3. Juli in Leipzig gezogen wird, daß übrigens auch die Loose dieser Lotterie in etwas veränderter Weise ausgestattet worden sind, indem der in der Mitte des Looses ersichtliche Waffer- stempel eine größere Ausdehnung und theilweise veränderte Form, ingleichen die Umschrift „Königlich Sächsische Landeslotterie" erhalten hat. Kamenz, 16. Juni. Bei dem Heute Morgen gegen 7 Uhr westwärts hinziehenden Gewitter entzündete der Blitz die Gebäude des Hausbesitzers George Hesche in