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MockcnIMt für Pulsnil), Königsbrück, Nadrberg, Radeburg, Moritzburg und AmgcgeM Erscheint: Mittwoch« und Sonnavenb«. Abonnementspreis: (einschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. 25 Psg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer, gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Iulsnitz. Fünfund-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pnlsnitz. GeschiiftssteK-") fllr Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasensteil» L Vogler u. Jnvalidendaot. Leipzig; Rudolph Mois« 9tu^uiartia0 rw" uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» oder tim Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMilM Ü68 ^Mt8blLliS^ Mittwoch. 39. 1«. Mai 1883. Zeitereignisse. — Ausverkauf! Ausverkauf! Dies ist das Stich wort des jetzigen Kleinhandels. Schlägt inan nur ein Anzeigeblatt auf, so findet man Ausverkaufsanzeigen in Menge unter Angabe aus allen nur erdenkbaren Gründen. Für Jeden, der in die Verhältnisse eingeweiht ist, sind diese Gründe meist hinfällig und lächerlich, sie sollen in der Regel nur dazu dienen, dem Publikum den Preis- Werth der angebotenen Waaren einzureden. Da nun aber von den Verkäufern immer wieder dieselben Zug mittel angewendet werden, so ist mit Sicherhüt anzu nehmen, daß ein großer Theil des kaufenden Publikums leichtgläubig genug ist, den Ankündigungen einen Werth beizulegen, und nicht im Stande ist, selbst zu prüfen, ob wirklich die auf so marktschreierische Weise angebotenen Waaren preiswürdiger sind, als diejenigen, welche stets in reellen Geschäften zu haben. Die schlimmste Concur- renz für die letzteren sind die Ausverkäufe von Konkurs massen. In den seltensten Fällen wird ein Concurs- Waarenlager von Seiten des Massenverwalters im Detail, sondern gewöhnlich aus Grund einer von Sachverständ igen gemachten Taxe im Ganzen verkauft, und zwar an den Meistbietenden, ost mit einem Zuschlag von 15 «/, und mehr auf die Taxe. Nun beginnt der Ausverkauf, die schlechtesten Sachen werden auffallend billiger abge geben, einige Lockspeisen an solche, die geeignet sind, Propaganda zu machen, verschleudert, dann aber für die gangbarsten Sachen gute, oft hohe Preise erzielt. Da nun erfahrungsmäßig bei derartigen Gelegenheiten das Publikum ohne Prüfung der Preise und Qualitäten couranter Sachen schnell wegkaust, so steht der Händler seinen Hauptvortheil darin, daß er immer neue Posten couranter Waaren hinzukauft, welche das Publikum willig und blindlings abnimmt. Ein solcher Concurs- massen-Ausverkauf wird ost Monate, selbst Jahre lang fortgesetzt, bis an einer andern Stelle neue Reize ge boten werden. Diejenigen Geschäftsleute aber, welche eS verschmähen, sich anderer als streng reeller Mittel für ihren Betrieb zu bedienen, werden in ihrem Erwerb bedeutend geschädigt, während das kaufende Publikum nur zum kleinsten Theile einen Vortheil von der Benutz ung solch einer außerordentlichen Gelegenheit genießt. (K. Z.) — In Groß - Erkmannsdorf bei Radeberg hat am 9. Mai die feierliche Einholung und Weihe eines neuen Glockengeläutes, welches Herr Gutsauszügler Karl Gottlieb Medger und dessen Schwester Eva Dorothea Tittel der Kirchgemeinde zum Geschenk gemacht haben, stattgefunden. Die Glocken, eine große, mittlere und kleine — sind in Kleinwelka gegossen worden. Die mittlere Glocke ist durch Luthers Portrait und die Zahlen 1Ä83—4883 als Luther-Jubiläumsglocke bezeichnet. — Eine Feier des 400jährigen Geburtst Ps Luthers wird auch in Dresden stattftnden und ha- sich hierzu bereits ein Ausschuß aus Rathsmitgliedern «bildet. — Zu seltsamen Szenen kam es am Sonntag aus einem Tanzsaale bei Meißen, wo zwei ohne die Erlaub- niß der Eltern tanzende Mädchen buchstäblich fortgetrieben wurden. Mama und Papa waren dabei mit Strick und Stock ausgerüstet. — Die Zeichnungen zu dem Garantiesonds für die im Jahre 1885 in Leipzig abzuhaltende sächsische Ge werbe- und Industrieausstellung nehmen erfreuliche Fort schritte: namentlich zeigt sich seitens der Gewerbtreibei»- den für das Projekt ein sehr lebhaftes Interesse, das durch Zeichnungen von a 3000 Mark und noch höheren Summen Ausdruck findet. Der Rath zu Leipzig macht bekanntlich ein thatsächliches Eingreifen davon abhängig, daß zunächst erst das Vorhandensein der «öthigen Geld mittel nachgewiesen werde. — Die Freizügigkeit ist gewiß etwas ganz ^Schönes und Gutes. Fleißige strebsame Leute, die n einegm Orte nichts verdienen, können sich auf Grund es Fre .izügig- keitsgesetzes wo anders eine Quelle des Wohlstandes er schließen. Aber ob für Diejenigen, die nicht arbeiten wollen, die Freizügigkeit auch etwas Schönes und Gutes ist, das ist doch wohl zu bezweifeln. Sie meinen zwar, dis privilegirten Bummler und Vagabunden, die das deutsche Reich brandschatzend durchziehen, es sei etwas Köstliches, singen zu können: ein freies Leben führen wir, aber bei Lichte besehen, ists für sie doch nur das Gegen theil, denn sie versinken doch eigentlich in den Sumpf körperlichen und geistigen Ruins und werden für das deutsche Reich auf die Dauer eine wahre Reichsplage. Gesetze, wie das Churfürstl. Säch ische vom 7. Dec. 1715, wonach ausländische Bettler binnen 14 Tagen nach Publi kation dieses Mandats das Land zu räumen hatten, widrigenfalls sie mit Gewalt über die Grenze zu bringen seien, sind ja nicht mehr anwendbar. Aber eine andere Frage ist die, ob es nicht an der Zeit wäre, daß die Reichsregierung und das Reichsparlament sich mit dieser Reichs»oth der ttberhandgenommenen Vagabondage und Bummelage einmal recht eingehend beschäftigte. Jeden falls ist die permanente IleberschwsmmxnI N-ichs- ^ebictes mit Hunderttausenden von arbeitslosen herunter gekommenen Menschen eine ebenso große, wenn nicht eine noch größere Calamität, als die zeitweilige Ueberschwemm- ung eines kleinen Theils res Reichsgebietes mit Wasser- massen, die sich bald wieder verlaufen. Frankfurt, a. M., 5. Mai. Das „Fr. I." meldet: Der frühere Regiments-Schneider Wendler ist von feiten des serbischen Kriegs-Ministers als Chef der Offizier- Schneiderei in Belgrad angestellt und bereits dorthin abgereist. — Mord. Aus Nordhausen, 6. Mai, wird berichtet: Durch die Verworfenheit eines Kindermädchens ist ein Elternpaar in Rolfsbüttel in schwere Trauer versetzt worden. Der Anbauer B. in Rolfsbüttel hatte zur Pflege seines 4 Monate alten Kindes zu Ostern d. I. ein drei zehnjähriges Kindermädchen aus Wipshausen gemiethet. Demselben gefiel der Dienst jedoch nicht, es entlief und ging nach seiner Heimath zurück. Von seinen Eltern wurde es wieder zu seiner Dienstherrschaft zurückgebracht. Bald darauf wurde das kleine Kind krank, doch trat bald Besserung ein. Als nun vor Kurzem die Eltern eines Tages im Hausgarten beschäftigt waren, ergriff das Kindermädchen einen Hammer und erschlug das kleine Kind, worauf sie den Eltern zurief, sie möchten doch rasch in die Stube kommen, das Kind sei soeben gestorben. Als die Eltern auf das Höchste erschreckt, in das Zimmer traten, fanden sie das Kind als Leiche in der Wiege. Der Vater bemerkte an dem Kopfe des Kindes einen rothen Fleck, und nun erzählt ihm ein um wenige Jahre älteres Töchterchen, das von der Mörderin unbeachtet in der Stube gespielt hatte, den ganzen Vorfall. Die Mörderin wurde sofort verhaftet; im Verhör gab sie als Grund an, daß ihr der Dienst in Rolfsbüttel nicht behagt habe. Sie habe gedacht, wenn das Kind todt sei, könne man sie doch nicht mehr brauchen, und sie könne nach Hause gehen. Welch entsetzliche Verworfenheit. — Von einem Schwindler und Kurpfuscher wird aus Großbauchlitz berichtet, der daselbst bei der erkrankten Ehefrau eines Schneiders einige Paäete Pulver mit der Wirkung wunderthätiger Heilkraft anpries und sich 12 Mark zahlen ließ. Das Wunderbare dabei ist, daß es immer noch Leute giebt, die solchen Schwindeleien Glauben schenken. Wom Keichsgericht. Diebstahl zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht einge schlichen hatte, ist nach § 243 Nr. 7 des Strafgesetzbuchs als schwerer Diebstahl mit Zuchthaus zu bestrafen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, I. Strafsenat, durch Urtheil vom 5. März d. I. ausge ¬ sprochen, daß die Nachtzeit mit dem Eintritt der Dunkel heit beginnt und nicht auf die Zeit der nächtlichen Ruhe beschränkt ist. Wolks- und Landwirthschaftliches. Delikater weicher Käse, welcher ganz frisch gegessen wird, wird nach dem „Tr. Landboten" folgendermaßen bereitet: Man nimmt einige Becken ganz dick gewordner Milch, gießt langsam stark kochendes Wasser ringsum am Rande eines jeden Milchbeckens, wodurch augenblick lich eine Ausscheidung erfolgt. Dann legt man mit dem Schaumlöffel die weiche Käsematte lagenweise mit einem Löffel dicker, süßer Sahne unv etwas fein gestoßenem Satz in die Käseform, läßt sie eine kurze Zeit zum Ab laufen der flüssigen Theile stehen, und der Käse ist zum Gebrauch fertig. Schutz vor Nachtfrösten. Um ein--o,- werthvolls Pflanze» --- »or °en Folgen der späte- zu schützen, wendet man nach der „Garten flora" in Paris ein sehr einfaches Mittel an. Man nimmt gewöhnliches Papier, z. B. eine Zeitung, taucht dieses in eine Mischung von halb Wasser und halb Schwefelsäure, spült es in reinem Wasser gut ab und trocknet es. Man erhält dann ein dem Pergament ähn liches Papier, welches über die zu schützende Pflanze ge breitet und dort befestigt wird. Da Papier ein schlechter Wärmeleiter ist, verhindert es das Ausströmen der Wärme, durch die Präparation mit Schwefelsäure aber wird es gegen die Wilterungseinflüffe widerstandsfähiger gemacht. Ueber Vergiftung von Rindvieh mit gekeimten Kar toffeln geht dem „Leipz. Tagebl." von einem Landmann in Posen folgende Mittheilung zu! Bei Rindvieh, wel ches mit gekeimten Kartoffeln gefüttert wurde, mochten dieselben nun roh oder gekocht verabreicht worden sein, ist in verschiedenen Stallungen wiederholt eine eigcn- thümliche Krankheit beobachtet worden, bei der sich in der Regel folgende Symptoms einstellten: die Thiere lassen auf einmal vom Fressen ab und stehen mit aus gespreizten Füßen und gesenktem Kopfe wie betäubt; der Puls ist dabei stark beschleunigt, das Auge stier und die Bindehaut desselben stark injicirt (mit Blut?); werden sie zur Untersuchung aus dem Stalle geführt, dann treten die Erscheinungen einer fast vollständigen Lähmung der Bewegungsorgane hervor. Die Thiere taumeln von einer Seite auf die andere, rutschen aus den Knieen herum und brechen öfters in den Sprung- oder Fesselgelenken zusammen. Sich selbst überlassen, würden die armen Thiere kopfüber stürz-m. Dies ist das ungefähre Bild der Krankheit, von den Aerzten „Solaninvergiftung" ge nannt. Das betreffende Gift ist ein Alkaloid der Kar toffelkeime und wirkt lähmend auf die Centraltheile der Bewegung, also auf das kleine Gehirn und das Rücken mark. Zur Bekämpfung der Krankheit ist die Kartoffel fütterung schleunigst mit Heufütterung zu vertauschen und dem Vieh innerlich reizend restaurirende Mittel zu ver abreichen. In der Regel ist die Krankheit in diesem Falle nach einer Dauer von 6—8 Tagen gehoben und die Thiere sind vollständig wieder hsrgeftellt Ueber die Anfänge des Vogelschießens. Mancher unserer Leser hat wohl schon ost einen Schuß und noch dazu einen trefflichen — nach dem Vogel gethan, ohne zu wissen, daß er damit einem heidnischen Gebrauch huldigte. Der Gebrauch der Vogelschießen ist, wie Anna Löhn-Siegel in der „Nordd. Allgem. Ztg." ausführt, bekanntlich sehr alt und reicht hinab bis zu den verworr enen grauen Zeiten, wo iy den germanischen Wäldern das Christenthum noch mit dem Heidenthum im Kampfe