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Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz.,, Geschäftsstelle« für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstei» L Vogler u. Jnvalidendanl, Leipzig: Rudolph Moss« von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder H Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMon llS8 1mt8biatl68. Sonnabends 16. 24. Februar 1883. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen Bäckermeisters Friedrich Ernst Zinke zu Pulsnitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf »en IS. Mä-z I88S, Bo-mittag- I« Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Pulsnitz, den 20. Februar 1883. Söhnel, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Auf Antrag der Erben des Fabrikanten Herrn jFohann Gottfried Schöne in Großröhrsdorf sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke, nämlich: a) daS HanSgrundstück Nr, 45 des Brand-Katasters, Nr. 527 des Flurbuchs, Fol. 41 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Großröhrsdorf, an 4,7 Ar Fläche und mit 34,zz Steuer-Einheiten, b) die Feld- und Wiefengrundstücke Nr. 864, 875, 877 und 879 des Flurbuchs, Fol. 344 des Grund« und Hhpothekenbuchs für Großröhrs dorf, an zusammen 1 Hektar 54,4 Ar mit 35,«« Steuer-Einheiten, 0) das Feldgrundstütk Nr. 840 des Flurbuchs, Fol. 488 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf an — Hekt. 57,, Ar mit 12,74 Steuer-Einheiten, ä) das Wiitfettgrundstück Nr. 1353 des Flurbuchs, Fol. 511 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Großröhrsdorf, an 1 Hektar 46,4 Ar mit 20,„ Steuer-Einheiten, und o) die «kief-enhochwattgrundstücke Nr. 780 und 782 des Flurbuchs, Fol. 522 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, an 1 Hektar 37,r Ar mit 11,17 Steuer-Einheiten -en v März 1883, Nachmittags S Uhr, a« Ort und Stelle freiwillig meistbietend versteigert werden. Kauflustige werden daher geladen, zur angegebenen Zeit im niedere« Gasthof zu Großröhrsdorf sich eiuzufinden und des Weiteren sich zu gewärtigen. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den im Niedergasthof Großröhrsdorf und an Amtsstelle aushängenden Anschlägen zu ersehen. Pulsnitz, am 19. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. i. v.: Wolf, Ass. Montag, den 26. dieses Monats, Nachmittags 3 Uhr, soll in dem Hausgrundstücke des Bandwebers Friedrich Julius Gäblers in Lichtenberg ein ziemlich neuer Bandmühlftuhl gegen Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, den 22. Februar 1883. «Kunath, Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Die Räude der Schafe betreffend. In verschiedenen deutschen Bundesstaaten ist die Räude unter dem Schafvieh sehr verbreitet, woraus den noch gesunden Schasbeständen fortwährend eine nahe Gefahr der Ansteckung erwächst. In Berücksichtigung dieser Umstände und in Betracht der sehr erheblichen Verluste, welche die genannte Krankheit zur Folge zu haben pflegt, ist für Heuer, auf Anregung der Reichsregierung, eine gleichzeitige allgemeine Unterdrückung der Schasräude im ganzen Reiche geplant. Dieselbe soll durch die, als die sicherste Ttlgungsmaßregel anerkannten sogenannten Räudebäder, unter Verwendung der zu radikaler Tilgung der Räudemilben und ihrer Eier und Brut geeignetsten Heilmitteln erfolgen. Die Badekur soll bei den derselben zu unterziehenden räudekranken und räudeverdächtigen Schafbeständen zweimal vorgenommen werden, und zwar daS erste Mal in unmittelbarem Anschluß an die Schur, das zweite Mal aber 5 bis 6 Tage nach dem ersten Bade. Um die Ausführung der belegten, für die Schafviehwirthschast im hohen Grade bedeutsamen Tilgungsmaßregel thunlichst zu unterstützen und dadurch eine um so vollständigere Erreichung des Zweckes derselben zu erzielen, hat das Kgl. Ministerium des Innern bestimmt, daß die Badekuren von den Bezirksthierärzten mit den von diesen selbst zu besorgenden Heilmitteln vorgenommen, beziehentlich geleitet und die Kosten für diese Thätigkeit der Bezirksthierärzte, wie für die verwendeten Heilmittel auf d'e Staatskasse übernommen werden sollen, so daß die betreffenden Schafbesitzer auf ihre Kosten nur für das zu den Badekuren erforderliche Hilfspersonal und für die dabei zu verwendenden Utensilien zu sorgen haben werden. Wenn es nun, um den mit der Maßregel verfolgten Zweck zu erreichen, vor Allem darauf ankommt, daß die von der Räude befallenen, beziehentlich die derselben verdächtigen Schafbestände vollständig ermittelt werden, so werden hierdurch alle Schafbefktzenben auf Vie geplante allgemeine Tilgungsmaßregel aufmerksam gemacht und dabei zugleich aufgefordert, in jedem Falle des Ausbruchs der Räude oder des Auftretens von räudcverdächtigen Erscheinungen bei ihren Schafbeständen unverzüglich die ihnen «ach 9 und 65, 2 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, bei Strafe obliegenden Anzeigen davon an die beziehentlich, was die Vorsteher selbstständiger Gutsbezirke betrifft, an die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschast, zu erstatten. Je wichtige im eigenen Interesse aller Schasbesitzenden die geplante allgemeine Maßregel ist, um so mehr darf erwartet werden, daß der vorgedachten Anzeige pflicht in "llen Fa^u unverbrüchlich werde genügt werden. Demnächst werden aber hiermit auch die OrtSpolizeibehör-en daran erinnert, daß sie in allen Fällen, in welchen von Schafbesitzern die vorgedachten Anzeigen an sie gemacht werden, «ach Z 12 des Neichsgesetzes vom 23. Juni 1880 unverzüglich den Bezirksthierarzl von den bezüglichen Anzeigen in Kenntniß zu setzen und den selben zu Vornahmen der an Ort und Stelle erforderlichen Erörterungen aufzufordern, demnächst aber auch nach 8 4 der Ausführungsverordnung vom 9. Mai 1881 an die Königliche AmtShauptmannschast bezügliche Anzeige zu erstatten haben. Schließlich wird noch eröffnet, daß das Königliche Ministerium des Innern, um den Schafbesitzern das Erkennen der Räude und räudeverdächtigen Erscheinungen an ihren Thieren zu erleichtern und dieselben dadurch, soweit nöthig, in der Erfüllung der Anzeigepflicht zu unterstützen, eine umfängliche Belehrung über die Räude der Schafe hat bearbeiten taffen und daß die Kgl. AmtShauptmannschast in der Lage ist, diese Belehrung an die Schafbesitzer auf deren besonderen Wunsch abzugeben. Kamenz, am 20. Februar 1883, Königliche AmtShauptmannschast. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Am heutigen Tage ist Herr Nittergutsverwalter Armin Victor Theodor Heinze in Schmorlau als Gutsvorsteher für den Bezirk des Ritterguts Schmorlau M. StS. eidlich in Pflicht genommen worden. Kamenz, am 17. Februar 1883. Königliche AmtShauptmannschast. von Zezschwitz.