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iffen, üg-n, rzügen, mit nur sselbe zu INI l in radi. üarc Nitz. raden SS« ist v sofort arn auch vorge- ; geneigt ! Garten Näheres in eilt «gen der), ins. gis beziehen. r«Ä. Stuben onstigrm echeu i in der mr einen aufen. avolit, sw-ld,^' sitzer. en. Klebend, 7. Gegen Nr. OZ. alt gef. kvrvt Rockenblutt für Pulsnitz, Königsbrück, Rabebrrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend». Abonnementsprcis: leinschlieslych des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. L5 Pfg. Insercrte werden mit l>0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsölatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Dutsnitz. Fünfun-dreifzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein Ä Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Moss» 9t 1117ist)?Uljl'/ltlp von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bestiegen oder nicht. ^XPKliiiiON ÜK8 ^Mi8dlLUk8. LSommveiws 13. Januar 1883. Bekanntmachung, das diesjährige Musterungsgeschäft betr. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder ») im Jahre I86S geboren oder d) bereits in frühere» Jahre« zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt worbe« sind, werden in Gemäßheit § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 ausgefordert, in der Zeit vom RL Januar bis 1. Februar 1883 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez. der im ersten Gestellungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestellungsscheine behufs Eintragung in die Recrutirungsstamm- rolle auf hiesiger RathSexpedition — Neumarkt Nr. I Treppe — sich anzumelden oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn anmelden zu lasten. Gleichzeitig werden die Letzteren aufgefordert, ihrerseits Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Commis, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge pp., welche jeweilig von hier abwesend sind, während der obenangegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. - . Pulsnitz, am 10. Januar 1883. D e r S t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Einführung der Sparmarken betr. Auf Beschluß der städtischen Collegien soll in Verbindung mit hiesiger Sparkasse das Sparmarkensystem eingeführt werden. Es werden demzufolge an gewissen Stellen in hiesiger Stadt und Umgebung arzf. ie 10 Pfg. lautende Sparmarken verkauft, welche auf eine für 10 Stück dergleichen bestimmte, unentgeldlich milverabreichte Sparkarte auszukleben sind und W welche, sobald die Letztere mit . 1t> Stück Marken versehen ist, die hiesige Spar kasse ein aus eine Mark lautendes Sparkastenbuch ausstellt. r Eine Verzinsung der Einlagen, welche entweder durch weitere mit je 10 Marken versehene Sparkarten oder auch durch directe Einzahlungen in die Sparkaste selbst geleistet werden können, findet erst statt, sobald dieselben 3 Mark erreicht haben, und zwar vom nächsten vollen Monat nach der letzten Einzahlung an. Der Verkauf dieser Sparmarken soll mit I. Februar b. I. beginnen, weshalb wir diejenigen Geschäftsinhaber hiesiger Stadt und Umgegend, welche diese Einrichtung zu unterstützen und eine Verkaufsstelle dieser Marken mit Karten, selbstverständlich ohne irgend welchen Anspruch auf eine Vergütung für ihre Bemühung zu machen, zu übernehmen geneigt sind, ersuchen, von ihrer Bereitwilligkeit hierzu Anzeige auf unserer RathSexpedition zu machen. Pulsnitz, am 10. Januar 1883. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Hundesteuer betr. Unter Hinweis auf 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung der Hundesteuer betr., werden alle diejenigen Einwohner, welche Hunde halten, bei Vermeidung der auf Hinterziehung der Hundesteuer gesetzten Strafen hiermit aufgefordert, spätestens bis zum SO. dieses Monats allhier anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß der volle Steuerbetrag von 6 M. für einen einzelnen Hnnd und 8 M. von jedem weitere« Hu«d auf das ganze Jahr bis spätestens zum 1. Februar 188S bei unserer Stadtcaste jeden Vormittag von 8—12 Uhr zu entrichten ist. Pulsnitz, am 11. Januar 1883. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Zum Besten der Ueberschwemmten in der Nheingegend soll in nächsten Tagen eine Hauscollecte veranstaltet werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge bracht wird. ' Pulsnitz, am 12. Januar 1883. Der St a d a t h. Schubert, BrgrmHx. Bekanntmachung. Zur Erneuerung der Grenzzeichen der sächsisch-preußischen Landesgrenze im Bezirk der AmtShauptmannschajt Kamenz und zwar von der Gemeindeflur Cunnewitz bis zur Gemeindeflur Rhona sind ca. 5—600-Grenzsteine erforderlich. Die Lieferung soll unter den nachstehend sud O abgedruckten Bedingungen und unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten im Ganzen odxr in zwei Abtheilungen und zwar 1) den Grenztrakt von der Cunnewitzer bis einschließlich Straßgräbchener Gemeindeflur, 2) den Grenztrakt von der Großgrabener bis einschließlich Rohnaer Flur umfastend, an den Mindestforderndeu vergeben werden. Daraus Reflectirende wollen ihre bezüglichen Anerbieten" spätestens b i N^z u m SO Januar L 8 8 S bei der unterzeichneten Kgl. Amtshauptmannschast einreichen. Kamenz, am 3. Januar 1883. Königliche "'Sim tshauptmannsch ast. "von Zezschwitz. 1) Die Grenzsteine sind aus gutem festen Granit in einer Länge von M^is 100 Centimeter mit einem quadratischen Querschnitt von 25 Centimenter herzu stellen. Die Kopffläche ebenso wie die Seitenfläche in Länge von 30 Centimeter findet Hearbeiten, erstere auch mit einem eingemeißelten Kreuz zu versehen. 2) Die Grenzsteine sind spätestens bis Ende Mai d. I. fertig zu stellen. Der Unternehmer übernimmt auch die Verpflichtung, die Grenzsteine nach Anweisung'Ker Kgl. Amtshauptmannschaft bis zu dem Standort zu transportiren. Der Abschluß eines besonderen Lieferungsvertrages, welcher bei der Kanzlei der Kgl. AckrtShauptmannschaft Kamenz eingeschen werden kann, bleibt Vorbehalten,