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stattf. «glichen ' Pf«. d re. 2 Ml. »Pf«. , Schöpsen- M. S. richs. lLer, histo- v. Revwitz. 2. Male: Lustspiel in liches Cha nel. Birch- gebenst ein Karichs. ^edre, -tzte Ball is ekäulchen divrvs. r etfchel. tluus. »etz eirathete. l Satter. »stehlt v. Menzel, >m,Zink edeeisen ^e Nr. 12. Mockenbliitt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgcgend. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend«. Abonnementspreis: lemschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. SS Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier auszugeben. KmtsölatL der Königlichen Gerichtsbehörden zu Aulsnib und Königsbrück und des Stadtrathes zu Autsniß. Bierunddreifzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen . Mr Königsbrück: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Moss» dtnäUlÜrtiNP von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder 41 Ulzr Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKÜiilON ÜK8 ^Mt8blLttk8. Mittwoch. 97. « December 1882. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Sattlers und Wagenbauers Heinrich Friedrich Lindenkreuz zu Pulsnitz wird heute am 2. December 1882, Nachmittags 3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Herr Rechtsanwalt Schubert hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 13. Januar 1883 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den SS. December 188S, Vormittags v Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf < den 27. Januar 1883, Vormittags 9 Uhr, - — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. December 1882 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. vr. Krenkel, A.-R. Beglaubigt am 4. December 1882. DerGerichtsschreiber des König l. Amtsgerichts P u lzs n i tz. Söhnel. Freitag, Sen 8. S7 M., Nachmittags s Uhr, V gelangt in dem Hausgrundstücke des Schmitdemeisters Maneck in Brettnig eine ziemlich neue eiserne Drehbank mit Zub^r gegen Baärzahluüg zur Versteigerung. Pulsnitz, den 4. December 1882. KuMh, Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Die massive Herstellung von Afchegruben und feuersichere Abdeckung derselben wird hiermit ungeordnet. Es wird in nächsten Tagen eine Revision vorgenommen werden und diejenigen Hausbesitzer, welche dieser Anordnung nicht nachgekommen sind, haben Geldstrafe bis zu 150 M. oder entsprechender Hast zu gewärtigen. Pulsnitz, am 4. December 1882. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Mn seltsamer Beweis russischer Friedensliebe. Nicht jede Heeresorganisation eines Nachbarlandes kann uns Besorgniß einflößen, denn es giebt eine Menge Fälle, wo die Selbsterhaltung einem Staate die Vermehr ung seines Heeres zur Pflicht macht und die betreffende Verstärkung seiner Streitkräfte durchaus nicht als eine direkte Bedrohung seiner Nachbarstaaten aufzufassen ist. Indessen finden auch Heeresreorganisationen statt, welche auf die Vorbereitung eines Planes, den ein Land im Schilde führt, schließen lasten und in dieser Beziehung scheint uns eine im Werke befindliche Reorganisation im russischen Heere sehr bemerkenswerth. Schon im August d. I. kündigte ein Ukas des Czaren die Umwandlung der 14 Husaren- und 14 Ulanenregimenter Rußlands in ebenfoviele Dragonerregimenter an. Man wußte damals im Auslande nicht gleich, was diese Maßregel zu bedeuten habe, aber jetzt hat man genügende Kenntniß davon. Dragoner sind in Rußland keine Netter schlechthin, son dern sie sind berittene, mit dem ausgezeichneten Berdan- Hinterlader-Gewehre bewaffnete Infanteristen und dazu bestimmt, sich zu Pferde sehr rasch vorwärts zu bewegen, aber dann vorwiegend zu Fuß wie die Infanterie zu kämpfen, nachdem sie ihre Pserde an die Bedeckungs- Mannschaften abgegeben haben. Neu ist ja diese Truppen gattung und Gesechtsweise nicht und es sind auch die Militairs noch im Zweifel, ob den berittenen Infante risten in großen Feldschlachten, wo sich geschulte Armeen gcgenüberstehen, eine ausschlaggebende Bedeutung beizu- mesten ist, aber die betreffende Heeresreorganisation in Rußland verdient trotzdem große Beachtung. Nach Durch führung dieser Umwandlung besitzt Rußland 46 solcher berittener Infanterieregimente», welche in 14 Divisionen ringetheilt sind, denen noch je ein Kosakenregiment und zwei reitende Batterien beigegeben werden. Auch geht jn Rußland mit dem Plane um, die Artillerie durch "Achtung von Corpsartillerieregimentern zu vermehren, "taug sich wiederum schließen läßt, daß man jene 14 ^ägonerdivisionen als durchaus selbstständige HeereS theile benutzen will. Diese Divisionen befinden sich stets im mobilen Zustande, liegen auch alle hart an der deut schen, österreichischen und rumänischen Grenze und es ist Rußland mit ihrer Hülfe in der Lage, durch einen Par- forceritt binnen 24—48 Stunden circa 30,000 Mann Truppen mit 150 Geschützen in ein westliches Nachbar land, sei es Deutschland, Oesterreich-Ungarn oder Ru mänien, zu werfen, und die „Moskauer Ztg." erwähnt auch triumphirend dieses Resultat der russischen Heeres organisation und bemerkt noch dabei, daß der Einfall einer solchen Truppenmaste die Mobilisirung des Feindes verzögern müsse. In dieser Beziehung kann man nun offenbar sehr getheilter Meinung sein, denn wer hindert wohl die deutsche oder österreichische Heeresleitung daran, entsprechende Gegenmatzregeln zu treffen? Ob man z. B. in Deutschland auch gleich zur Errichtung von 40 Regimentern berittener Infanterie schreitet, bleibt aller dings noch der Erwägung unserer Militairs überlasten, aber jedenfalls könnten von der schlesischen, posenschen und west- und ostpreußischen Grenze aus auch an jedem beliebigen Tage einige Dutzend deutsche Regimenter über die russische Grenze gehen, ohne die Vollendung ihrer Mobilisirung aus Kriegsfuß abzuwarten, denn wenige Tage würoen genügen, um einige Hunderttausend wei terer Streiter nachfolgen zu lasten und bis dahin werden die russischen berittenen Infanteristen die deutfche Vorhut wohl noch nicht ganz zermalmt haben. Deutschland hat indessen gar nicht das Bedürfniß, mit Rußland einen Krieg zu sühren und wir wollen daher hoffen, daß jene furchtbare Probe der größten und schnellsten Kriegs tüchtigkeit uns erspart bleibt, wenn es uns auch recht seltsam ergreift, daß Rußland bei seinen gährenden inneren Zuständen so sehr an einer Vervollkommnung seines Heereswesens arbeitet. Zeitereignisse. Pulsnitz Vergangenen Sonnabend Nachts wurden die Bewohner hiesiger Stadt durch den Ruf „Feuer" erschreckt. In einem Hause der kurzen Gasse war, jeden falls durch glühende Asche der Deckel der Aschengrube in Brand gerathen; das Feuer ist jedoch glücklicher Weise gleich bemerkt und gedämpft worden. Ohorn. Auf Ansuchen be: der König!. Amtshaupt mannschaft Kamenz ist der Gemeinde Ohorn Genehmig ung ertheilt worden, folgendes Verfahren gegen fäumige Steuerzahler communlicher Abgaben in Ausführung zu bringen. Gegen solche Einwohner hiesigen Orts, welche weder Schulgeld für ihre Kinder bezahlen, noch ihre übrigen Pflichten gegen Staat und Gemeinde erfüllen, von welchen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung nichts zu erlangen ist, oder voraussichtlich nichts zu er langen sein wird, deren Steuern somit zum Theil aus der Armencasse gedeckt werden wüsten, den Besuch von Schankwirthschaften und sonstiger Vergnügungslocale zu verbieten. Die Namen derselben werden vom Gemeinde vorstand in ein Verzeichniß ausgenommen und in allen Schankwirthschaften ausgehangen. Benannte sind weder von den Schankwirthen in ihren Localen zu dulden, noch sind ihnen spirituöfe Getränke zu verabreichen. Geschieht dies dennoch, so verfallen die Schankwirthe der in § 134 der allgem. Armenordnung angedrohten Strafe. Solche Personen aber, welche trotz des Verbots in Schank- oder andern Vergnügungslocalen sich aushalten wollen, werden ausgewiesen und der Königl. Amtshauptmannschaft zur Bestrafung angezeigt. Kamenz. Auf dem Bischheimer Forstrevier „Luch- senburg" wurde am 25. November vom Förster Hoppe ein vollständig weißer starker Rehbock geschossen, welcher wie wir hören, der Seltenheit wegen ausgestopft werden soll. — In Lawalde bei Löbau wurde auf dem Ritter gute vor einigen Tagen gelegentlich einer Dielenreparatur unter den alten Dielen ein Schellengeläute, sowie ca. 60 Flaschen Wein, aus dem Kriegsjahre 1813 herrührend, aufgefunden. Von dem Schellengeläute ist allerdings das Leder bereits morsch, der Wein dagegen ist bis auf einige schlecht verkorkt gewesene Flaschen gut erhalten. — Wie eine auch in unser Blatt übergegangene Notiz besagte, soll kürzlich in der Pfarrkirche zu Georgs- Walde ein Mädchen aus dem Stamme deS Polenkönigs Sobieski sich mit einem Schieferdecker-Gehilfen vermählt