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Wmkrnblott für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: "'""»'<7-»»°""°-'"'' Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der 1AW4M7' städtischen Behörden zu Kulsnih und Königsbrück. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Merunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle« tür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. "O" uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkMivN ÜK8 ^Mt8blatt68. 30. 15. April 1882. Sonnabend. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben Ernst HouiS Kranke's in Oberlichtenau sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen in Oberlichtenauer Flur gelegenen Waldgrund- stücke Nr. 373nr und 373n des Flurbuchs, 8ub Fol. 184 und 185 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberlichtenau Meißner-Seits, -en 18. Ytp-il S88S Nachmittags 3 Uhr an Ort und Stelle freiwillig meistbietend versteigert werden. Erstehungslustige werden daher geladen, gedachten Tags und zur angegebenen Zeit sich auf dem Grundstück Nr. 373m einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hierauf des Weiteren sich zu gewärtigen. Die Versteigerungsbedingungen und die aushaftenden Oblasten sind aus den Beifugen der im Gasthose zu Oberlichtenau und an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschläge zu ersehen. Pulsnitz, am 5. April 1882. DaS Königliche Amtsgericht. Or- Krenkel. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Hausbesitzers Ernst Robert Schütze zu Grotzröhrsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger Über die nicht verwerthbaren Vermögenssiücke der Schlußtermin auf den 9. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Gleichzeitig soll Beschluß gefaßt werden über die nachträgliche Genehmigung zu dem Verkaufe des zum Concurse gehörigen Hausgrundstücks. Pulsnitz, den 14. April 1882. — Sohnel^Gcrichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Das aus das Jahr 1882 für hiesige Stadt ausgestellte Eommuu«nlogeneataster liegt auf'hiesiger RathSexpe-itio« zur Einsicht für die Betheiligten aus. Etwaige Reclamalwncn gegen tue dann enthaltenen Sätze sind in Gemäßheit ß 14 des Regulativs vom 11. März 1873 über Ausschreibung der Anlagen für hicsige Stadt- und Armencasse binnen 14 Tagen und spätestens " ui Vis zum L Mai 188S schriftlich bei dem unterzeichneten Stadtrath einzureichen. Später eingehende Reklamationen finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 5. April 1882. Der Stadtrath. Schubert. Bekanntmachung, die Gebühren für Leichenbestattungen betrffd. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß die Gebühren für die Heimbürgin «lllebisch und deren Stellvertreterin durch Beschluß der städtischen Collegien folgendermaßen abgeändert und festgesetzt worden sind: Bei Begräbnissen 1. Classe 4 - Desgleichen 2. u. 3. „ 3 —- Desgleichen 4. u. 5. „ 2 -- Pulsnitz, am 12. April 1882. Der Stadtrath. Schubert. Bekanntmachung. Nachdem der Lagearbciter vnrt Llottllvlk Vetters, hier, als VneI»tHV»«Uter f«? hiesige Stadt in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 12. April 1882. Der Stadtrath. Schubert. B e k a»ii t m a ch u n g Wegen der a.Mndeu^ e» Sonnaven- und Montag, den LS. UN- S4 Mpril 188S, Vlies ^"igung der Nk1Ii8SXPksti1ivi»8lve«Ij<nte» werden an diesen Tagen nur ganz dringliche Sachen erledigt, vmsnttz, iz, Apru 1882. Der Stadtrath. Schubert. Bekanntmachung, die Einkommensteuer-Abschätzung betr. NachdlM die ^Michätzung des strue,pflichtigen Einkommens in hiesiger Stadt beendet und deren Ergebniß den Betheiligte» zugesertigt worden ist, so werden nun mehr alle Personen, welche "w h"Men Orte ihre Beitragepflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 erlassene Zuserügung nicht hat werden können, hiermit ausgesordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses bei hiesiger Stadtsteuer Einnahme anzumelden. Pulsnitz, NM 13. APM 1882. DerStadtrath. Schubert.