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RVoclieMM für Pnlsnih, Königsbrnck, Radrßerg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. s> Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonncmentspreis: jkinschließlich des jeder Sonnabend-Viummer beniesenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Insercrte werden mit >0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- -eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Uhr hier auszugeben. Amtsktatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Auksnitz und Königsbrück. Vierunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen jür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkäiiiON ÜK8 ^I7ll8dlLiik8. Mittwoch. 21. 1» März 1882. .Im Handelsregister für den Bezirk deö unterzeichneten Amtsgerichts ist am heutigen Tage auf dem die Firma Spar- und Borschußverein zu PulSnitz, eingetragene Genossenschaft, betreffenden Folium 120 das Musscheiden des seitherigen Directorial-Mitgliedes Herrn Wilhelm August Herd verlautbart und an dessen Stelle der Kürschnermeister Herr Friedrich Barl Borkhardt in Pulsnitz ^getragen worden. / X / Pulsnitz, am 9. März 1882. Das Königlich Sächs. Amtsgericht. vr. Krenkel. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den 12. Juni 1882 das der Auguste Amalie Schurig, geb. Rietzschel, in Cosel zugehörige Hausgrnndstück Nr. 406. des Brand-Katasters und Folium 165 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Cosel, welches Grundstück am 3. März 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf - , 1800 Mark / gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werde»; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GeftchAtcllMluShängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 6. März 1882. KöniglichesAmtsgericht. Sommerlatte. Feine, Res. X Bekanntmachung, das Legen von Fußangeln und Schlageisen zum Schutz von Bienenständen und eingefriedigten Obstgärten betreffend. Bei der königlichen Amtshauptmannschast ist mit Rücksicht auf mehrfache, in letzter Zeit vorgekommene Diebstähle an Bienenständen Seiten des Bienenzüchter Vereins in Pulsnitz der Antrag gestellt worden, an Besitzer von Bienenständen die Erlaubniß zum Legen von Fußangeln und Schlageisen zum Schutze derselben zu ertheilen. Dieses Gesuch ist Seiten der landwüthschastlichen Vereine zu Kamenz und Pulsnitz befürwortet worden, auch hat der Bezirksobstbauverein sich dem Antrag insoweit angeschloffen, als von demselben der Wunsch ausgesprochen worden ist, daß auch Besitzern eingefriedigter Obstgärten eine gleiche Erlaubniß in geeigneten Fällen Mheilt werden möchte. Der Bezirksausschuß, welchem der Antrag in dessen Sitzung vom 8. dieses Monats zur Begutachtung vorgelegt worden ist, hat sich damit einverstanden erklärt, daß Besitzern von Bienenständen und Obstgärten Seiten der königl. Amtshauptmannschaft die Erlaubniß zum Legen von Fußangeln und Schlageisen zum Schutz ihres Eigenthums ertheilt werde unter der Voraussetzung, 1 ., daß die Bienenstände und Obstbeslände in völlig eingefriedigten und für den öffentlichen Verkehr abgeschlossenen Grundstücken sich befinden, 2 ., daß die Persönlichkeit des Eigenthümers genügende Gewähr für eine vorsichtige Handhabung der erbetenen Erlaubniß bietet. Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Gesuche bei den Gemeindevorständen und Gutsvorstehern anzubringen sind und von letzteren bei der königlichen Amtshauptmannschast unter Beifügung eines Gutachtens einzureichen sind. Kamenz, am 9. März 1882. Königliche Amtshauptmannschast. - von Zezschwitz. Bekannt m achung. Die Herren Gemeindevorstände von .Oßling, Ließke, SkaSke, Weißig, Schönau, Cunnewitz, Ralbitz, Schmerlitz, «Kobschin, Prautitz, Siebitz, Rosenthal, Neudörfel, Piskowitz, HäSlich, Geleuau, ÄückerSdorf, Hennersdorf, Mittelbach, Niederlichtenau, Gottschdorf und Straßgräbchrn werden aufgefordert, die Jmpflisten vom Jahre 1881 nunmehr sofort bei Vermeidung einer Strafe von 30 Mark an Herrn Bezirksarzt 1)r. Spann hier einzureichen. Königliche Amtshauptmannschast. Kamenz, am 9. März 1882. von Zezschwitz. Zeitereignisse. Pulsnitz. Die am vorigen Sonntag im Schützen haus von der freiwilligen Feuerwehr veranstaltete Theater vorstellung verlief iu sehr gelungener und gut ausge führter Weise und fand somit bei dem sehr zahlreichen Auditorium allgemeinen Beifall. Die sämmtlichen Spieler wirkten nach besten Kräften und ist es daher nur als ei sreulich zu bezeichnen, in unserem Städtchen solche Kräfte als Dilettanten zu haben. Der Ertrag war ein unerwartet guter und beweist dem Korps aufs Neue, daß dasselbe sich immer mehr und mehr Freunde und Gönner erworben hat. — Vom Herbste dieses Jahres ab gelangt für das Deutsche Reich allgemein die zwölfjährige Dienstpflicht zur Einführung. Es ist demnach Bedingung, daß im Herbst dieses Jahres zwei Jahrgänge, das sind 1868 und 1869, zum Landsturm überführt werden, während bei der nächsten Frühjahrs-Controlversammlung der Jahr gang 1870 zum Landsturm übergeführt wird. Der Jahrgang 1868 und 1869 nimmt daher an den dies jährigen Frübjahrs-Controlversammlungen nicht Theil, dagegen aber im Herbste dieses Jahres. — Auf diese, besonders für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes so höchst wichtige Bestimmung, welche auch zugleich für das bürgerliche Leben von großer Bedeutung und Trag weite ist, seien die Betreffenden hiermit besonders auf merksam gemacht, Kamenz. Auf der Tagesordnung der am 8. März unter Vorsitz des Herrn Amtshauptmann von Zezschwitz abgehaltenen ersten diesjährigen Bezirksausschußsitzung standen 29 Gegenstände; 8 Grundstücksdismembrationen wurden genehmigt, ebenso 4 Gesuche um Erthsilung der Erlaubniß zum Bier- und Branntweinschank, bei denen es sich in 3 Fällen um bereits seit lä igerec Zeit be stehende Schänkwirthschaften handelte; ein Schankcon- cessionsgesuch wurde abgelehnt. Die Beschlüsse der Ge meinden Bohra, Rohna und Crostwitz, Gemeindeleistungen betreffend, wurden bestätigt; der von der Gemeinde Bretnig beschlossene veränderte Modus der Aufbringung der Gemeinde- und Armenkassenbedürfnisse konnte nicht ohne Weiteres bestätigt werden. Die beantragte Cass.ition von Fahr- und Fußwegen in den Fluren von Großgrabe, Stenz und Cunnersdorf wurde ausgesprochen, dagegen ein in Braunaer Flur gelegener Fahr- und Fußweg, dessen Cassation ebenfalls beantragt war, in Folge des dagegen erhobenen Widerspruchs als öffentlicher Weg anerkannt. — Zum Zweck der Durchführung einer regel mäßigen Revision der Bierdruckapparate innerhalb des Bezirks soll ein Regulativ ausgearbeitet und bei der nächsten Bezirksausschußsttzung zur Genehmigung vor gelegt werden. — Die auf das Jahr 1881 abgelegten Rechnungen über daS Bezirksvermögen, über die Verab reichung des Bezirksgeschenks an arme Reisende und wandernde Gewerbsgehülfen und über die Bezirks-Arbeits- Anstalt Jesau wurden der Finanzcommission zur Prüf ung überwiesen. (K. W.) Dresden. I. Tichatscheck ist kürzlich vom Schlag ansall getroffen und halbseitig gelähmt worden. Tichat- scheck, Sohn eines böhmischen Webers, trat, nachdem er seine musikalische Ausbildung in Wien vollendet halte, l838 in die hiesige Oper ein, der er als eine ihrer ersten Zierden unerreicht im Ausdruck des Dramatisch-Heroischen und in späteren Jahren der begeistertste Interpret Wag- ner's, ununterbrochen bis 1870 angehört hat. Von da ab lebte er hier in Ruhestand, rüstig und stets lebens frisch, ein gern gesehener Gast im Kreise seiner zahl reichen Freunde. Tichatscheck steht gegenwärtig im 75. Lebensjahre und wird, wie man wenigstens hofft, wohl noch kräftig genug sein, um dem schlimmen Anfall er folgreich Widerstand zu leisten. . . Dresden. Am Sonnabend fand ein feit Jahr zehnten im Gange befindlicher großer Concurs eine» Ab schluß, wie er wohl roch niemals erlcbt wurde. Con- curse, bei denen für die Gläubiger nicht nur Nichts her ausspringt, sondern dieselben noch Beiträge zu den Gerichtskosten leisten müsse», kamen schon wiederholt vor; aber ein Concurs, bei dem die Gläubiger nicht nur ihre Forderungen voll ausbezahlt, sondern auch noch die Zinsen derselbe» vergütet erhalten, ist gewiß ein Unicum. Es handelte sich um ein Rittergut der Dresdner Kreis hauptmannschaft, über welches seit Jahrzehnten der Con curs verhängt woideu war. Weil dasselbe als ein Fidei- commiß nicht versubhastirt werden konnte, wurde es seit dem für die Gläubiger fequestrirt. Jetzt ist nun auf Antrag des unter diesem Verhältnis hart gedrückten, kinderlosen und hochbetagten, adligen RittergutsbefitzeiS die Fideicomm.ßeigenschaft des Gutes ausgehoben und im Hypothekenbuch gelöscht worden, Sofort sand sich