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MoämMM für Pulsnitz, Königsbrück, Nadrbcrg, Rndrbnrg, Moritzburg und Umgegend. der DreümSdreiszigster Jahrgang r Mann, lann an 26. November 1881 Sonnabend Fräulein lut muß -lästigt?" und ter Auf folgt.) 4 mit bewohnbaren Gebäuden angesessene Und :r junge Bleiben lernen," nk und, e seines rstandes, te keine var nur ief diese, n sieht," :t ist die ven Ein eser aber le Tasche. cfolgen," > gemacht lte, daß eben bis n Sopha md seine eanettens fruchtend, es ver ¬ fuhr dem ü rieseln, ten. Der ;ner und durch die >eit hatte and, die rüber ist. är unge- Schuid! «Amtsblatt der Königtichen Kerichtsöehörden und städtischen Behörden zu Auksnitz und Königsbrück. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. die Stadtverordnetenwahl betr. Verfassungsmäßig haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderate mit Ende dieses Jahres die Herren Hausbesitzer und Töpfermeister Gustav Tilly, Hausbesitzer und Schuhmachermeister Friedrich Richter, Schneidermeister August Rehor auszuscheiden und sind demgemäß zwei ansässige und ein unansässiger Stadtverordneter, sowie weiter zu Ergänzung der Ersatzmänner zwei ansässige Bürger zu wählen. Nachdem nun die der hiernach erforderlichen Ecgänzungswahl halber in ß 50 der revidierten Städte-Ocdnung geordnete Ausstellung der iviste de» stimmbe- »echtigten und wählbaren Bürger erfolgt ist, so wird dieselbe 14 Tage lang und zwar vom 14. bis mit 28. November e. . 1 unansässigee Bürger deutlich und genau, so daß ein Zweifel über die Person des Gewählten nicht entstehen kann, verzeichnet sein miiflen, vor dem Wahlausschüsse zur Stimmurne abzugeben. Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind nach § 62 der revidierten Städte-Ordnung, bei Verlust derselben, binnen 3 Wochen nach der Stimmenauszählung, und zwar . bis zum 28. Dezember e. niweoer h« der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Kamenz anzubringen. dem Ende wird noch bemerkt, daß der Bürgerschaft rechtzeitig Wahlzettel werden zugestellt werden. Stadtrat Königsbrück, den 14. November 1881. Brgrmstr. Heinze. Das Königliche Amtsgericht, i. v.: Carl Sommerlatte, Aff. Geschäftsstelle« «Ur Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Invalidendant. Leipzig: Rudolph Mosse. Die in heimathlichen Verhältnissen lebenden Militär-Anwärter, welche im Besitz des Civilanstellungs- oder CivilversorgungS-Scheines sind, werden daran erinnert, ,aß sie 1) so lange, als ihnen noch keine Anstellung zu Theil geworden, und sie eine solche wünschen, die Anzeige hiervon bei dem Landwehr-Bataillon, in dessen Bezirk e sich aufhalten, jährlich zum 1. December und 1. Juni zu erneuern und'2) dem vorbezeichneten Landwehr-Bataillon jeden dauernden Wechsel ihres Aufenthaltsortes .ach nach dem Ausscheiden aus jedem Militär-Verhältnisse, bis zu wirklich erfolgter Anstellung zu melden haben. Dresden, den 21. November 1881. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. auf hiesiger Rat-expedition Während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zur Einsicht ausliege». ES wird dies mit dem Bemerken veröffentlich, daß nach 8 51 der revidierten Städte-Ordnung jedem Beteiligten freisteht, gegen die Wahlliste wegen etwaiger Unvollständigkeit bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung derselben, mithin bis zum 21. November e. bei der unterzeichneten Verwaltungsstelle Einspruch zu erheben. Die Wahl selbst ist Mittwoch, -eu V Dezember e. festgesetzt worden und werden alle hiesigen stimmberechtigten Bürger aufgefordert, am vorgedachten Wahltage in der Zeit von vormittags 1v Uhr bis nachmittags 1 Uhr und von nachmittags 4 bis v Uhr hersänlich im hiesigen Rat-fcssiouSzimmer ihren Stimmzettel, auf welchem Grundstilck^ Fabrikant «Karl Gottlob Großmann beabsichtigt, in dem unter Nr. 114 des 'BrandversicherungS-CatasterS für Großröhr-dorf gelegenen in aeringein u„ik rinr D r! gas - Ä- n sf a l t b In lediglich zu Fabrikationszwecken dienen soll, zu errichten. . tnw it sie nicht aufbeko der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, " " Kamenz am PrivatrechtS-Titcln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhirr anzubringen. November 1881. Königliche Amtshauptmawuschaft. von Zezschwitz. Bekanntmachung Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den 16 Deeentber 1881 die dem Häusler Friedrich Krugust Frenzel in Reichenbach zugehörigen Grundstücke und zwar a) die Häusleruahrung No. 4ü des Braud-Vers.-Catasters und Fol. 49 des Grund- und Hvpothekenbuchs für Reichenbach O.«S. o) Hutung und Fel- No. 197a I98o des Flurbuchs und Fol. 80 desselben Grund- und Hvpothekenbuchs welche Grundstücke am 8. September 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten zu a auf L41O Mark —- - b - 400 Mark -- gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle anshängenden Anschlag hiermit bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 15. September 1881. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonnementspreis: '"'chlikblich dk» jeder Sonnabend-Nummer be,Iie<,enden SonntngSblatteS) vierteljährlich I Mk. LS Pfg. Inserate erden mit 10 Pfennigen für den v. n einer gespaltenen Corpus- 'e berechnet n. sind bis spätestens -enstagS und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder ^lllNlvUlUl^ ^llllll^ll^i^ll Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMi0N ÜK8 ^Ml8b!attk8.