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> über« der V. DreiimSdrcitzigster Jahrgang lern zu ätz, Mittwoch »1» 84 1S. Octover 1881 offen, ter öl» sttzcr. n er. inmten finde» ne. Heu ) Aus- ntag, Ut. lick». 881, e zum >ge — rt'fche rzclleu netend istigen »fen. Amts Klatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu Dutsnitz und Königskrück. 'tm reut k-ik-n m""gkn uno aujayrucy >va»uens lm tvconai ^ciooer iqrtiltlcy vet oer Königlichen Amtshauptmanr I , nach vorgaig » Eüntachtung durch den Bezirksausschuß, der Bezirksversammlung zur Entschließung vorzulkgen sind. d 5. Uever me -Serthrilung der Pränüeu erfolgt öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatte. Geschäftsstellen M Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. In Validendank, Leipzig: Rudolph Mosse. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Panl Weber in Pulsnitz. Der Königliche Amtsanwalt. Wiegand. ^»ine, werth nackt' v Ngung, Der Drechsler Franz Hartmann, geboren den 14. Mai 1855 in Leichcnwolframsdorf, zuletzt und bis zum 2. August dieses Jahres in Groß röhr-dorf aufhältlich, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Nebertretung gegen 8 360 No. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Freitag, den L). December 1881, Vormittags S Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Pulsnitz zur Hauptvcrhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8 472 der Strasprozcßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bautzen ausge- gestellten Erklärung verurtheilt werden. PulSnitz, den 17. October 1881. Bekanntmachung, die Neichstagswohl betreff. Nachdem zur Vornahme der Wahl zum St-ichstag Donnerstag, der 27. Oktober dies. Js., anberaumt worden ist, so werden alle in die Wählerliste aufgenommenen Einwohner des die hiesige Stadt und das Rittergut umfassenden Wahlbezirks hiermit aufgefordert, an obbezeichnetem Taa- in der Zeit von Vormittags I« Uhr bis Nachmittags 0 Uhr in dem zum Wahllocal bestimmten Sitzungszimmer im Rath haus vor dem Wahlvorstand, zu dessen Vorsteher und beziehendlich Stellvertreter der Unterzeichnete und Herr Stadtrath Alexander Hempel ernannt worden sind, zu erscheinen und dein Unterzeichneten oder dessen Stellvertreter ihre Stimmzettel zur Einlegung in das zur Aufnahme derselben bestimmte Behältniß zu übergeben. Jeder Stimmzettel muß derart zusammengesaltct sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. Stimmzettel bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, werden zurückgewiescn. Ungültig stno ferner Stimmzettel, 1 ., welche keinen oder keinen lesbaren Name» enthalten, / / f 2 ., aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft hervorgeht, 3 ., auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist, 4 ., welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Auch dürfen nicht statt eines mehrere Stimmzettel abgegeben werden. Zur Stimmenabgabe werden nur diejenigen Stimmberechtigten zugelassen, deren Namen in der Wählerliste Aufnahme gefunden haben. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil nehmen. PulSnitz, am 11. October 1881. Der Wahlvorsteher. Schubert, Brgrmstr. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: lkirschließlich des jeder Sonnabenp-Nummer beiliegenden Sonntagsbla,les) Vierteljährlich I Mk. S5 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags V Uhr hier aufzugeben. Vou dem unterzeichneten Königlichen Amtgerichte soll den 20. December 1881 ^8^ die dem Häusler Eraugott Leberecht Schurig in Zeisholz zugehörige Häuslcrnahruug, No. 13 des Brand-Cat. und Fol. 20 des Gr.- und Hhp.-Buchs für Zeisholz, welches Grundstück am 14. September 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus 3375 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle aushäugcnden Anschlag hiermit bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 4. October 1881. KöniglicheSAmtSgericht. Sommerlatte. Nachdem die Wahlen zum deutschen Reichstage aus den 27. October 1881 anberaumt worden sind, ist für die einen Wahlbezirk bildende Stadt Königsbrück der unterzeichnete Bürgermeister zum Wahlvorsteher uud Herr Stadtrat Pätz zu dessen Stellvcrlr ter ernannt worden. Indem Solches in Gemäßheit 8 8 des Reichstagswahlreglements vom 28. Mai 1870 veröffentlicht wird, werden die stimmberechtigten Bewohner hiesiger Stadt hiermit aufaefordert, ihre Stimmzettel am , / 27. Oktober 1881 // / "»u vormittags IO Uhr bis nachmittags 6 Uhr im hiesigen RatSsessionSzimmer persönlich vor dem Wahlvorstande zur Stimmurne abzugeben. Die Stimmzettel dürfen nur von weißem Papier und die auf denselben zu wählende Persou muß so genau bezeichnet seist, daß über sie kein Zweifel sein kann. Königsbrück, den 10. Oktober 1881.) Der Stadtrat. Brgrmstr. Heinze. ?, von usung )horn, hmidl, erbett, Rüffel Virth- hlung rben. tern, el in h an sdorf >l. .. Bezugnahme auf das hierunter wieder zum Abdruck gebrachte Regulativ vom 28. December 1877, die Gewährung von Belohnungen aus dem Bezirks- treue Dienstboten betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für das laufende Jahr die Bewerblingen um diese Belohnungen unter Beifügung der Gesi„dezeugnißbücher spätestens bis . - Könim Dounerftag, den 27. Oetober -i-f-S Jahres, bei ver ^wtshauptmannschaft einzureichen sind. Königliche Amtshäuptmannschaft. 8 1 A am H- October 1881. von Zezschwitz. «lindesten« -Aruch auf Belohnung haben solche Dienstboten, aus den Städten des Bezirks sowohl als vom Lande, welche 20 Jahre lang zur vollen Zufriedenheit """ « I Die s^?bre nach einander bei einer und derselben Herrschaft gedient haben. 8 z' Bewarb Zungen bestehen in Geldprämien im Betrage von 25 bis 100 Mk. »„sspnd-n a>'i-»stbot«, U?en um diese Belohnungen können unter Beifügung des Gesindezeugnißbuches oder sonstiger glaubwürdiger Nachweise sowohl durch die be- tk u N Dle I Mbn alz durch deren Herrschaften erfolgen. selben «»^»änaiaer R ugkn sind alljährlich spätestens im Monat October schriftlich bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz einzurrichen, von welcher die« Hs""" uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpKlliiiON Ü68 ^MisdlLiik8. VoMmlüM für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbcrg, Rabrbnrg, Moritzburg und Nmgrgtnd