Volltext Seite (XML)
MockerMM für Pulsnitz, Kiiuigslnüc!,, Radrtzcrg, Nadrtzurg, Moritzburg und UmgrgcnL. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabends. Abonnementspreis: letnlchließnch des jeder Sonnabend-Nummer beilicqenden SonntaqSblalte«) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Bnlsnih und Königsbrück. TrciuuSSrciszigstcr Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen ckr Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. cv Q " r ' " non uns unbekannten Firmen unv Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Auswärtige Annoncen-Auftrage mag der Betrag beiliegen oder nicht. L.XP6aM0N UK8 ttMI80I2H68. Mittwoch 24. August 1881 Bekanntmachuna, die Diöcesmwersammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks betr., an sämmtliche Kirchenvorstände und evangelisch-lutherische Collatoren des Kamenzer Diöcesanbezirks. Die diesjährige Diöcesanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks, welche in Kamenz abgehalten werden wird, ist auf Dienstag, den IS. September VieseS Jahres, anberaumt worden. Die Versammlung wird unter Leitung des geistlichen Mitgliedes der Consistorialbehörde in dem Bürgersaale des Rathhauses stattfinden und früh 10 Uhr ihren Anfang nehmen. Nachdem die Versammlung durch Gebet und Gesang eröffnet sein wird, wird I., der Vorsitzende eine Ansprache, 2 ., Pfarrer Förster in Bischheim einen Vortrag halten über „die Einführung eines Landesgesangbuchs", an welchen sich event. eine Discassion anschliehen wird, 3 ., ?. kr. llie. Letzmüller über den Kamenzer Dibcesan-Ausschuß zur Fürsorge für entlassene Sträflinge referiren. Endlich soll 4 ., Bestimmung über das nächste Diöcefanfest getroffen werden. Nach Erledigung dieser Gegenstände werden etwaige, das kirchliche Gcmeindeleben betreffende Anträge, dafern sie 8 Tage vor der Versammlung bei der Kreis- hauptmannschast schriftlich eingereicht sind, soweit thunlich zur Besprechung und Beschlußfassung gebracht werden. Die Kirchengemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage bei dem Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diöcesan versammlung in Kenntniß zu fetzen. Solches wird unter Hinweis auf 8 30 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 den Betheiligten, beziehentlich zur Nachachtung bekannt gegeben. Bautzen, den 16. August 1881. Die Kreishauptmannschaft als Consistorialbehörde. von Beust. Erledigt hat sich der hinter dem Nahrungsbesitzer Johann Karl Wilhelm Schuricht aus Röhrsdorf erlassene Steckbrief vom 31. Mai 1881. Bautzen, am 19. August 1881. Königl. Staatsanwaltschaft. Or. Fiedler. Submission. Das Brechen und Anfahren von ca. 200 Lima. Vorlagersteine zum Bau der Pulsnitz-Bretniger Straße durch die städtischen Scheunen am Fußwege nach Ohorn, soll zusammen oder geiheilt in Submission vergeben werden und sind hierauf bezügliche schriftliche Preis-Offerten pro 1 Lbm. bis spätestens den 27. dies. MvN. auf hiesiger Rathseppedition versiegelt abzuqeben. Die Steine sollen im hiesigen Communsteinbruche ohne Zahlung von Grundzins gebrochen werden. Pulsnitz, am 22. August 1881. D e r S t a d t r a t h. , / / Schubert. Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Cosel und Zeifzholz die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Kamenz, den 18. August 1881. Königliche Amtsbauptmannschaft. - von Zeschwitz. Be^ anntmachung, Hundesperre betreffend. In Cosel ist am 18. dies. Mon. ein fremder Hund — schwarzer männlicher. Spitzbastard mit weißer Kehle und Brust und weißem Bauche, ca. 6 Jahr alt — erschaffen worden, welcher bei der vorgenommenen Sectton als mit der Tollwuth behaftet dringend verdächtig befunden worden ist. Der Herr Gemeindevorstand von Cosel, sowie diejenigen der in einem Umkreise vop zwei Stunden von diesem Orte entfernt gelegenen Ortschaften werden unter Hinweis aus H 33 der früheren bcz. Z 62 der neuen Auflage des Leitfadens veranlaßt, in ihren Gemeinden die Hundesperre 12 Wochen lang, mithin bis zum IT. November -ieses Jahres anzuordnen, auch dasür zu sorgen, daß alle von dem sraglichen Hunde gebissenen Hunde und andere Thiere ungesäumt getödtet und daß die im Leitfaden geordneten Cavillerumgänge dergestalt zur Ausführung kommen, daß alle frei ohne Beißkorb herumlaufenden Hustig sofort weggefangen und wenn dieselben innerhalb 3 Tagen vom Besitzer nicht reklamirt worden sind, getödtet werden. v Kamenz, den 20. August 1881. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Zeitereignisse. l Grotzrührsdorf, 21. August. Bei dem heute hier sehr heftig auftretcnden und von furchtbaren Negen- güffen begleiteten Gewitter schlug der Blitz in einen in der Nähe des Florenz Söhnel'schen Grundstücks stehenden Baum, richtete jedoch weiter keinen erheblichen Schaden an. — Wie uns mitgctheilt wird, haben auch in unserer Umgegend die starken Regengüsse am letzten Sonntag sehr viel Schaden angerichtet und namentlich das Ein bringen des Hafers und auch theilweise der Gerste sehr erschwert bez. ganz unmöglich gemacht. — Die dritte Klaffe der 100. königlich sächsischen Landeslotterie wird am 5. und 6. September d. I. ge zogen, worauf wir Loosinhaber betreffs rechtzeitiger Er neuerung ihrer Loose aufmerksam machen. — Geschirrkührer, welche von Gemeinden zu unter haltende Communicationswege zu passiren haben, seien darauf aufmerksam gemacht, daß derartige Wege nur mit Lasten bis 2500 Kilo — 50 Ctr. befahren werden dürfen. In der letzten Zeit wiederholt vorgekommene Bestrafungen wegen Uebertretung dieser Vorschrift lassen darauf schließen, daß die Letztere noch wenig bekannt ist. — Es ist von der Postverwaltung bemerkt worden, daß eine Vorschrift älteren Datums bezüglich des Ver kehrs mit Postkarten, welche nach Beseitigung der ur sprünglichen Aufschrift oder der auf der Rückseite zuerst gemachten schriftlichen Mittheilungen mit anderweiter Aufschrift oder Mittheilung versehen sind, von der Be förderung ausgeschlossen sind, nicht beachtet wird; das selbe trifft zu für Postkarten, welche mit ausgeklebten kleinen Bildern, Zeitungsausschnitten, kleinen Waaren- proben u. s. w. versehen sind. Gestattet bleibt nur, auf die Vorderseite die Adresse durch Auskleben eines ge druckten, lithographirten u. s. w. Zettels herzustellen. — In nicht geringe Aufregung wurde, wie man der Oberlausitzer V.-Z. berichtet, am 16. August das Personal der königl. Staatsanwaltschaft und des Land gerichts in Bautzen versetzt. Ein gefährlicher Verbrecher, Namens Baumbach, ließ sich dem königl. Staatsanwalt vorführen. Als fein Transporteur einen Augenblick abgerufen wurde, benützte er die Gelegenheit, spurlos zu verschwinden. Sofort machte sich Alles, was Beine hatte, auf zur Verfolgung, alle Ausgänge des Schlosses wurden besetzt, aber von dem gefährlichen Menschen, der seine 5 Jahre Zuchthaus gut hat, war nichts zu finden.