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M, empfiehlt imcher, 23. len AuS- iehlt zu : Preisen Kinder- ?schäft Ueli ter, e 107. geführt. billigsten ikert, tz. Lagen N'ockrnblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgrgcnd. der DreiunddreHigster Jahrgang Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu Auksnitz und Königsbrück. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Erscheint: Mittwochs und Sonnabend«. Abonnementspreis: (einschließlich des jeder Sonnadend-Nummer beiliegenden Sonntags!'lattes) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Geschäftsstellen M Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. ""2 UN etamuen Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahluag auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bestiegen oder nicht. ^XP6llitl0N ÜK8 ^Mt8dIaUk8. lüng Mittwoch. . j ö 34. 27. April 1881. sonnen, »stände Narten, Nähere »«nur» en seine ^Rerlel Yorker sewefrei, o lang, w. l be- miethen. Mattes. lserer attin, heken lstra. )en VN. bei dem >ß- und n besten Nn 34 den inten fönen hver- ir die :d in hrern :nden zahl- : für chsten ter chutz- Ge- nd ist und äthig offenen. Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betreffend. Mit Rücksicht auf dle im Laufe dieses Jahres vorzunchmenden Ergänzunqswahlen für den Landtag werden alle nach Z 23 des Wahl.esetzes vom 3. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni laufenden Jahres einer Revision zu unterwerfen find und sofort am Anfänge des genannten Monats die im Z 11 der Ausführungsverordnung zu dem gedachten Wahlgesetze vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seile 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Da übrigens die Wahlen diesmals zeitiger, als gewöhnlich, vorzunehmen sein werden, so ist die Revision der Listen, wie hiermit verordnet wird, so zu beschleu nigen, daß sie bis zum IT. Juni laufenden Jahres vollendet ist. Es sind daher die zu diesem Zwecke erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen. Hierbei wird zugleich auf die Bestimmungen unter I 1, 2 uno 3 des Gesetzes, einige durch die Reform der directen Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 211) Bezug genommen^ Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift Z S der anqezogenen Ausführungsverordnung vom 4. December 1868, nach welcher sie von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmberechtigüng den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich auf merksam gemacht. Dresden, am 21. April 1881. , Ministerium des Innern. von Nostitz Wallwitz Paulig. Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf Fol. 121 ve-lautbcut worden: 1 ., daß Herr Carl Gustav Gräfner als bisheriger Mitinhaber der Firma G. Gräfner L Comp. in Pulsnitz auszeschieden, 2 ., daß die nurgenannte Firma künftig E Berger L Nitsche, vormals G. Gräfner L Comp. firmirt und 3 ., daß Herrn Wilhelm Scharrer in Pulsnitz für letztere Firma Procura ertheilt worden ist. Pulsnitz, am 22. April 1881. / / / A/ Das Königliche Amtsgericht. Jahn. * — E r e dUt hat sich die unter dem 20. dieses Monats gegen den Schuhmacher Julius Ermler von Grotz'röhrsdors erlassene öffentliche Vorladung durch dessen Gestellung. Pulsnitz, am 25. April 1881. Der Königliche Amtsanwalt. Wigand. " Bekanntmachung. Ein Haufen gute Erde und eine Parthie alte Röhrholzer sollen Donnerstag, den 28. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr, meistbietend gegen sofortige Zahlung versteigert werden. , Versammlungsort am Communschuppen. Pulsnitz, am 26, April 1881. / ' D e r S t a d t r a t h. Schubert. Bekanntmachung. In Gemäßheit von Z 8 der Verordnung des König!. MinisterkmM des Innern vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betr., ist Wr den Bezirk der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz von dem Bezirksausschuß in dessen Sitzung vom 13. d. M. auf das Jahr 1881 folgende Liste derjenigen Personen, aus deren Zahl die zuständigen Ortsbebörden (d. i. die Bürgermeister von Elstra und KöniaS- brück und die Vorstände der Landgemeinde», und zwar auch für die seidstttändigen Gutsbeztrke) eintretenden Falls die erforderlichen Sachverständigen für die nach Z 7 der angezogenen Verordnung zu bildende Commission zu wählen haben, aufgestellt'.,,worden: Herr Ritterzutspachter Käferstein in Ohorn, Herr Gutsbesitzer Ortsrichter Weitzmann in Pulsnitz Meitz S., Herr Riltergutspachter Schubert in Röhrsdorf, Herr Fleischelw.eister Johann LouiS Leitzner in Königsbrück, Herr Rüterauts- pachter Sieber in Grotzgrabe, Herr Rcktergutspachler Nicke m Schwosdorf, Herr Oecönomieinspector Schäfer in Kuckau, Herr Flerschermeister Adolph Horn in Elstra. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. ' Kamenz, am 16. April 1881. Königliche Amtsbauptmannschaft. von Zeschwitz. Bekanntmachung. Es ist bei Grundstücksdismembrationen, zu welchen, weil das gesetzlich abtrennbare Drittheil der Steuer-Einheiten überschritten wird, die Einholung der Dispen sation durch Hix Aufsichtsbehörde in Gemäßheit der Vorschriften des Gesetzes, die Theilbarkeit des Grundeigentums betr., vom 30. November 1843, erforderlich ist, wiederholt wahrzunehmcn gewesen, daß vor Ertheilung dieser Dispensation nicht nur die betreffenden Käuse definitiv abgeschlossen worden sind und die Uebergave der verlausten Parzellen erfolgt ist, sondern auch die Käufer über die gekauften Parzellen verfügt haben; in neuerer Ze t ist ein Dlsmembrationsmll vorgekommen, welcher in Folge der Versagung der Genehmigung feiten der Aufsichtsbehörde die KaufsinterDenten in einen Rechtsstreit geführt hat, welcher für den Käufer mit nicht unerheb lichen Bermögensnachtheilen verbunden sein wird. Zu Verhütung derartiger Nachtheile findet sich die Königliche Amtshauptmannschast Kspanlaßt, dem Publikum in Erinnerung zu bringen, daß bei Theilungen von Grundstücken, Welche den beschränkenden Bestimmungen des vorangezogenen Gesetzes vom 30. November 1843 unterliegen, eine rechtsgültige Eigenthamsübertraguna gar nicht erfolgen kann, bevor nicht die gesetzlich eriorderliche Dispensation von den Vorschriften des Gesetzes vom 30. November 1843 von der König!. Amtshauptmannschast unter Mitwirkung des Bezirksausschusses ertheilt worden ist. Es können daher die Erwerber von solchen Trennstücken nur eindringlich davor gewarnt werden, dieselben als ihr Eigenthum zu betrachten und zu behandeln, bevor ihnen von dem Verkäufer der Nachweis dafür tzellefert wird, daß die erforderliche Dispensation bereits ertheilt worden ist. Kamenz, am 20. April 1881. König! i H. e Amtshauptmannschast. von Zezschwitz.