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NHiculckM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch* und SonnadenbS. Abonnementspreis: Mxschlitblich de, jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden S-nnt-,«blatte«) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Anserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Aehörden zu Aulsnitz und Königsbrück. Dreiund-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen sür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. 9lu6Ulärtia^ von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder <444^1^144 <4llNvN^^4l^<l,l4s44 Uiji^ Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpKliitlllN lik8 ^Mi8dläit68. Mittwoch. . ja ,P;.4. Mai 1881. Bekanntmachung, die bei Ertheilung von Tanzunterricht zu beobachtenden Vorschriften betreffend. Im Anschluß an einen von dem Bezirksausschuß des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Kamenz gefaßten Beschluß werden hiermit für die Ertheilung von Tanz- unterrichl innerhalb des Bezirks hiesiger Stadt folgende Bestimmungen getroffen: 1 ., Wer Tanzunterricht ertheilen will, hat dies vor Beginn desselben bei dem Stadtrathe anzuzeigen und dabei anzugeben, in welchem Local, an welchen Tagen und zu welchen Stunden die Tanzstunden abgehalten werden sollen, auch ein Verzeichniß der zur Theilnahme an dem Tanz- unterrichtscursus angemeldeten Schüler einzureicben. Veränderungen in der Zahl der Tanzschüler sind jederzeit rechtzeitig anzumelden, auch während der Unterrichtsstunden stets ein zweites Verzeichniß zur Einsichtnahme für den controlirenden Polizeibeamten in Bereitschaft zu halten. 2 ., Der Unterricht darf nie über 9 Uhr Abenvs ausgedehnt werden. 3 ., Die Anwesenheit fremder Personen bei den Tunzunlerrichtsstunden, mit Ausnahme der nächsten Angehörigen der Tanzschüler ist unbedingt untersagt. 4 ., Zu dem, nach Schluß des Unterrichtscursus, üblichcrmaßen stattfindenden Ball, Welcker keinesfalls über 12 Uhr Nachts dauern darf, ist die Er- laubniß des Stadtrathes einzuholen. 5 ., Außer dem unter Punkt 4 gedachten Ball find weitere Vergnügungen, insbesondere sogenannte Kränzchen untersagt. 6 ., Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark bez. entsprechender Haftstrafe bestraft und zwar trifft diese Strafe auch Gast- und Schankwirtbe, welche die Abhaltung von Tanzunterrichtsstunden, Tanzschülerbällen und Uebungskränzchen, vorstehenden Bestimmungen entgegen, in ihren Localen gestattet haben. Pulsnitz, am 2. Mai 1881. DerStadtrath. Schubert. Bekanntmachung, . den Transport von Leichen betreffend. Wie zur Kenntniß des unterzeichneten Stadtraths gekommen, sind zum Zwecke ihrer photographischen Abnahme wiederholt Kindesleichname von hier nach Kamenz und wieder zurück tranSportirt worden. Es ist dieses Gebühren durchaus unzulässig und wird hiermit mit dem Bemerken untersagt, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung mit Geldstrafe bis zu iso Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Pulsnitz, am 2. Mai 1881. . Der Stadtrat h. Schubert. A. Am 30. März 1881 ist von einem auf dem von Schwepnitz nach Grüngräbchen führenden Kommunikationswege stehenden Wagen eine neue von grauem, baum wollenem Stoff gefertigte und mit braunrot und blau karriertem baumwollenem Futter versehene Arbeitsjacke spurlos entwendet worden, was mit dem Ersuchen, Sach dienliches zur Habhaftwerdung des Thäters dem Unterzeichneten anzuzeigen, hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 29. April 1881. m DerKöniglicheAmtSanwalt. Feine. Neubau der Pulsnitz-Öhorn-Bretmger Straße. , Submission auf Erd- und Maurer-Arbeiten. . Die zum Bau obiger 5329 m langen Straße erforderlichen Erd- und Maurer-Arbeiten sollen in einem Accorde vergeben werden und liegen bezügliche Zeichnungen, A und Blanquets auf der Chauffeeinspection zu Bautzen, Albettstraße 10, zur Einsicht resp. Entnahme aus. Vorschriftsmäßige verschlossene Offerten sind langM»? vis Montag, den 16. Mai d. I., Mittags 12 Uhr, ans -er Bauverwalterei hier Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Submittenten erfolgen wird. Auswahl unter den Bewerbern, welche bis zum 30. Juni d. I. an ihre orevote^ge^^^^ Z bAbt Vorbehalten; wer bis zu diesem Termine eine Antwort nicht erhalten, hat seine Offerte als abgelehnt zu betrachten. Königliche Chausseeinspection. Königliche Bauverwalterei. Friedrich. Brückner. Öffentliche Vorladung. Der bisher hierselbst in Arbeit gestanden habende, ungefähr 22 Jahre alte Böttchergeielle ^tugust Birke aus Grüneberg in Schlesien hat sich auf eine Wider ihn vorliegende Anzeige zu verantworten und wird deshalb veranlaßt, bis zum 25. Mai d. I. an Büreaustelle des Unterzeichneten sich einzufinven oder doch seinen Aufenthaltsort anzugeben. Zugleich ersucht man alle Gerichts- und Polizeibehörden, Birke'n im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und davon Nachricht anher ge> langen zu lassen. , . Königsbrück, am 30. April 1881. Der Königliche Amtsanwalt. Feine. VcIllllIIrUlllun g. Montag und Dienstag, den 9. und 16. Mai 1881, findet die Reinigung der Expeditionslocalitäten des unterzeichneten Amtsgerichts statt und werden an diesen Tagen nur dringliche Geschäfte erledigt. Königsbrück, am 27. AM 1881. Königliches Amtsgericht. ^<7 / / i. v.: Carl Sommerlatte, Aff. / /