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mt, nd Einzeln Pulsnitz. Nit, jnhnhof. erhalten abatt. S, ie Bezüge, 110, 120, iger, em- ian, fllatz 25. und ochen- sunkel, Frost- imgen, alle lagen- n rc. 25 u. ^sung) Snitz ustadt, >hmen, önigs- m da- Nnarke flaster. zenstände Botten- Wahrung schner, Uhlig. eben von massives saus und »stgarten, , wegen auSzugS- hme. igt eine ren und :z Nach elle aus Sammel- ags 12 Bauplan i Unter werden rstand. er Lust n Lehr-! rch die ! Mühe wnntag chaltene reuden- estalten, zlichster l e n. dahin- ißvaters ellschaft ie erH<" treiffen- , Nach- Nlumen leiteten, Familie NHuml>l.ttt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrbrrg, Rnörlnirg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend». AbonnementSpreiS: ieieschlieblich d-S j-d-r Sonnabend-Numm« brilikq-nd-n Sonntagsblalte«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags s Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu FulsniH und Königsbrück. Dreiunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen sür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-BureauS Hassenstein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpellftiON ÜK8 ^Mi8blLUk8. Mittwoch. 20. S. März 1881. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über daS Vermögen der Handelsfrau Ottilie Jungnickel, früher in Pulsnitz, wird nach erfolgter Abhaltung deS Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Pulsnitz, den 4. März 1881. Königliches Amtsgericht. Jahn. Söhnel. Erneuert wird der unter dem 9. Dezember 1880 hinter der zwanzigjährigen, zuletzt in Neundorf bei Pirna aufhältlich gewesenen Strohflechterin beziehendlich Dienstmagd Bertha Klcpptsch erlassene Steckbrief. Pulsnitz, am 5. März 1881. DerKöniglicheAmtsanwalt. / Wiegand. Der Tischler Mar Johann Gleitzenberg, gebürtig aus Ruvversdorf, zuletzt in Pulsnitz aufhältlich, gegen den hier eine Straffache wegen mehrfachen Betrug- anhängig ist, wird hierdurch aufgefordert, sich ungesäumt dem Unterzeichneten zu stellen oder doch seinen derzeitigen Aufenthaltsort anzuzeigen. Es wird ersucht den pp. Gleißenberg im Vetretungsfalle hierauf aufmerksam zu machen und vom Erfolge Nachricht anher zu geben. Pulsnitz, am 5. März 1881. . Der Königliche Amtsanwalt. Wiegand. Nachdem bei dem unterzeichneten Stadtrath zur Anzeige gekommen, daß gelegentlich des am 2. dies. Mon. in Ohorn ftattgehabten Schadenfeuers die von hiesiger Sparkasse unter Nr. 5767 und 6300 ausgestellten und auf Christiane und Eleonore Freudenberg in Ohorn lautenden Sparkassenbücher in Verlust gerathen seien, so ergeht in Gemäßheit Z 11 des hiesigen Spatkassenregulativs vom 12. Juni 1875 an den etwaigen Inhaber dieser Bücher hierdurch die Aufforderung, dafern derselbe ge rechte Ansprüche an letztere zu haben vermeint, solche binnen 3 Monaten allhier geltend zu machen, widrigenfalls nach dieser Zeit die betreffenden Sparkaffeneinlagen auS- gezahlt bez. neue Sparkassenbücher ausgestellt werden. Pulsnitz, am 3. März 1881. Der Stadtrath. Schubert. Die Musterung der in der Stadt Königsbrück aufhältlichen Militärpflichtigen findet zufolge Bekanntmachung des Herrn Civilvorsitzenden der Ersatzcommission des Aushebungsbezirkes Kamenz Donnerstag, den 24. März e., von vormittags 8 Uhr ab, im Schießhause zu Königsbrück statt. Sämmtliche in der Stadt Königsbrück aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1881/61, die in den Vorjahren Zurückgestellten, sowie überhaupt alle diejenigen, welche über ihr Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Ver meidung der in ß 24,, der Ersatzordnung vom 28. September 1878 angedrohten Strafen und Nachteile zum vorgedachten Musterungstermine vor der Ersatz-Commission einzu- fr' Erscheinen im Losungstermine, welcher am 28. März o., von früh 7 Uhr an, im Schießhause zu Kamenz stattfindet, ist jedem Losungsberechtigteu ^Eungsanträge wegen häuslicher Verhältnisse sind spätestens im Musterungstermine anzubringen und können die hierzu vorgeschriebenen Formulare bei der unter zeichneten stelle bezogen werden " Personen welche in solchen Anträgen als erwerbsunfähig bezeichnet werden, sind behufs Feststellung dieser Behauptung im Musterungstermine persönlich mit vorzustellen. Hiernächst wird den Gestellungspflichtigen noch eröffnet, daß Gesuche um Umdesignirung, Versetzung zu einem anderen Truppenteile oder einer anderen Waffengattung, eine Berücksichtigung sticht zu erwarten haben, Anmeldungen Seiten der im ersten Concurrenzjahre stehenden Militärpflichtigen zum dreijährigen, resp. bei der Cavallerie vierjährigen freiwilligen Diensteintritt aber unter Beibrinauna väterlicher oder vormundschaftlicher Genehmigung bis zum Musterunastermine bei dem Herrn Civilvorsitzenden der Kgl. Er satz-Commission anzubrmgen find. " Gleichzeitig werden die Mannschaften der Landwehr, Reserve und Ersatzreserve I. Classe darauf aufmerksam gemacht, daß im unmittelbaren Anschluß an den vorgedachten Musterungstermm gemas Z der Controlordnung vom 28. September 1875 das Classificationsverfahren stattfindet und diejenigen, welche wegen häuslichem und gewerblicher Verhältnisse Anspruch auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve oder Landwehr erheben, ihre Gesuche bei Verlust der Ansprüche bis spätestens zum 12. März 1881 unter Beilegung der Militärpapiere hier anzubringen haben. Die betreffenden Antragsteller haben sich, sofern sie nicht durch das Königliche Landwehrbezirks-Commando besondere Vorladung erhalten, zur Bescheidung auf ihre Gesuche zum vorgedachten Musterungstermine spätestens vormittags 10 Uhr vor der Königlichen Ersatz-Commission einzufinden. Stadtrat Königsbrück, am 3. März 1881. Bürgermeister Heinze. Es sind 1., nach 88 t und 5 der Verordnung vom 29. Januar 1820 in Verbindung mit 8 2 des Gesetzes vom 12. Januar 1870 auf den Straßen und Communications-Wegen, wo sie sich von einander trennen, Wegweiser auszustellen und von den betreffenden Gemeinden in gutem und leserlichem Zustande zu erhalten, sowie am Eingänge oder ersten Hause jeden Dorfes Ortstafeln anzubringen, 2., nach 8 14 in Verbindung mit 8 3 des Straßenbau-Mandats vom 28. April 1781 an den Communications-Wegen Settengräben bez. durch dieselben Schleußen, zu Ableitung der Tagewäffer, anzulegen, 3., nach § 7 des vorgedachten Mandats weder Dünger haufen, noch anderer Unrath bei ^on 2 Thalern z6 in die unmittelbare Nähe von öffentlichen Wegen zu bringen oder daselbst zu lassen und 4/ nach Z 34 der Ausführungs-Verordnung vom 18. November 1876 an die Hauptzugänge der Gebäude-Complexe diejenigen Nummern, welche letztere im Orts-Cataster führen, auf eine sichtbare Weise anzubringen. L c. r Da diese Vorschriften vielseitig nicht beachtet werben, so werden die Herren Gemeindevorstände hierdurch auf dieselben aufmerksam gemacht und angewiesen, dafür zu sorgen, daß diesen Vorschriften genau nachgegangen wird. Kamenz, am 4. März 1881. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezfchwitz.