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>cs der DreiunddrcWgster Jahrgang »L 10 Mittwoch 2. Februar 1881 rück. Jahn. B. is. der cke, Uchen ld an e bei stinge fteo, :rden, e bei Amtsktatt der Königtichen KerichtsHehörden und städtischen Behörden zu Dutsnitz und Königsörück. urn- brück ahme ge uitr. in der Polizei-Expedition, RathhauS I Treppe, sich befindet und währens der gewöhnlichen Geschästsstunden geöffnet sein wird. Im Uebrigen hat man darauf aufmerksam zu machen, daß die Verabreichung von Gaben an Vagabunden und fremde Bettler zur Vermeidung von l—20 Geldstrafe verboten ist. Königsbrück, am 29. Januar 1881. heit mag diese Behauptung ohne Zweifel auch ihre Rich tigkeit haben, was aber die Ausübung der Arbeit und Sparsamkeit in Bezug aus die Anpassung an die man- nichfaltigen menschlichen Verhältnisse anbetriffl, da können die meisten Menschen noch lernen. Um dies zu be weisen, wollen wir in unserem Artikel nicht bei den allgemeinen Begriffen Arbeit und Sparsamkeit stehen bleiben, sondern wir wollen den längst von allen National - Oekonomen aufgestellten Grundsatz ci- tiren: Jeder Mensch muß bei Zeiten von dem Ertrage seiner Arbeit oder seines Vermögens etwas sparen und zurücklegen, um erstens seinen Wohlstand zu heben, und zweitens in Zeiten der Noth und des erwerbslosen Alters eine Zubuße zu haben." Wie steht es nun aber mit der richtigen Anwendung dieses obersten wirth- schaftlichen Grundsatzes in unseren Volksklaffen? Nie mand wird behaupten, daß jeder Deutsche oder auch nur die Mehrheit der Neichsbürger spart, nur eine Minder heit ist es, die von dem Erworbenen etwas zurücklegt und diese Minderheit rekrutirt sich mit wenigen Ausnahmen wohl nur aus dem Mittelstände, während der gesammte Arbeiterstand und überhaupt die besitzlosen Klaffen wenig ans Sparen denken und auch selten durch zweckentsprechende Einrichtungen zur Sparsamkeit veranlaßt werden. Nun werden sofort Viele mit einem raschen Urtbeile bei der Hand sein und sagen: Woher sollen die Arbeiter und Besitzlosen, die ohnedies von der Hand in den Mund leben, das Geld zum Sparen hernehmen?! — Der Bürgermeister. Heinze. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. ik. hrend Ge- Lisstn Wohl habe l und Seiten Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend». Abonnemcntspreis: <ei«schließ,jch de« jeder Sonnabend-Nummer beUiegenden SonntagSblalles) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. uar, ' ein nden geben An- nusil al ist werden bler. aben, Geschäftsstellen sür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Invalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. )sern, hart- Frl. )cken- 86N. 'st, 3 n Fr. ,geb. ürzen Frau, n, 9 Stück r.-A- br auch diesen h alle i des ascht, ntlich Ge- finde ngen, dank- mir Im Anschluß an die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 25. dieses Monats, die Einführung eines BezirksgeschenkeS für auswärtige wandernde Gewerbsgehilfen und arme Reisende betreffend, — Nr. 9 des diesseitigen Amtsblattes — wird andurch veröffentlicht, daß die Zahlstelle -eS GaveabezirkeS «Königsbrück Und doch müssen wir erwidern, ist diese Unmöglichkeit der arbeitenden und besitzlosen Klaffen, zu sparen, nur eine scheinbare, denn bei der Tugend der Sparsamkeit kann es im Anfänge nicht darauf ankommen, wie viel gespart wird, sondern daß überhaupt eine entbehrliche Kleinigkeit regelmäßig zurück gelegt wird und wenn es wöchentlich 5 oder 10 Pfennige sind, welche doch schließ lich der Aermste noch erübrigen kann. Bei der Sparsam keit heißt es aber wie bei dem Erwerb: „Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des werlh" und mit den regelmäßigen sich nach Jahr und Tag doch ein für ein Mitglied der ärmeren Klaffen das Beste bei einer solchen erfordern keine nennenswertsten Opfer Sparenden, denn Pfennige kann jeder, der wöchentsic^uch nur 10 Mark verdient, gewissermaßen von seinem Ueber- fluffe zurücklegen. Bekanntlich wird auch die Lust zum Sparen nur durch das Sparen gestärkt und vermehrt und der Psennigsparer dürfte bald ein Marksparer werden, deshalb wäre zu wünschen, daß an allen Orten die Ge meindebehörden oder ein Ausschuß edler Bürger Einricht ungen von Psennigsparkaffen für unsere niederen Volks klassen und alle anderen Menschen, welche ihre Sparsam keit mit Pfennigen bethätigen wollen, ins Werk setzten. Es ist auch bereits ein glänzendes Beispiel vorhanden, wie sich eine Pfennigsparkaffe in Deutschland bewährt hat. In Darmstadt existirt eine solche, welche wöchent- Bekanntmachung. Die Abhaltung öffentlicher Tanzmusik in Bernbruch ist vom 1. Februar dieses Jahres ab wieder erlaubt, ebenso tritt für die dortigen Schankwirthschaften die gewöhnliche Polizeistunde wieder ein. Die Bekanntmachung vom 11. October vor. Jahres und vom 1. November vor. Jahres werden mit dem 31. dieses Monats außer Kraft gesetzt. Kamenz- am 29. Januar 1881. Köntgliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Kleine aber sichere Kekek des IolkswoMandes. k«^-^3e die Menschheit besteht, wird die wirth- die Frage nach den Erwerbsquellen und ^Menzmui m, hx» vornehmsten Sorgen der Menschen gehören un mmer und immer wieder wird man be- strebt sein, m ser großen Frage — Erleichterung zu verschaffen, WW sagen Erleichterung, denn an eine glatte, dauernde Losung der s m socialen Frage ist nicht zu denken, weil viele» Millionen Häup tern angewachsene und sich- »och bis zu unbekann ten Zahlen vermehrcnve Mensch^t für die wirthschaft- liche Frage stets neue wirthschasiuche Probleme stellt. Wenn man nun in allen nüchtern urlheiienpen Kreisen weder von einer Aenderung unseres Ltaatstvesens, noch von den Utopischen focialdemocratischen Reformgespinnsten irgend eine wesentliche Besserung des Volkswohlstandes war ten kann, so bleiben uns als Trostnnttel in dem sich in vielen Klaffen zeigenden wirthschaftlichen Nothstände nur diejenigen Factoren übrig, welche schon seit Anbeginn der menschlichen Culturarbeit die Hebel alles Wohlstan des waren, nämlich: Arbeit und Sparsamkeit. werden Viele bei diesen Worten sagen, aber auch sehr alt und trivial, denn den Segen von Arbeit und Sparsamkeit braucht man heutzutage schwerlich noch Jemandem auseinanderzusetzen. — In der Allgemein 1 ä In ä stillt* von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkckiliON llk8 ^Mi8b>Li1k8. Nachdem für die der Stadtgemeinde Pulsnitz als Verwalterin der allgemeinen Armencaffe gehörigen Parzellen No. 473 und 1132 des Flurbuchs über die auf der Oberlausitzer Sette gelegene Stadt und Flur Pulsnitz, welche Parzellen bei Anlegung des Grund- und Hypothekenbuchs ein Folium nicht erhalten hatten, auf Antrag nachträglich ein Folien-Entwurf zum Grund- und Hypotheken-Buche für Pulsnitz vorbereitet worden ist, so wird solches mit dem Bemerken andurch veröffentlicht, daß be sagter Folien-Entwurf sür Alle, die daran ein Interesse haben, an hiesiger Amtsgerichtsstelle zur Einsicht bereit liegt und daß daher Alle, welche gegen den Inhalt dieses Folien-EntwurfS wegen ihnen an bezeichneten Parzellen etwa zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben, diese Einwendungen binnen einer Frist von Sechs Monaten bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls sie dieser Einwendungen dergestalt verlustig gehen, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Pulsnitz, am 12. Januar 1881. Das Königliche Amtsgericht. Bekanntmachung. Da eS bei dem häufig eintretenden Temperaturwechsel nicht möglich ist, jedes Mal rechtzeitig mittelst Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, von wenn an das Betreten der Eisfläche auf dem Schloßteiche gefahrlos geschehen kann, und von wenn an dasselbe zu unterbleiben hat, so wird dies in Zukunft durch Auf stellen verschiedenfarbiger Fahnen am Schloßteich bewirkt werden und zwar dergestalt, daß eine rothe Fahne die behördliche Erlaubniß zum Betreten der Eisfläche, eine weiße Fahne dagegen das Verbot des Betretens derselben bedeutet. Die hierdurch angedcutete Erlaubniß oder das Verbot des Betretens der Eisfläche des Schloßteichs erstreckt sich gleichzeitig auf die Eisflächen der übrigen inner halb des Stadt- und Rittergutsbezirks gelegenen Teiche. Für jetzt bleibt bis auf Weiteres das Betreten der Eisfläche dieser Teiche bei Vermeidung der in der Bekanntmachung vom 4. Januar d. I. angedrohten Geld strafe von 1—20 —- oder entsprechender Haftstrafe verboten. Pulsnitz, am 1. Februar 1831. Der Stadtrath. Schubert. Nackenblatt sür Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend