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oümMM für Pulsnitz, Königsbrück, Rabrbcrg, Radrburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: leMschließäch des jeder Sonnabend-Nummer 7 beiliegenden Sonnlaqsblattes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg, Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- 'zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags s Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Mehörden zu AulsniH und Königsbrück. Dreiunddreiszigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen Mr Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. Auswärtige Amumcen-Auflräge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMlvN ÜK8 ^Mt8blLtt68. Mittwoch. 2. 5. Januar 1881. Bekanntmachung, das diesjährige Musterungsgeschäft betreffend. " ' Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder ») im Jahre 1861 geboren oder d) bereits in frühere« Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt worden sind, werden in Gemäßheit H 23 der deutschen Wehrord nung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1881 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez. der im 1. Gestellungsjahre empfangene LoosungS- und Gestellungsscheine behufs Eintragung in die Recru- tirungsstammrolle in hiesiger RathSexhrdition — Vteumirkt 364 t Truppe — sich anzumelden, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fa brikherren anmelden zu lassen. Gleichzeitig werden die Letzteren aufgefordert, ihrerseits dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Commis, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge rc., welche zeitweilig von hier abwesend sind, während der ouengedachten Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur L-tammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 3. Januar 1881. Der Stadtrat h. Schubert. Bekanntmachung, Hundesteuermarken betr. Sämmtliche Besitzer von Hunden im hiesigen Stadt-Bezirk werden hiermit der Bestimmung in HZ 6 und 7 des Hundesteuer - Regulativs vom 25. Novbr. 1868 gemäß aufgefordert, die Hundesteuermarken auf das Jahr 1881 gegen Erlegung von 6 —- für einen einzelnen und 9 für Jeden von zwei oder mehr Hunden ungesäumt und spätestens bis zum L Februar 188L bei der Stadtcafse jeden Vormittag von 8 bis Itk Uhr in Empfang zu nehmen. Pulsnitz, am 3. Januar 1881. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Beka » nUa chun g. Das Betreten der Eisfläche« der innerhalb des städtischen, sowie Rittergutsgebietes gelegenen Teiche, ohne daß die Tragfähigkeit derselben vorher geprüft, und das Betreten derselben gestattet worven ist, wirs hiermit bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 oder entsprechender Haflstrafe untersagt. Pulsnitz, am 4. Januar 1881. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr. — Gestohlen X/ wurde hier in den Abendstunden des 20. December 1880 aus einer offenen Hausflur ein alter, ungezeichneter, mst Centner Kleie gefüllter Sack, was zur Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 31. December 1880. / // > Der Königliche Amtsanwalt. Feine. Bekanntmachung. Die von dem Erlöse der im Jahre 1880 hier ausgestellten Jagdkarten frir, die betreffenden Ortsarmencassen entfallenden Antheile können bei hiesiger Casse erhoben werden. Es empfiehlt sich, die Erhebung dieser Gelder mit der auf den 10. Januar gesetzlich festgesetzten Abholung der Hundesteuermarken zu verbinden. Diejenigen Beträge, welche bis zum 20. Januar 1881 nicht erhöhen worden sind) werden den Herren Gemeindevorständen auf deren Kosten übersendet. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 3l. December 1880. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Der vor Kurzem erst durch Ausfüllung der sogenannten „Hohle" zwischen Böhmisch-Vollung und Pulsnitz in der Planie hergestellte Theil des von Pulsnitz nach Großröhrsdorf führenden Vierenweges, welcher theilweis noch jeder Versteinerung entbehrt, wird, wie zur Kenntniß der königlichen Amtshauptmannschaft gekommen ist, bereits befahren, obgleich er dem öffentlichen Verkehr noch nicht hat übergeben werden können und die Bekanntmachung der königlichen Amtshauptmannschaft vom 18. November dieses Jahres (Nr. 94 dieses Blattes) wonach der Verkehr von Großröhrsdorf nach Pulsnitz auf den sogenannten Sechsenweg gewiesen worden ist, noch nicht aufgehoben ist. X-, Da durch das Befahren der aufgefüllten Hohle zwischen Böhmisch-Vollung und Pülspitz bei der jetzigen Witterung der eben erst in der Planie vollendete Weg gänzlich ruinirt wird, so wirv hiermit das fernere Befahren dieser Wegstrecke, bevor dieselbe versteint und durch Aufhebung dieses Verbotes dem Verkehr übergeben worden sein wird, mit jedem Fuhrwerk bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 Mark —- für jeden Cpotraventionsfall verboten. Der Gemeindevorstand von Böhmisch-Vollung, sowie der Gutsvorsteher für den selbstständigen Gutsbezirk Pulsnitz werden hiermit angewiesen, für die strenge Beobachtung dieses Verbotes Sorge zu tragen und jeden Contraveniemen unnachsichtlich entweder selbst zu bestrafen, oder zur Anzeige zu bringen. Selbstverständlich hat dieses Verbot nur auf den durchgehenden Verkehr Bezug und wird dadurch die Benutzung des Weges feiten der angrenzenden Feldbesitzer, soweit dies zur Bewirthschastung der Feldgrundstücke nothwendig ist, nicht berührt. V Kamenz, am 30. December 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. ... . —————— von Zezschwitz. Ein Aufstand gegen England. Die Engländer, welche sich auf ihre politischen Em richtungen und die Art ihrer Politik soviel zu Gute thun, mögen sich in ihrem Stolze nunmehr ein wenig mäßigen, denn die letzten Jahre brachten ihnen solche bedenkliche Niederlagen auf ihrem politischen Dom nium, daß die innere und äußere Politik Englands durchaus nicht ohne Makel und Tadel mehr dastehen kann. Wie viele Male hat doch in den letzten drei Jahren die englische Politik in der afghanischen Affaire, welche England mit leichtem Herzen begann, Fiasko gemacht, wie düster und bedenk-