Bauliche Anlagen für die Wohlfahrt der Arbeiter. Von Regierungsrat Dr. R. Stegemann in Braunschweig. A. Vorbemerkung. Im I. Band dieses Werkes ist bei dem Abschnitt „Betriebsein richtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter“ auf Seite 383 der Begriff der Wohlfahrtspflege klargestellt worden. Es werden also auch hier nur solche bauliche Anlagen behandelt werden, die weder ausschließ lich dem persönlichen Wohltätigkeitssinn der Unternehmer zu ver danken sind, noch lediglich um der Aufrechterhaltung des Betriebes willen geschaffen werden müssen. Es interessieren uns vielmehr hier allein diejenigen Anlagen, die von dem Unternehmer errichtet werden, um die Existenzbedingungen der Arbeiter zu bessern, Anlagen, die aber unmittelbar oder mittelbar auch dem Unternehmer Vorteile bringen sollen. Anm. Das für die vorliegende Arbeit nötige Material wurde den Druck sachen und brieflichen Mitteilungen der in frage kommenden industriellen Betriebe entnommen. Bei einigen Abschnitten mußte, da neues Material schwer zu beschaffen war, auf die bewährten Handbücher von Albrecht: „Handbuch der sozialen Wohlfahrtspflege in Deutschland“, Post und Albrecht: „Muster stätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Geschäftsangehörigen“ und Dammer: „Handbuch der Arbeiterwohlfahrt“, zum Teil wörtlich, zurück gegriffen werden. B. Wohnung und Unterkunft. I. Familienwohnungen. Bei der Erörterung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeiterwohnungen als Wohlfahrtseinrichtungen zu errichten sind, scheiden nach dem Vorgesagten jene primitiven Unterkunftsräume aus, die geschaffen werden müssen, wenn anders überhaupt Arbeiter an solchen Stellen, wo sie gebraucht werden, leben können sollen,