22 H. Haberstroh: Die Fabrikgebäude. und Steigungsverhältnisse der Straßen. Für Straßen, die nicht mit dem Terrain in einer Höhe liegen, sind besondere Höhenpläne und Querprofile vorhanden. Alle in diesen Plänen gemachten Angaben sind wohl zu beachten, weil sie von großem Einfluß auf die Höhenlage der Gebäude, auf die Zufahrtswege, auf die Entwässerung des Grundstücks u. dergl. sein können. 2. Lageplan. Der Lageplan ist am besten von einem vereideten Landmesser aufzumessen, etwa im Maßstab 1 :500, aufzutragen und zu be glaubigen. Oft wird die Einreichung eines so beglaubigten Planes von den Baupolizeiordnungen geradezu verlangt. Der Lageplan stellt das ganze Grundstück so dar, wie es sich durch Projektion der ein zelnen Gegenstände auf eine horizontale Ebene ergibt. Aufzunehmen und darzustellen sind besonders die Grenzen, die etwa vorhandenen Gebäude, Wege, Straßen, die Nachbarschaft auf eine Entfernung von etwa 20 m, Gräben oder sonstige Gewässer. Bei Straßen ist deren Breite, die Breite der Bürgersteige, die bisherige und die etwa fest gesetzte neue Fluchtlinie anzugeben. Benachbarte Eisenbahnen sind einzutragen unter Beifügung eines Querprofils durch den Bahnkörper. Von angrenzenden öffentlichen Gewässern ist namentlich die Ufer linie für den höchsten Wasserstand einzutragen. Liegt das Grund stück in einem Festungsrayon, so ist dieser zu benennen (L, II. oder III. Rayon). Auch die Größe und Entfernung eines benachbarten Waldes ist anzugeben, wenn erstere 100 ha oder mehr und letztere 75 m oder weniger beträgt. Werden die Grenzen des Grundstücks verändert, so sind sowohl die alten wie die neuen Grenzlinien anzu geben. Bei Aufstellung des Entwurfs sind alle Neuanlagen (Gebäude, Zufuhrwege, Rampen, Be- und Entwässerungsanlagen usw.) in den Lageplan einzutragen und durch rote Umgrenzungslinien oder bei Kolorierung des ganzen Plans durch lebhaftere Farben als solche kenntlich zu machen. In den meisten Fällen, zumal bei ebenem Terrain, wird von der Aufnahme und Darstellung besonderer Höhen plane abgesehen werden können. Es wird in solchen Fällen genügen, wenn der Lageplan mit einigen Höhenzahlen versehen wird, aus denen die Höhenlage des Bauterrains im Vergleich zur Straßenhöhe u. dergl. hervorgeht. Am besten beziehen sich diese Höhenzahlen immer auf Normal-Null. 1) 1) Normal-Null — mittlere Meeresspiegelhöhe der Nordsee, festgelegt bei der Sternwarte zu Berlin.