C. Bebauungsplan. 21 scheiden, ob das Stammgrundstück im Grundbuch belastet ist oder nicht. Im letzteren Falle genügt bei der Auflassung die Vorlegung eines amtlich beglaubigten Situationsplans, einer katasteramtlichen Handzeichnung und eines neuesten Auszugs aus dem Grundsteuer kataster. Bei belasteten Grundstücken muß dagegen, widrigenfalls die Lasten des Stammgrundstücks auf das Trennstück übergehen, außerdem noch in urkundlicher Form die Erklärung der Gläubiger beigebracht werden, daß sie die abzuzweigenden Trennstücke aus der Pfand Verbindlichkeit entlassen und deshalb in deren pfandfreie Ab schreibung willigen. c. Bebauungsplan. 1. Fluchtlinien- oder Bebauungsplan. Bevor nun zur Ausarbeitung des endgültigen Bauentwurfs ge schritten werden kann, ist die Beschaffung von Lage- und Höhen plänen erforderlich, welche über die genaue Lage, Größe, Gestalt und Terraingestaltung des Grundstücks sowie seiner Umgebung Auskunft geben. Vor allem hat man auch den etwa vorhandenen Fluchtlinien oder Bebauungsplan einzusehen und sich möglichst von demjenigen Teil desselben, der für den Bauplatz in Frage kommt, eine Kopie oder Pause zu verschaffen. Rücksichten auf das Gemeinwohl in bezug auf den Verkehr, auf die Gesundheit, Feuersicherheit u. dergl. erfordern, daß das Errichten oder Verändern von Gebäuden an bestehenden Straßen oder die Neu anlage von Straßen usw. nicht der Willkür des einzelnen überlassen bleibt, sondern in ordnungsmäßiger Weise geregelt wird. Es können daher Baufluchtlinien für Straßen und Plätze im voraus einzeln oder für größere Flächen (Fluchtlinien- oder Bebauungspläne, Vorschriften für die Aufstellung derselben in Preußen vom 28. Mai 1876) mit der Wirkung festgesetzt werden, daß über die dadurch bestimmten Grenzen nicht hinaus gebaut werden darf. Uber die sonstige Lage der Ge bäude in bezug auf die Straßenfluchtlinien geben die Baupolizei vorschriften Auskunft (siehe Abschnitt D). In den Bebauungsplänen ist alles, was sich auf den gegenwärtigen Zustand bezieht, in schwarzen Begrenzungslinien dargestellt, während die Baufluchtlinien, die Straßenfluchtlinien wie überhaupt alles, was sich auf die künftige Gestaltung bezieht, in roten Linien eingetragen ist. Die Bebauungspläne enthalten ferner die nötigen Angaben über Breite der Fahrstraßen und Bürgersteige, über Lage, Gefälle und Ab flußrichtung von Rinnsteinen und Seitengräben sowie über Höhenlage