6 H. Haberstroh: Die Fabrikgebäude. Artikel 65: Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche dem Wasserrecht angehören, mit Einschluß des Mühlenrechts, des Flötzrechts, des Flößereirechts, sowie der Vorschriften zur Beförderung der Bewässerung und Entwässerung der Grundstücke und der Vorschriften über Anlandungen, ent stehende Inseln und verlassene Flußbetten. Artikel 66: Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche dem Deich- und Siebrecht angehören. Die Größe einer Wasserkraft berechnet sich aus der in einer Sekunde abgeführten Wassermenge und dem Gefälle, und zwar ist der absolute oder Roheffekt, ausgedrückt in Pferdekräften, gleich Wasser menge in Liter mal Gefälle in Meter geteilt durch 75. Die in der Sekunde abgeführte Wassermenge erhält man, wenn man die mittlere Geschwindigkeit mit dem Querschnitt multipliziert. Die zur Ermittelung dieser Werte notwendigen Messungen müssen in sorgfältiger Weise von einem Techniker ausgeführt werden. Bei den zur Ansammlung des Wassers und zur Erhöhung des Gefälles ausgeführten Stauanlagen ist besonders die Stauweite zu be achten. Dieselbe reicht ungefähr bis zu der Stelle, an welcher die Sohle des Wasserlaufs gleich hoch mit dem gestauten Wasserspiegel am Wehr liegt. Auch in die Seitentäler der Nebengewässer erstreckt sich die Stauwirkung in ähnlichem Umfange, was zur Vermeidung von Vorflutschäden zu beachten ist. Der Wert einer Wasserkraft ist sehr schwer zu ermitteln und schwankt sehr bedeutend (50—300 Jt für die Rohpferdekraft, 500—1000 JK, für die ausgebaute bei Kleinwasser). Es ist dabei die Veränderlichkeit der Wassermenge und des Gefälles in Betracht zu ziehen, der Zustand der ganzen Anlage, die Beschaffenheit der Wehre, Röhrenleitungen, Kanäle, Gerinne usw., sowie der Umfang der Unter haltungspflicht. Man versucht den Wert einer Wasserkraft auch dadurch zu er mitteln, daß man ihr eine gleich starke Dampfanlage (Anlage-, Be triebs- und Abschreibungskosten) gegenüberstellt. Dabei ist zu berück sichtigen, daß die Wasserkraft bei Wassermangel nachläßt, und daß sie in der Regel nicht erweiterungsfähig ist, so daß eine Wasserkraft höchstens zur Hälfte des Wertes einer gleich großen Dampf kraft ver anschlagt werden kann, in der Regel aber noch weit geringer. Wenn auch Wasserkraftmaschinen als einzige Kraftmaschinen in vielen Fällen keine Verläßlichkeit besitzen, so sind sie doch oft neben einer Dampfmaschine recht nützlich und wertvoll. 4. Lage des Bauplatzes (in der Nähe des Gewinnungsplatzes der Rohstoffe oder Brennstoffe). Mitunter machen die in sehr großen Massen zur Verarbeitung gelangenden Rohstoffe oder die in überwiegenden Mengen erforder-