Die Fabrikgebäude. Von Bauingenieur H. Haberstroh, Oberlehrer der herzogl. Baugewerkschule zu Holzminden. A. Einleitung. Allgemeines über Fabrikgebäude. Bei der Errichtung von Fabrikgebäuden muß man sich stets be wußt bleiben, daß dieselben niemals um ihrer selbst willen, sondern zum Zwecke des Gelderwerbs gebaut werden. Behält man diesen Zweck klar vor Augen, so wird man nicht in den Fehler verfallen, Fabrikgebäude durch unnötigen und kostspieligen Schmuck und Putz in unserechtfertigtem Maße zu verteuern oder gar der schöneren Form die zweckdienliche Anordnung unterzuordnen. Die an ein Fabrikgebäude zu stellende vornehmste Anforderung ist eine tadellose, möglichst lange Dauer versprechende Ausführung und eine nach allen Richtungen hin zweckmäßige und praktische Anlage. Man kann einem solchen Gebäude trotzdem schon durch eine an gemessene Form und Gruppierung der Fensterflächen, durch die ver schiedene Höhenlage der Dächer, durch vorspringende Teile u. dergl. ein gefälliges Äußere gebeu, ohne besondere Geldmittel dafür auf zuwenden und ohne dem Hauptzwecke zu schaden. B. Bauplatz. i. Gründungsplan. Wer bauen will, muß zunächst einen Bauplatz als Eigentum besitzen oder erwerben. Der Begriff des Eigentums ist durch die §§ 903—905 des B. G. B. festgelegt. Bevor zur Wahl eines Bauplatzes geschritten wird, ist es not- Anlage von Fabriken. 1