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^ 101, 3. Mai 1904. Nichtamtlicher Teil. 3879 Oriwani, das im Verlage von A. W. Sijlhoff in Leiden (für Deutschland: Karl W. Hiersemann in Leipzig) erschienen ist. Das ganze Werk umfaßt 12 Lieferungen und kostet 2400 Die Nachbildungen sind ganz hervorragende Leistungen der Repro duktionstechnik, vor allem die farbigen Tafeln, die auch jede Einzelheit des Originals mit einer solchen Treue wiedergeben, daß ein Unterschied zwischen Original und Nachbildung kaum möglich ist. Die Verlagsfirma, sowie die Kunstanstalt Albert Frisch in Berlin haben sich mit der Reproduktion des Lreviarinw sind mehrere neue Maschinen aufgestellt, darunter die Lanston- Monotype-Setzmaschine, die im Betrieb zu sehen ist. tagen. (Vgll Börsenblatt Nr. 69 u. 89.) — Auf die Eingabe oder ob der zum Teil unschön^ Anblick verhängter Schaufenster gegenteilige Gefühle zu erwecken imstande sei. Diese Frage wird der einzelne je nach seiner persönlichen Denkungsart bald be- der Arbeit gewidmeten Tagen auch^in der äußern Gestaltung des Straßenbildes zur Erscheinung zu bringen. Den Ausschlag gibt vielmehr der Umstand, daß die Genehmigung des gestellten An trags notwendig die Sonntagsruhe beeinträchtigen müßte. Denn cs liegt klar zutage, daß die unbeschränkte Offenhaltung der nicht durchgeführt werden könnte, ohne daß deren Inhabern selbst, ihren Familienangehörigen oder Angestellten besondere Werktags arbeiten erwüchsen. Sollten nun auch tatsächlich die meisten Ge- Schaufenster - Reklame auch an den Sonn- und Feiertagen un gekürzt auszuüben wünschen, so verbleibt doch zweifellos, auch unter, den kleinerri Gewerbetreibenden, ein Bruchteil, der dieseir geschäfts hat, ja sogar imstande sein soll, im Verkaufswesen einen wohltätigen dezentralisierenden Einfluß zugunsten der Klein händler auszuüben. Die Angestellten vollends würden selbst verständlich jede weitere Belastung nur ungern sehen. Ob der ordnung auch praktisch überall den nötigen Schutz bieten würde, bleibt zweifelhaft. Wiewohl die Eingabe — allerdings ohne weitere Begründung — die Möglichkeit einer erzwungenen zuwägen, die der Zentralausschuß der Freigabe der Schaufenster insofern nachrühmt, als sie die Möglichkeit biete, den Überblick der Kundschaft über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkaufs dortigen Ausführungen nur einen Teil der Gewerbetreibenden, und schwerlich gerade der Mehrzahl derjenigen kleineren und ab gelegeneren Verkaufsgeschäfte zugute kommen würde, deren Konkurrenzfähigkeit in erster Linie durch die sonntägliche Schau fenster-Reklame gehoben werden soll. Schließlich will ich nicht unerwähnt lassen, daß dem Vorgang von Berlin auch die Provinz folgen müßte, soll nicht diese in ihrem Wettbewerb geschädigt werden, daß aber die zugunsten des Antrags angeführten Gründe auf die Provinz teils gar nich^ teils in geringerm desselben Schutzes bedarf, wie in der Hauptstadt. Aus diesem Grund habe ich auch gleichartige Auträge einzelner Handels kammern der Provinz ablehnen müssen.- Zum Schulbüchergeschäft. Die »Breslauer Zeitung« klagt in ihrer Nummer vom 24. April in einem Artikel: »Schul bücher und Buchhandel« über die »Schulbüchermissre« und führt einzelne Mißstände, die sich jetzt beim Schulanfang in Breslau gezeigt haben, an. Unter Weglassung der angeführten einzelnen Beispiele sei der Hauptgedankengang der Ausführungen hier mit geteilt: Bei Einführung der neuen Rechtschreibung verordnete der Kultusminister, daß die Schulbücher mit der alten Recht schreibung, die noch in größeren Posten bei Verlegern und Buch händlern lagerten, bis zum Jahre 1907 (für Preußen ist richtig: bis zum Schluffe des Schuljahrs 1907/08, ver^l. Börsenbl. 1902, stimmung gilt für die Bücher für Lernanfänger auf der Unterstufe. Durch diese Verfügung sollten einmal die Buchhändler vor einer plötzlichen größeren Schädigung bewahrt werden, sodann^ die^Hoffnung aber, die man daran knüpfte, hat sich nur zum Teil erfüllt. In den Elementarschulen nämlich sind noch durchweg die ältern Bücher in Gebrauch, ja es sind noch gar keine neuen höhern Schulen werden die Bücher mit der alten Recht schreibung ohne weiteres zurückgewiesen. Ja die Lehrer höherer Anstalten gehen sogar so weit, Bücher aus dem Jahre 1903, die bereits die neue Rechtschreibung haben, glatt zurück zuweisen und die Anschaffung der neuen Auflage von 1904 zu ver langen, auch wenn sich diese neuen Auflagen .... nicht in einem einzigen Wort, nicht in einem einzigen Komma von der vor jährigen Ausgabe unterscheiden. Es ist am Beginn dieses Schul- obwohl die neue Auflage noch nicht im Buchhandel erschienen ist (?). Schon in den 1890er Jahren kam es vor, daß ein hiesiger Lehrer einer höheren Schule unter Androhung von Arrest dadurch unterschied, daß — vielleicht auf einen besondern Wunsch dieses Lehrers — ein einziges neues Gedicht, Uhlands Ballade »Des Sängers Fluch-, neu ausgenommen war. Der- werden leider jetzt, wo die^ncuen Auflagen mit geringen text lichen Änderungen immer rascher aufeinander folgen, immer häufiger. Daß Eltern, die mehrere schulpflichtige Kinder haben, die nur wenige Jahre auseinander sind und ein und dieselbe oder siingern Kindern die Schulbücher der ältern Geschwister benützen lassen können, kommt überhaupt nicht mehr vor. Wie man in Clternkreisen über diese Ausgaben denkt, deren Notwendigkeit Lehrern vermutlich völlig gleichgültig. Der Artikel will ferner den Ursachen der vielen neuen Aus- gaben nich^weiter nachgehen^, läßt Weifte durch- anzueignen hat^ ist natürlich ein ganz andres Wissens als^die Mathematik, die man auf dem Realgymnasium lernen muß. Wieder von andern Büchern gibt es außer den selbstverständlich verschiedenen Ausgaben für jede Klasse und für die verschie- 515*