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SS. November 1874 Mittwoch Am 20. v. M. sind aus einem Garten in Hauswalde zwei Streuhacken entwendet worden, was zur Wiedererlangung derselben und zur Ermittelung des unbe- e -s er kür in Demnächst sind zu wählen stellen a., das Schm. Lee ur en >er stet mit mg 10 PulS- Wik <« ihrer sitz 1 Re- ^ut- tuen e Gicht Rücken- lind ert nitz. el rettig Der Stadtr Lotze, Brgrmstr. ausliegen, beim unterzeichneten Stadtrathe Einspruch zu erheben, welcher dann verfafsungsgemäß zu erledigen ist. Später eingehende Einsprüche sind unbeachtlich. Pulsnitz, am 24. November 1874. einzureichen hat. Kamenz, am 16. November 1874. kannten Diebes hierdurch bekannt gemacht wird. Pultznitz, den 23. November 1874. Königliche B e z i r k s s ch u l i n s p e c t i o n. Schäffer. Flade. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. für die ine bei wergeß- 74. rich terminlich anberaumt, und werden daher alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, gedachten Tages von Bormittags 9—1 Uhr persönlich iin Sessionszimmer des hiesigen Nathhanses zu erscheinen und die mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Letztere werden jedem Bürger vor dem Wahltage behufs deren Ausfüllung mit den Namen der zu Wählenden zugestellt werden. Schließlich wird noch beinerkt, daß es jedem Betheiligten nach Z 51 der revidirten Stävte-Ordnung freisteht, bis zum 2. December m c. gegen die Wahllisten, welche in Gemäßheit von 8 50 der revidirten Städte-Orduung in obgedachter Weise bis zum 10. December u. c. Anmit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Ablauf dieses Jahres von den hiesigen Gemeindevertretern: Z Von -en S-a-tveror-neten: Herr Wilhelm Voigt, „ Robert Messerschmidt, „ Zkkeobor Schieblich, „ Thierarzt Bauersachs. L. Von -en Ersatzmännern: Herr Advocat Eißner, „ Nikolaus Rüger, „ Oswald Weber Gemäßheit von § 42 der revidirten Städteordnung vom 24. April 1874 in Verbindung mit dem entworfenen hiesigen Ortsstatute verfafsungsgemäß auszuscheidcn haben. Erscheint: Mittwoch» u. Sonnabend» - früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr, für den Raum eimr gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. die dem Schneider und Häusler ^tugust Eduard «Kockritz in Gottschdorf zugehörigen Grundstücke nämlich a., das Hausgrundstück Nr. 20 des Brandcatasters und Fol. 29 des Grund- und Hypothenbuchs, und ff., das Kiefernhochwald-, Feld- und Wiesengrundstück Nr. 289, 290, 291, 292 des Flurbuchs und Fol. 102 des Grund- und Hypothekenbuchs für Gottschdorf, welche Grundstücke am 22. Juni 1874, ohne Berücksichtigung der Oblasteil/ zu n auf 1050 Dhlr. —- -- zu b auf 150 Dhlr. gewürdert worden sind, nachdem der frühere Ersteher derselben wegen Nichteinzahlung des Dritttheils der Erstehungssumme seines Erstehungsrechtes verlustig gegangen ist, anderweit nothwendiqer Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushänqenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 23. October 1874. Königliches Gerichtsamt d a s e l b st. Meusel. Erlaß, - ie Schulkassenrechttungen betreffen-. Die unterzeichnete Königliche Schul-Jnspection sieht sich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß die Schulkassenrechnungen mit dein letzten December jeden Jahres abzuschließen und darauf vom Rechnungssührer in den ersten vier Wochen des neuen Jahres nebst allen dazu gehörigen Belegen an den Schulvorstand ab zugeben sind, welcher dieselbe zu prüfen und innerhalb der nächsten vier Wochen mit den etwa geinachten Erinnerungen bei der vorgesetzten Bezirksschulinspection Bekanntmachung, -ie Hun-esteuer betreffen-. Die Herren Gemeindevorstände sowie die Herren Bürgermeister von Königsbrück und Elstra werden darauf aufmerksam gemacht, daß vom künftigen Jahre die Ausgabe der Hundemarken durch die Königliche Amtshauptmannschaft erfolgt und daher die ain 10. Januar jeden Jahres aufzuuehmenden Verzeichnisse der vorhandenen steuerpflichtigen Hunde zur genannten Behörde einzureichen sind. Kamenz, am 19. November 1874. ' K ö n i g l. A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. autz, , ladet rpfarrer i Worte wheben- rvereins hn für den ge lles hat Bekanntmachung Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen -enZo December 18V4, Gef chäfts stellen für ' Königsbrück: bei Herrn Kaufin. M Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freher, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. bkkl angefeffene und kill unangefeffener Stadtverordneter, während die erforderlichen Ersatzmänner aus Denjenigen zu bestehen haben werden, welche nächst den zu Stadtverordneten Erwählten die meisten Stimmen erhalten haben. Man hat deswegen in Gemäßheit von H 50 der revidirten Städteordnung die Liste der stimmberechtigten, sowie der wählbaren Bürger ausgefertigt und erstere in der Rathsexpedition, die letztere aber bei dem Stadtverordneten-Vorstand, Herrn Emil Lehmann, ausgelegt, zur Wahl selbst aber -en ZS December r» o. . M., Herrn de noch ler. ifen ge- in den itz oder IVackrMutt 1' : 0' 0 ss I für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend «zel. äntz, ladet INN. gr- Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. " « ' ' ' Ist . i ! i! L kL -> Stchsuniymalyigsttr Jahrgang. 0 0 s 0 , st s 'i * Verantwortliche Redactw ., Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Hl 1411 ll 11 l' t>11-Hl 11 ill' 17 k7 von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzaylung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^ZH»t8b1rdt1e8