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llsnitz. n. lsnitz. Sept., estens auf- rdlichst ein Mütze. M««g -Pt., zum eberg. 3 Uhr an. ber, ladet rbach. t,H nber, in reundlichst 'ilipp. t, wobei IR»U8ilL veifert. t, September, in Lanz st ein inu». kage das Ke», Lli. und »rouffel NN otzfche, ke. schlacht eifert, sß" enipfiehlt an«. erstei«« , den 6. nnslocale. Lrklärung wstand. ll ik. A brück. allerlei »S"st. 2er und de Be- ! ffe. iitterguts vtockholz ! rs Schock gr. ver- N'ackwMatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Sechsun-fwanngsttr Jahrgang Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrücks Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Moffe, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Abonnementspreis: Vierteljährlich I2z Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpvd. ü»8 ^int8dt»ttS8. Mittwoch 72. S September 1874 Der hiesige Kirchenvorstand besteht gegenwärtig aus nachbenannten Herren: 1., Carl Clien, 2., August Julius Schöne, 3., Carl Traugott Schöne, 4., Fried rich Fürchtegott Schöne, 5., Ferdinand Hans, 6., Wilhelm Gebler, 7., Friedrich August Schöne, 3., Traugott Höfgen, v., Carl Traugott Nitsche, 1v., Carl Friedrich Schöne. Pfarramt Großröhrsdorf, den 2. September 1874. Robert Schmieder, Pfarrer, und Vorsitzender im Kirchenvorstande. Bekanntmachung. In der Mitte vorigen Monats ist von einem zum Nittergute Schmorkau gehörigen, nach Weißbach zu gelegenen Felde eine mit eisernen Zinken versehene Egge entwendet worden, was zur Wiedererlangung derselben und zur Ermittelung des Thäters hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 3. September 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. Bekanntmachung. Im Grbgericht z« Lausnitz sollen den 21. und 22. September 1874, von Bormittags S Uhr an, folgende im Lausnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: -en LL September I., 788 Stück fichtene Klötzer, von 16 bis 42 Centimeter oberer Stärke und, 4,« Meter Länge, in den Abtheilungen 7, 8, 17 und 46, 3 Naumcubikmeter weiche Nutzscheite in Abtheilung 46, 30 , xrlene Brennscheite, t 383 - weiche - i 634 - - Nollen, / 25 s Blöcke v 40» - weiche - ? in den Abtheilungen: 7, 8, 17, 34, 38, 46 und 53 bis 59 aufbereitet, be« SS. September -. I., 113 Wellenhundert weiches Reißig, l 1514 Naumcubikmeter Weiche Aeste, / einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden ver steigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mituntcrzeichneten interimistischen Revierverwakter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Kouigl. Forstrentamt Moritzburg und «König!. Revierverwaltung LauSnitz, am 3. September 1874. Eros. Werner. Deutsches Reich. Dresden. Die von den Eichungs-Aufsichtsbehörden vorgenommenen Untersuchungen von Zinngemäßen auf ihren Zinngehalt ist festgestellt worden, daß der Vorschrift in der Eichordnung nicht allenthalben entsprochen wird und daß Maaße von einem so geringen Zinngehalte ver fertigt werden, daß aus ihrem Gebrauche im öffentlichen Verkehre Gefahren für die Gesundheit zu befürchten stehen. Das Ministerium des Innern erachtet es daher für nolhwendig, die Verfertigung, sowie den Verkauf von Flüssigkeitsmaaßen aus Zinn, welche weniger als Z reines Zinn enthalten, bei Geldstrafe bis 30 Thalern oder Haft bis zu 4 Wochen zu untersagen. Senftenberg, 31. August. Durch die Geistesgegen wart des Bahnwärters K., bei Häuschen 44 der Kamenz- Lübbenauer Bahn, wurden Eltern vor großer Bctrübniß bewahrt. Der Personenzug, welcher um 5 Uhr 46 Min. von hier nach Kamenz abgelassen wird, hatte sich bis auf ungefähr 200 Schritte des Ueberganges beim hiesigen Schießhause genähert, als ein kleines Mädchen von 3 bis 4 Jahren unter der Barriere hindurch schlich, um den lustigen Klängen, welche vom Schießhause herüber drangen, nachzugehen; schon war sie den Schienen ziem- uch "ahe und die Maschine hatte nicht mehr ganz 50 Schritte ms zum Uebergange, als der Bahnwärter, welcher auf der andern Seite des Stranges stand, das Kind gewahr wurde; schnell entschlossen sprang der brave Mann auf den Bahnkörper, riß das Kind zurück und verhinderte so ein großes Unglück. (Nieder!. Anz.) — Aus Anlaß eines Untersuchungsfalles, in welchem die auf den unbefugten Verkauf eines Arzneimittels ge richtete Anzeige durch die angestellten Erörterungen keine Bestätigung gefunden hatte, vielmehr die gcschenkweise Ueberlassung desselben constatirt worden war, hat das Ministerium des Innern sich dahin ausgesprochen, daß auch schon in dieser geschenkweisen Ueberlassung unter den sonst obwaltenden Umständen eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Nr. 3 von 8 367 des Reichs strafgesetzbuches liege, da die letztere nicht blos Denjenigen, welcher ohne polizeiliche Erlaubniß H eilmittel, mit denen der Handel nicht freigegeben ist, verkauft, sondern aus drücklich auch Diejenigen mit Strafe bedrohe, die solche Arzneien ohne polizeiliche Erlaubniß sonst an andere überlassen. Insoweit hiernach das „sonstige Ueberlassen an Andere" den offenbar absichtlichen Gegensatz zu dem vorher mit Strafe bedrohten Verkaufe bilde, lasse sich daran nicht zweifeln, daß sich Derjenige, der, wie dies in dem vorliegenden Falle stattgefunden habe, einem An dern, zu dem er an sich in gar keiner nähern Beziehung steht, der ihn aber wegen einer Krankheit um Nath fragt, ein Heilmittel gegen diese Krankheit schenkt, einer straf baren Ueberlassung dieses Heilmittels an den betreffenden Andern im Sinne der mehrgedachten Stelle des Reichs strafgesetzbuches schuldig macht. — Den „Leipz. N." wird geschrieben: „Ueber die beginnende Jagd hört man von dabei interessirten Waid männern, daß dieselbe den gehegten Erwartungen ent sprechen dürfte. Der erste San Hasen mag nur in geringer Zahl zum Auswuchs gekommen sein; dafür ge dieh um so besser der zweite und dritte; denn die Be fürchtung, daß die Hasen stark durch die Hitze gelitten haben, bestätigt sich glücklicher Weise nicht. Namentlich in an den Wald grenzenden oder sonst von Holzbeständen berührten Revieren giebt es zahlreiche Hasen, jedoch ist auch auf flachen Feldrevieren kein Mangel daran. Was die Hühnerjagd anlangt, so verspricht dieselbe für den vorjährigen Mangel reichen Ersatz. Völker von 30—40 Hühnern sind zahlreich zu sehen, — eine bemerkenswerthe Beobachtung, indem die erste Brut wegen der großen Hitze von den Hühnern verlassen und gar nichts aus dem Ei gekommen ist. Der Rehstand, welcher dieses Jahr nirgends von Elementarereignissen gelitten hat, läßt ebenfalls nichts zu wünschen übrig, so daß demnach nicht nur den Jägern, sondern auch den Freunden des Wildbratens eine erfreuliche Zeit in Aussicht steht." — Das „L. T." berichtet über die wackere That eines 14jährigen Knaben (Bernhard Plateck aus Mark kleeberg). In der Gegend, wo dort die Brücke über die Pleiße führt und wo bereits vor mehreren Jahren ein Knecht und zwei Pferde ertrunken sind, war ein vier jähriges Mädchen ins Wasser gefallen und schwebte in Lebensgefahr. Man versuchte, das Kind vergeblich mit Stangen zu retten, bis endlich der oben erwähnte Knabe sich aus der Menge drängte, in den ca. 10 Ellen tiefer gelegenen Fluß warf und das Mädchen glücklich an's Land brachte. — Ein Leipziger Verleger macht auf einen demnächst bei ihin erscheinenden Trauermarsch bei feierlichen Leichen verbrennungen aufmerksam. Das Opus ist für Piano forte eingerichtet und kostet nur 6 Ngr. Die Titel illustration stellt eine Leichenbestattung nach dem Siemen'schen System dar. Die Widmung hat Professor Karl Reclam angenommen. — Der Rath in Zwickau macht bekannt, daß neuer dings Spielmarken angesertigt werden, welche eine große Aehnlichkeit mit den Zwanzigmarkstücken haben, und warnt davor, sie als Goldstücke anzunehmen, da bereits Betrügereien mit ihnen verübt worden seien. Berlin, 3. September. Im ganzen Reiche, sagt die „N. Allg. Ztg.," ist die Nationalfeier in wahrhaft erhebender Weise begangen worden, und zahlreiche Berichte legen insbesondere Zeugniß dafür ab, daß der hämische Versuch, die Feier zu einer confessionellen Frage zu machen, auf's kläglichste gescheitert ist. Nach dem Nationalfest, wie es sich gestern gestaltete, dürfen wir mit doppelter Zuversicht auf die Wiederkehr des Friedens trotz aller hierarchischen Hetzereien hoffen. Tritt doch auch neben Forwerk noch ein zweiter deutscher Bischof gegen die Ketteler'sch Blasphemie auf, der Bischof von Passau, dessen Organ, das „Passauer Tageblatt," zur Sedanfeier sagte, daß dieselbe lediglich ein vaterländisches Volksfest sei. Als solches sei sie über jeden parteilichen Hader erhaben und wer sich des Tages von Sedan nicht freue, sei kein Freund des Vaterlandes. Berlin. Anläßlich des Hirtenbriefs des streitbaren Bischofs von Mainz gegen die Feier des 2. September erzählt ein österreichisches Blatt folgende Anekdote aus