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N'«lIirM.üt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg im» Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 10 Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Sechsun-jwanftgster Jahrgang. - --- . < Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag vdn Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. » Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Moffe, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Ännoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Hxpeü Mittwoch 76 »» September 18»» Bekanntmachung. In neuerer Zeit sind von der neuen städtischen Wasserleitung in den sogenannten Eschwiesen Beschädigungen vorgekommen, die nur im Muchwillen oder der Bös willigkeit Einzelner ihren Grund haben können. Man macht dieses anmit mit der Aufforderung an hiesige Einwohnerschaft öffentlich bekannt, jedwede hierauf bezügliche Wahrnehmung zur Ermittelung der Schul digen anher bekannt zu geben. Pulsnitz, am 20. September 1874. Der Stadtrat h. Lotze, Brgrmstr. Auctions-Bekanntmachung. Freitag, den 25. und Sonnabend, den 2tt. September 1874, von Vormittags 9 Uhr an, sollen die zum Nachlasse des verstorbenen König!. Oberförsters Pommrich in Laußnitz gehörigen Mobilien in de» Oberförsterei zu KauHnitz durch das unterzeichnete Gerichtsamt gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden, was mit dein Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß Freitags insbesondere 2 Pferde, Kutsch- und Wirthschaftswagen, Möbel, Kleidungsstücke, Betten, Wäsche, Gewehre, Hirsch- und Rehgeweche und Pretiosen und Sonnabends namentlich Acker- und Wirthschaftsgeräthe, Schuhwerk, Porzellan und Steingut, Gläser, Bücher meist forstwissenschaftlichen Inhalts, Bilder und Weinvorräthe zur Versteigerung kommen und daß specielle Auctionsverzeichnisse in den letzten Tagen vor der Auction in der Schänke zu Laußnitz und am hiesigen Gerichtsbrete aushängen werden. Königsbrück, am 17. September 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. — Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll -en » D-t-v-r L874 das auf den zum Pfarrlehn zu Königsbrück gehörigen Parzellen Nr. 119, 373 und 607 des Flurbuchs für Stenz anstehende Holz unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen parzellenweise auf dem Stamme an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden, und werden Kauflustige hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Versteigerung Vormittags 9 Uhr auf der Parzelle Nr. 119 beginnen soll. Königsbrück, am 18. September 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. Bekanntmachung. Am 30. Juli dieses Jahres, Abends gegen 6 Uhr, ist in Königsbrück auf offner Straße ein angeblich süddeutscher Zehnthalerschein in einen Dresden-Königsbrücker Postschein eingewickelt, gefunden worden, was mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß an Stelle dieses vom Finder irrthüinlich wieder verausgabten Zehn thalerscheins der Baarbetrag von 10 Thlr. —- -- hier eingezahlt worden ist, und daß, wenn sich innerhalb Jahresfrist kein zur Abforderung Berechtigter gemeldet hat, weiter in Gemäßheit Z 239 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verfahren werden wird. Königsbrück, am 19. September 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. Deutsches Reich. l ) Pulsnitz, 22. September. Se. Maj. der deutsche Kaiser haben den Herren Adv. Or. Bachmann, Adv. Eißner, Kaufmann Großmann, Apotheker Herb, Bürgermstr. Lotze, Kaufmann Neeße, Assessor Wolf, Kaufmann Lehmann und Kaufmann Dietrich in Anerkennung ihrer Leistungen rc. während des Krieges 1^70/71 die Kriegsdenkmünze für Nichttombattanten verliehen. Kamenz, 18. Sept. Ain Montag starb plötzlich, ohne vorher krank gewesen zu sein, dem Vernehmen nach in Folge einer Alteration, der Herr Schullehrer Zimmer mann in Möhrsdorf im 60. Lebensjahre. Wer den Dahingeschiedenen gekannt hat, kann ihm in die Gruft Nachrufen, daß er nicht allein ein vortrefflicher Gatte und Vater feiner zahlreichen Kinder, sondern auch ein pflichtgetreuer, geliebter Lehrer gewesen ist. Die Schul gemeinde Möhrsdorf betrauert tief seinen Verlust und gab dies nebst vielen anderen durch die außerordentliche An- theilnahme an der Bestattung seiner irdischen Hülle auf dem Friedhöfe zu Gersdorf am gestrigen Nachmittage zu erkennen. Er ruhe sanft in Frieden! — Wie den „Bautzner Nachr." von hier mitgetheilt wird, ist in diesen Tagen die älteste Tochter des ver storbenen Herrn Grafen Cajus zu Stolberg auf Brauna, Gräfin Sophie, in Cöln am Rhein in den Orden der Carmeliter-Barfüßerinnen getreten. Bekanntlich befinden fich schon 2 Töchter des sel. Hrn. Grasen, die Comtessen Alex und Marie Agnes, in dem Kloster der barmherzigen Schwestern in Aachen. Diese drei Himmelsbräute sollen ihren betreffenden Klöstern eine nicht geringe Mitgift zu gebracht haben, da nach ihrer Eltern Tode, wie der Eorrefpondenl der Bautzner Nachr. weiß, bei der Erb- reguürung sehr ansehnliche Summen gewaltet haben. Dresden, 17. Septbr. Der Einberufung unseres Landtages zum 1. October dürfte schon Mitte Oktober die Einberufung des Reichstages folgen, und werden sich daher unsere Abgeordneten mit ihren Arbeiten zu beeilen haben, wenn sie die gleichzeitige Tagung beider Volks vertretungen vermeiden wollen. Für den Reichs- wie sür den Landtag werden übrigens Wahlen stattfinden müssen, so z. B. im 14. Neichstagswahlkreis für den Amtshaupt mann v. Könneritz. Im Frankfurter Journal wie im socialdemokratischen Volksstaat wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht; während aber die Socialdemokraten schon ihren Candidaten, den Buchhändler Fink, zur Can- didatur bereit halten, verlautet weder über einen liberalen noch über einen conscrvativen Candidaten irgend etwas. Eine umfassendere Wahlbewegung bereitet fich fast im ganzen Lande mit den Stadtverordnetenwahlen vor. Die Erneuerung der ganzen Stadtverordneten-Versammlungen in Dresden, Leipzig und Chemnitz wird von allen Parteien zum Niessen ihrer Kräfte benutzt werden, denn wenn es auch wahr ist, daß die Gemeindeangelegenheiten im All gemeinen mit der Politik nichts zu thun haben, so läßt fich deren Einfluß heutzutage denn doch nicht mehr auf ein bestimmtes Feld verweisen. Der Staatsbürger ge hört der Gemeinde, seinem Lande und dem Reiche an, und die Gefühle, welche ihn für das Wohl des letzteren handelnd eintreten lassen, wirken bestimmend auf die Thätigkeit ein, welche er dem Gemeindewohle widmet. Wer sich fern von der Politik halten und seine Kräfte nur der Gememde widmen wollte, würde nur mangel haft oder gar nicht seiner Staatsbürgerpflicht genügen, denn diese schreibt uns die theilnehmende Fürsorge für das öffentliche Wohl in allen seinen Abstufungen vor. Rian kann sich vielleicht im Gemcindewesen nützlich er weisen, ohne ein Politiker zu sein, aber ein guter Ge meindebürger im wahren Sinne des Wortes ist man nur dann, wenn man die Gemeinde nicht außer, sondern in ihren Beziehungen zum Staate Vhetrachtet. Als Regel darf immerhin gelten, daß denjenigen, denen ein warmes Herz für des Reiches Wohl im Busen schlägt, auch die Theilnahme für des Landes und der Gemeinde Wohl nicht fehlen wird., Dresden. Das „Dresdner.Journal" schreibt: „Das neueste Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes bringt die schon seit einiger Zeit mit Spannung erwarteten Ausführungsverordnungen zu den neuen organischen Ver waltungsgesetzen und zu dem Gesetze über das Volks schulwesen. Da bis zu dem Inkrafttreten dieser Gesetze nur noch die Frist eines Monats gegeben ist, so werden sich die betheiligten Kreise alsbald mit den gegebenen Bestimmungen bekannt zu machen haben. Von einigen Seiten ist dem Vernehmen nach der Erlaß besonderer Ausführungsverordnungen zu den revidirten Gemeinde gesetzen erwartet worden. An maßgebender Stelle ist man jedoch zu der Ansicht gelangt, daß hierzu kein aus reichendes Bedürfniß vortiege. Dagegen ist Veranstaltung getroffen, daß ein von einem Beamten des Ministeriums des Innern bearbeiteter Leitfaden für die Gemeindevor- stände und die Bürgermeister in mittleren und kleinen Städten, welcher denselben für ihre künftige Amtsführung Weisung und Rath ertheilt, demnächst im Druck erscheint. Uebrigens wird das nächstfolgende Stück des Gesetz- und Vero.dnungsblattes die ergangenen Verordnungen noch nach einigen Seiten ergänzen. Namentlich wird eine Verordnung des Justizministeriums die Uebersicht der künftigen Eintheilung^es Landes nach Gerichtsbezirken unter Angabe der einzelnen zu jedem Gerichtsbezirke ge hörigen Ortschaften in ähnlicher Form, wie dies seinerzeit im Jahre 1856 geschehen ist, veröffentlichen. Ferner stehen noch eine Ausführungsverordnung zu dem Gesetze über das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen, sowie 'Specialverordnungen über das Verfahren bei der Auf hebung von Leichnamen, über die Abänderung der d.e