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N'ockcnblatt für Pulsnitz, Königsvrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabend» früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich I2j Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit l Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Scchsundjwansigstcr Jahrgang. t Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Austräge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxp««L. «le« M75 Sonnabend IS. September 1874 Aufruf zu Gewinnung des Bürgerrechts. Die revidirte Städteordnung vom 24. April 1873 schreibt in § 17 vor, daß alle Gemeindemitglieder, d. h. alle diejenigen selbstständigen Personen, welche im Stadtbezirke wesentlich wohnhaft sind oder ein Grundstück besitzen oder ein selbstständiges Gewerbe treiben, zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind, wenn sie 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatssteuer von mindestens einem Thaler entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatsangehörigkeit und Grundabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes voll ständig berichtigt haben, 7) entweder im Gemeindebezirke ansässig sind oder daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder in einer anderen Stadtgemeinde des Königreich Sachsens bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind nach demselben Gesetzparagraphen H zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtsgewinnnng berechtigten Gemeindemitgliedcr, welche a) männlichen Geschlechtes sind, b) seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und o) mindestens drei Thaler an directen Staatssteuern entrichten. Zur Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen geben wir nun allen nach denselben zum Erwerbe des Bürgerrechtes berechtigte» Gemeindemitgliedern, welche sich noch nicht in dessen Besitze befinden sollten, anheim, um die Verleihung des hiesigen Bürgerrechtes bei uns einzukommen, während die nach Vorstehendem zum Erwerbe des Bürgerrechtes verpflichtete« Gemeindemitglieder, soweit sie dasselbe noch nicht besitzen, hiermit aufgefordert werden, längstens bis zum 1. Oktober r« behufs ihrer Verpflichtung als Bürger auf hiesiger Rathsexpedition sich persönlich oder schriftlich anzumclden. Dabei macht man daraus aufmerksam, daß der Besitz des Bürgerrechtes als die erste Vorbedingung für die Stimmberechttgung und beziehendlich Wählbarkeit bei den bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen anzusehen ist. Für Ertheilung des Bürgerrechtes mit Einschluß der Verpflichtung wird außer 2 Ngr. 5 Pf. Schriftenstempel und den baaren Verlägen mehr nicht als eine Sportel gebühr von 1 Thaler —- —- erhoben. Mit letzterer sind nach H 22 der rcvidirten Städteordnung vom 24. April 1873 öffentliche Beamte, Geistliche und Lehrer, wenn sie nach § 17 vorgedachten Gesetzes am Orte ihres amtlichen Wohnsitzes das Bürgerrecht erwerben müssen, auch so lange zu verschonen, als sie nicht daselbst ansässig geworden sind. Pulsnitz, am 10. September 1874. Der Stadtrat h. Lotze, Bürgermeister. Bekanntmachung. Das für die Stadt Pulsnitz auf das Jahr 1874 fcstgestellte Gewerbe steuer RachtragS-Cataster über hiesige Fabrikanten und Fabrik verleger liegt zur Einsicht der Betheiligten auf der Rathsexpedition allhier aus. Etwaige Reclamationen gegen die darin enthaltenen Ansätze sind binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der «König lichen Bezirks-Steuer Einnahme zu Kamenz schriftlich einzureichen, wogegen später eingehende Reclamationen keine Berücksichtigung finden. Pulsnitz, am 17. September 1874. Der Stadtrat h. - Lotze, Brgrmstr. Äu ctions-Bekanntmachung. Freitag, den 25. und Sonnabend, den 26. September 1874, von Vormittags 9 Uhr an, sollen die zum Nachlasse des verstorbenen König!. Oberförsters Pommrich in Laußnitz gehörigen Mobilien in -er Öberförsierei zu Laußnitz durch das unterzeichnete Gerichtsamt gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden, was mit dein Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß Freitags insbesondere 2 Pferde, Kutsch- und Wirthschastswagen, Möbel, Kleidungsstücke, Betten, Wäsche, Gewehre, Hirsch- und Nehgewethe und Pretiosen und Sonnabends namentlich Acker- und Wirthschaftsgeräthe, Schuhwerk, Porzellan und Steingut, Gläser, Bücher meist forstwiffenschaftlichen Inhalts, Bilder und Weinvorräthe zur Versteigerung kommen und daß specielle Auctionsverzeichnisse in den letzten Tagen vor der Auction in der Schänke zu Laußnitz und am hiesigen Gerichtsbrete aushängen werden. Königsbrück, am 17. September 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. beständiger Opposition mit dem regierenden Verstände., Auch das Herz hat seine rechte und linke Seite, aber ihm fehlt das zusto-mUiou, die rechte Mitte. Die Menschen lassen sich eintheilen in bloße Verstandes-Menschen und in bloße Herzens-Menschen; mit Beiden ist gleich schwer zu leben. Der kalte Verstand kann uns empören, aber vor dem beißen Herzen erschrecken wir. Dem Verstände ist das Große möglich, dem Herzen das Schöne nöthig; jener vermeidet das Schlechte, dieses ist des Gräßlichsten fähig. Mit dem Verstände leben wir, mit dem Herzen lieben wir; jener wächst im Nehmen, dieses im Geben, der Verstand strebt über die Erde hinaus, das Herz hält sie fest umklammert; er ist das zerstörende Princip, dieses das erhaltende. Daher der immerwährende Kampf des Verstandes nnt dem Herzen, beide möchten nicht mit ein ander leben und können doch nicht ohne einander sein. Herz imS Charakter. Von I)r. G. Weitze. „Denn mir erscheint ein wundes Herz fast wie ein rothes Blatt, Das Herbstes Nebel mürb" gemacht und Sturm gebrochen hat!" — Es ist wahrlich ein eigenes Ding um das Ding, welches wir „Herz" nennen. Kaum faustgroß, hohl wie eine Nuß und nur einige Unzen schwer, und doch wie gewichtig! Seine Lage, wie unbeständig! Finden wir es selten auf der rechten Seite, so gewiß noch seltener an der rechten Stelle. Der Eine trägt es im Kopfe, der Andere im Magen, der Dritte im Ohr und wie Manchem ist es schon in die Hosen gefallen! Die Herzkammern sind die wahren Deputirten-Kammern des Menschen, m Aber der Verstand läßt nicht mit sich scherzen und mit dem Herzen wird so oft gespielt. Darum gehen wir Menschenkinder nicht zehn Schritte und sprechen nicht zehn Worte, ohne daß nicht das Herz daran Theil nähme, und doch können wir Tage lang wandern und lange Reden hören, ohne daß wir viel Verstand finden. Die ganze Romantik unserer Zeit ist jetzt chur für das Herz berechnet, eben weil so wenig Verstand darin ist. Das Gemüth ist's, was in Anspruch genommen werden soll, und das Gemüth ist der Ort, in welchem sich das Herz bewegt. Das Physische Herz spricht durch seine Pulsionen, das moralische durch seine Gefühle. Die Krankheitszeichen des physischen Herzens lehren uns Bücher, die Zeichen lehre ckes moralischen sind die Handlungen des Menschen selbst. Und was ist der rechte Inhalt unseres Daseins z