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Zeitereignisse. Pulsnitz. Bezüglich der von uns in der letzten Nummer über die angeblich beabsichtigte Amtsniederleg ung des Herrn Bürgermeister Schubert gebrachten Nach richt bemerken wir berichtigend, daß nach der uns ge wordenen Mittheilung zur Zeit von einer Amtsnieder legung des Herrn Bürgermeister Schubert keine Rede ist. Wir bedauern diese in der letzten Nummern unseres Blattes enthaltene Nachricht überhaupt gebracht zu haben, ohne uns vorher an geeigneter Stells über den Grund oder Ungrund derselben zu vergewissern. D. Ned. Dresden, 22. August. Mit dem 1. October d. I. werden sieben Landgerichte und zwar zu Dresden mit 14 Amtsgerichten, zu Leipzig mit 15 Amtsgerichten, zu Bautzen mit 18 Amtsgerichten, zu Zwickau mit 16 Amtsge richten, zu Chemnitz mit 16 Amtsgerichten, zu Freiberg mit 14 Amtsgerichten und zu Plauen mit 12 Amtsgerichten errich tet. Jeder,Landgerichtsbezirk bildet zugleich einen Schwurge richtsbezirk mit dem Sitz des Schwurgerichts am Sitz des Landgerichts. Bei den Amtsgerichten zu Zittau, Pirna, Meißen, Oschatz und Annaberg werden Strafkammern gebildet, welchen für die in erster Instanz zur Zuständig keit der Landgerichte gehörigen Strafsachen von oer Thätigkeit der Strafkammer des Landgerichts, die Vor bereitung und Abhaltung der Hauptverhandlungen, sowie die der Hauptverhandlung nachfolgenden Geschäfte die auf die abgeurtheilten Strafsachen Bezug haben, über wiesen werden. (Dr. N) — Den diesjährigen Herbstübungen wird Se. Maj. der König wie folgt beiwohnen: am 28. d. M. früh 8 Uhr den Brigadeübungen der 1. Jnf.-Brigade bei Dres den; am 30. d. früh 8 Uhr den Brigadeübungen der 2. Jnf.-Brigade bei Bautzen; am 1. und 2. September den Dwisionsübungen der Kavallerie-Division bei Taucha; am 9. und 10. September den Divisions-Manövern der 1 Jnf.-Division bei Kamenz und am 12. und 13. Sep tember denstlben der 2. Jnf.-Division bei Plauen i. V. Behufs Beiwohnung der am 1. und 2. September ge nannten Uebungen wird Se. Maj auf diese Tage im kgl. Palais in Leipzig, sowie der am 9. und 10. Sep tember c. und zwar vom 8. September ab in Kamenz Quartier nehmen, am ersteren Orte jedoch wahrscheinlich bis zum 3. September verbleiben, uni den an diesem Tage stattfindenden Divisions - Rennen beizuwohnen. Nach den Uebungen der 2. Jnf.-Brigade — 30. Augüst — wird Se. Maj. die Gewerbe-Ausstellung in Bautzen besichtigen. Dresden, 25. August. fDer Rückkaufshandel.j Ge wissen Blättern sind doch alle Mittel recht, sobald sie dazu dienen können, die ohne Mitwirkung der liberalen Parteien in der letzten Reichstagssession zu Stande ge kommenen Gesetze in Mißkredit zu bringen. So zieht man jetzt z. B. gegen die zum Schutze des Publicums erlassenen Bestimmungen über den Betrieb des soge nannten Rückkausshandel zu Felde. Wundern kann man sich allerdings darüber nicht, wenn man sich erinnert, wie s. Z. der Abg. Eugen Richter gegen die Leihämter Sturm tief, die, wenn es nach ihm gegangen wäre, so fort hätten abgeschafft werden müssen. Dann wäre freilich das in augenblicklicher Geldnoth sich befindende ärmere Publikum einzig und allein auf die Rückkaufs händler angewiesen gewesen. Aber gerade für dieses sind die staatlichen oder städtischen Leihämler eine Wohl- that, und es wäre eher zu wünschen, daß dieselben er weitert würden, da ja doch nicht jeder Neichsbürger auch „reichsbankfähig" iü. Nach dem neuen Gesetz, das nun mehr bereits in Kraft getreten ist, bedürfen, die Rück- kaufshändler ebenso einer Concession, wie solche für den Betrieb des offenen Pfandleihgeschäftes erforderlich ist, und es wird damit allerdings eine Controls verbunden, die für den Geschäftsinhaber ja etwas lästig, für das Publikum aber sehr wohlthätig sein wirs. Der Rück kaufshandelist bekanntlich ein verstecktes Pfandleihgeschäft, bei welchem der Schuldner bezüglich seines verpfändeten Eigenthums, falls er dasselbe nicht rechtzeitig einzulösen vermag, ganz in die Hände des Gläubigers gegeben ist. Nach den neuen Bestimmungen soll aber der Gläubiger das „Pfand" bei nicht rechtzeitiger Einlösung nicht so ohne Weiteres ' als sein Eigenthum betrachten dürfen, sondern cH, bleibt eben Pfand und darf nur in öffent licher Auctton verkauft werden, wobei der etwaige Ueber- schuß dem wirklichen Eigenthumer zusallen würde. Dies ist das Wesentliche der neuen Bestimmungen. In ge wissen liberalen Blättern wird die Sache nun so darge stellt, als ob die jetzigen Bestimmungen lediglich zum Nachtheil des Publikums wirken würden. Dabei wird der Schwerpunkt in die Behauptung gelegt, daß die Rückkaufshändler von Gültigkeit des neuen Gesetzes an nur 8 Procent Zinsen nehmen dürften, und daß sie des wegen nicht in der Lage seien, weitere Prolongationen zu bewilligen. Diese Behauptung ist bezüglich der be reits vorher abgeschloffenen Geschäfte ganz falsch, und was die Festsetzung des Zinsfußes betrifft, zo kann dieselbe erst in den in Vorbereitung befindlichen Reglements er folgen, und cs ist noch gar nicht gesagt, daß die Grenze von 8 Procent nicht überschritten werden könnte. Dresden, 26. August. Auf dem gestrigen Schlacht viehmarkte standen 319 Rinder, 448 Ungar- und 595 Landschweine, 1074 Hammel, 132 Kälber und 1 Ziege zum Verkauf. Der Besuch Seitens kauflustiger Fleischer war als ein mittelmäßiger, der Geschäftsgang im All gemeinen als ein ziemlich lebhafter zu bezeichnen. Die Rinderpreise hielten trotz stärkeren Auftriebs die bedeut ende Höhe des vorwöchentlichen Hauptmarktes, denn Primawaare galt 72, mitile Qualität 60 und geringe Sorte 42 pro Centner Schlachtgewicht. Hierbei sei bemerkt, daß erste Qualität nicht genügend, dritte da gegen sehr stark vertreten war. Das Paar englischer Lämmer zu 50 Kilo Fleisch wurde mit 69, das der Landhammel, welche durch ausgezeichnet schöne und durch schnittlich 55 Kilo Fleisch wiegende böhmische Schöpse vertreten war, mit 70 bezahlt, während das Paar .Ausschußschöpse 36 galt. Schweine wurden, trotz des für jetzige Jahreszeit starken Auftriebes, flott gehandelt und kostete der Centner Schlachgewicht Von Landschwsinen englischer Kreuzung 57 und von Schlesiern 53 bis 54 indes; der Ctr. lebendes Gewicht von Bakoniern bei 40 bis 45 Pfund Tara zu 45 und 46 lebhafter gefragt wurde. Ein Posten kernfetter Galizier, welche an Stelle der fehlenden Mecklenburger aufgehüeben waren, galt pro Centner lebendes Gewicht bei 40 bis 45 Pfund Tara 51 In Kälbern gestaltete sich das Geschäft abermals zu keinem flotten und wurden beste Stücke zu 100 ^s, geringere Waare zu 80 pro Kilo Fleisch gern Abgegeben. Am Donnerstag waren 62 Rinder, 125 Schweine, 205 Hammel uns 350 Kälber aufgetriebeH ein Quantum von Rindern und Hammeln, wie es auf Kleinviehmärkte, aus denen hauptsächlich nur Schweine und Kälbcr gehandelt werden, nur in den seltesten Fällen gebracht wird. Trotzdem gingen Hammel rasch ab und Schweine zogen im Preise nicht unerheblich an, während Rinder und Kälber des für den vorliegenden Bedarf, viel zu starken Auftriebs halber schwach gefragt wurden. Leipzig, 21. August. Wie die „L. N." vernehmen, hat gestern die Uebergabe der nun ganz fertig gestellten Reichsgerichtslo calitäten an den Vertreter des Reichs justizamts, wirkt, geh. Oberregierungsrath Meyer aus Berlin, stattgefunden. Berlin, 25. August. In den Berliner Handwerker kreisen macht sich neuerdings eine allgemeine Bewegung zu Gunsten einer „Neubildung der Innungen," bemerk bar, und man hofft, durch eine Annäherunz der selbst ständigen Meister an ihre Gehülfen und Gesellen, eine Verständigung über die wichtigsten Punkte zu erreichen. Wie es heißt, soll demnächst die Frage der Neubelebung der Innungen in einer gemeinschaftlichen Versammlung hiesiger Handwerksmeister und Anhänger der gemäßigten Arbeiterrichtung zur Erörterung gelangen. Die Ver sammlung wird von den Obermeistern hiesiger Innungen und der Anwaltschaft der deutschen Gewerkvereine binnen Kurzen: einberufen werden. Sollte man hierbei zu einer Verständigung gelangen, so würde die weitere Lösung der Frage besondere Schwierigkeiten nicht bieten, da die Regelung des Verhältnisses zwischen Meister und Gesellen bis jetzt allein ein fast unüberstcigbares Hindernis; bildete. Es handelt sich hierbei namentlich um die obligatorische Einführung von Arbeitsbüchern für sämmtliche Arbeiter, eine Forderung, die bisher von den Gesellen mit Ent setz edenheit zurückgewiesen worden ist und die man auch wird ariMben müssen, wenn eine Verständigung zu Stande kommen soll. Was die Lehrlingsfrage anbe langt, so herrscht darüber nur eine Stimme, daß hier eine Aenderung der bisherigen Verhältnisse eintretcn muß. Hoffentlich wird man dabei nicht einseitig zu Werke gehen imd neben den Interessen des Meisters auch die des Lehr lings gehörig in Betracht ziehen. Vor Allem wird man es an den nothweudigen Kontrolmaßregeln nicht fehlen taffen dürfen. — Die demnächst in die Oeffentlichkeit tretenden Normal-Konzefsiousbedingungen für Sckundürbahnen ent halten, wie verlautet, folgenden Artikel: „Der Konzes sionär ist verpflichtet, den Betrieb seiner Bahn der Ver waltung einer anschließenden Bahn gegen Gewährung einer jährlichen Rente, welche der ini Durchschnitt der letzten (tuns) Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens jährlich 4'/r pCt. ihres Anlagekapitals beträgt, zu überlaffen, falls der Minister für öffentliche Arbeiten diese Betriebsüberiaffung im öffentlichen Ver- kehrsintereffe für erforderlich erachtet. Als Reineinnahme ist diejenige Summe anzusehen, um welche die Betricbs- einnahme die in dem betreffenden Rechnungsjahre aufge- wendctcn Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebs kosten einschließlich der aus diesem Fonds zu bestreiten den Ausgaben übersteigt." — Man hat bisher angenommen, daß Fürst Bis mark den Rücktritt Andrassy's schon vor mehreren Wochen vorausgcsehen habe. Das ist aber nicht richtig. Der deutsche Reichskanzler wußte nur im Allgemeinen und zwar seit Jahresfrist, daß Graf Andraffy die Absicht habe, in einem gewissen Momente sich zurückzuzichen. Daß aber dieser Moment im August 1879, gerade jetzt kommen werde, jetzt, wo noch Manches im Orient zu regeln, wo das Sandschak Novibazar noch nicht besetzt ist —; das wußte Fürst Bismarck nicht. Es mag wohl als ein Beweis hierfür aufgefaßt werden, schreibt man aus Wien, daß Fürst Bismarck den Grafen Andraffy Anfangs August brieflich zu einer Zusammenkunft in Gastein eingeladcn hat. Diese Zusammenkunft sollte ur sprünglich am 18. August stattfinden. Gras Andraffy halte zugesagt, zu kommen. Inzwischen aber hatte er, und zwar, was besonders zu bemerken ist, kurz vor der Abreise des Kaisers Franz Josef von Ischl nach Gastein, seine Dcinission verlangt. Die Entrevue der Kaiser von Deutschland und Oesterreich fand bekanntlich am 9. August statt, und es wird als sicher angenommen, daß Kaiser Franz Josef daselbst seinem kaiserlichen Oheim von Andraffys Absicht die erste Kunde brachte. Später scheint Fürst Bismarck seine Reise nach Gastein um einige Tage verschoben zu haben, wobei wir allerdings nicht behaupten wollen, daß dafür kein anderer Grund vorhanden gewesen sei, als allein der Umstand, daß Graf Andraffy am 18. in Terebes sich befand. Nun wird die Zusammenkunft des deutschen Kanzlers mit dem öster reichischen „Ex-Kanzler" doch stattfinden, aber erst nach der Wahl eines Nachfolgers für diesen. Und diese Zu sammenkunft dürfte trotzdem einen politischen Charakter und eine nicht zu unterschätzende Bedeutung haben. Doch wir wollen uns in keine Konjekturen verlieren. Der Zweck di ser Zeilen ist: einige, wie uns dünkt, bemerkens- werthe uns zum Theil ganz unbekannte Details zur Frage des Österreich schen Kanzler-Wechsels mitzulheilen. Berlin. Von Herrn Leutner in London erhält die „W. Z." eine Zuschrift, in welcher derselbe alle von deutschen Blättern über ihn und sein Vorleben niitgetheilten Nach richten für unwahr erklärt. Das Schreiben besagt ferner noch, Herr L utner werde zur passenden Zeit nicht ver säumen, sich vor der Oeffentlichkeit zu rechtfertigen. Vor- aussichtlichtlich dürfte Herrn Leutner die Rechtfertigung wohl ebensowenig gelingen, wie die Hebung des „Großer Kurfürst". — Behufs Herstellung einer unmittelbaren tele graphischen Verbindung und Regelung des telegraphischen Verkehrs zwischen Deutschland und Norwegen ist ein Telcgraphen-Abkommen, nachdem es die vorbehaltene Genehmigung erlangt hat, abgeschlossen worden. Es beruht auf den Grundsätzen: die unmittelbare telegraphische Verbindung, die Einführung des Worttarifs und Verein fachung der Abrechnung. Das Generalpostamt hat untenn 14. Bestimmungen erlassen, welche mit der Be triebs-Eröffnung des deutsch-norwegischen Kabels, über welche noch eine Bekanntmachung erfolgen wird, zur Geltung gelangen. Es wird danach für das gewöhn liche Telegramm, für alle Entfernungen, erhoben eine Grundtaxe von 40 und Worttaxe von 20 Vom Tage der Betriebs-Eröffnungen an sollen sämmtliche De peschen nach Norwegen über Hamburg oder Berlin ge leitet werden. — Vor Kurzem hatte Jemand in Wittenberg eine klanglose Doppelkrone durch Biegen zerbrochen und nach Constatirung der Echtheit an die königliche Münze nach Berlin behufs Ersatz gesandt. Die königliche Münze hat nun bewiesen, mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Ge schäfte erledigt. Die zerbrochene Doppelkrone wurde am 29. Juli abgesandt, kam am 30. Juli bei der Münze au und wurde von: Münzdirector noch an demselben Tage dem Obermünz-Wardein zur Prüfung überwiesen. Ani 31. Juli war das Gutachten desselben schon wieder zurück und wurde an demselben Tage der Ersatz der zer brochenen Münze abgeiandt, welchen der Einsender in Gestalt einer Doppelkrone von 1879 am 1. August ohne jede Kosten erhielt. — Die Frage, ob den Hinterblicben von Militair- personen der Feldarmee, auch wenn deren Familienzuge hörigkeit zu letzterer erst nach Beendigung des Feldzuges von 1870/71 entstanden ist, ein Recht auf den Bezug der in dem sogenannten Jnvalidengesetz vom 27. Juni 1871 normirten Beihilfen zugcsprochen werden soll, ist vielfach erörtert und, der „K. Z." zufolge, durch ein Er- kcnntniß des königl. Obcrtribunals jetzt in bejahendem Sinne entschieden worden. Danach werden von jetzt an solchen Hinterbliebenen die fraglichen Beihilfen nach Maßgabe des gedachten Gesetzes angewiesen, wenn der genaue Nachweis erbracht worden, daß der Tod des be treffenden Mitgliedes der Feldarmee infolge seiner im Kriege erhaltenen Wunden eingetreten ist. Das Kriegs ministerium hat die Regierungsbehörden hiervon in Kenntniß gesetzt und denselben zugleich mitgetheilt, daß nach einer mit dem Reichskanzler getroffenen Vereinbar ung der Berurtheilung von Gesuchen um Gewährung entsprechender Gnadenbewilligungen auf Grund jenes Obertribunalscrkenntnisscs aus dem kaiserl. Dispositions fond kein Einfluß einzuräumen, sondern in dieser Be ziehung vielmehr die bisherige Praxis bcizubehalten ist. — Einen absonderlichen Beitrag zur Geschichte ter persönlichen Entfremdung, welche zwischen Bismarck und Gortschakofi platzgegriffen hat, sendet ein Dresdener Korresponv. der Wiener Neuen Freien Presse. Derselbe schreibt: „Die Verstimmung, welche sich in der russischen Reichskanzlei gegen den deutschen Reichskanzler mehr und mehr geltend macht, ist nicht blos auf die im Sep tember v. I. vom Times-Korrespondenten, Herrn Blowitz, gemachten „Enthüllungen" zurückzuführen, sie hat auch noch eine geheime Ursache. Fürst Gortschakoff hat be kanntlich zwei Söhne, von denen er den älteren, den 1839 geborenen Prinzen Michael, in die diplomatische Karriere lancirt hat. Dieser wurde zu Anfang dieses Jahres von seinem Gesandtenposten in Bern nach Dres den versetzt, blieb aber hier auffälliger Weise nur ein paar Monate und siedelte dann vom Strand der Elbe an den Strand des Manzanares über. Das Wunder liche, Dresden zu einer Zwischenstation auf dem Wege von der Schweiz nach Spanien zu machen, erklärt sich nun dadurch, daß der alte Gortschakoff zuerst nicht Madrid für seinen Sohn ins Auge gefaßt hatte, sondern — Berlin. Er hatte den Wunsch gehegt, seinen Aeltesten zum Botschafter beim deutschen Reiche ernennen zu lassen. Bei dem Czar durfte der russische Reichskanzler dabei wohl mit Sicherheit auf ein Entgegenkommen rechnen, aber in Berlin? Hier, beim Fürsten Bismarck, sondirte er daher zuerst den Boden. Doch er mußte die Erfahr ung machen, daß dieser absolut unempfänglich war für die kühne Idee, einen Diplomaten, der zwar Prin- Gortschakoff heißt, der sich aber im Uebrigen bisher durch