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Norkriiblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: VKittwoeb« und gtonnabenbs früh 8 Uhr. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der «Seschäfttfleven für Abonnementspreis: Vierteljährlich 1j Mark. Anserare werden mit 10 Pfennigen für den »oum einer gespaltenen LorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittag« S Uhr hier auszuxeben. städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Eimmddrcikigster Jahrgang, s - Buchdruckerei von Gen ft Ludwig Förster in Pulsnitz. «erantwortlicke Redaction. Druck und »erlag von Paul Weberin PulSnitz. Königsbrück: bet Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein ä: Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. Auswärtige Amwncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Ss« Mittwoch. 19. 5. Mür; 1879. Zu dem Vermögen des Leinwebers und Handelsmannes Otto Bruno Schurig in Großröhrsdorf ist auf erfolgte Jnsolvenzanzeige vom unterzeichneten Gerichts amte der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldcnwesen als Concursgläubigcr erbeben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis znm 25 März 1879 ihre Forderung nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dein bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hicrnächst aber am 22. Mai 8879 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gcrichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepslegung zu erscheinen und zwfir unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Ter mine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit der selben, sowie über Anerkennung der angcmeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffenden Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 26. Juni 1879, Vormittags 12 Ubr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtigte Betheiligte haben bei 15 Mark —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Pulsnitz, am 28. Februar 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Mayer. Acta „ „ t m a ch ung, die Schneefuhren betreffend. Anher erstatteter Anzeige zufolge, ist der aus dem Innern der Stadt beseitigte Schnee mehrfach derart außerhalb der Stadt auf öffentlichen Straßen abgeladen worden, daß dadurch der freie Verkehr gehindert worden ist. Auf Grund H 366,„, des Reichestrafgesetzln ä s wird dies bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu sccbSzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tage« unter ¬ sagt und bei Vermeidung gleicher Strafe auch das Abladcn des Schnees in den Pulsnitzbach sowie auf der über denselben führenden Brücke, oder in unmittelbarer Näbe derselben hiermit verboten. PulSttitz, am 3. März 1879. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft und das Elasfificationsvcrfahreu im Aushebunasbezirk «Kamen; betreffend. Die diesjährige Musterung findet statt a., im Musterungsbezirke Pulsnitz ... Freitags, den 28. März «, von früh 7 Uhr an (im Schietzhause) zu Pulsnitz für die Ortschaften: Vöhmisch-Vollung, Bretnig, Friedersdorf mit Thiemendorf, Großnaundorf und Großröhrsdorf, Sonnabends, den 29. März, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Hauswalde, Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Mittelbach, Nied rlichtenau, Niedersteina, Oberlichtenau und Obersteina, Montags, den 31. Mürz, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Pulsnitz und für die Ortschaften: Ohorn, Pulsnitz Mßn. S. und Weißbach bei Pulsnitz, b., im Musterungsbezirke zu Königsbrück Dienstags, den 1. April, von früh 8 Uhr an (im Schietzhause) zu Königsbrück für die Stadt Königsbrück und sämmtliche Ortschaften des Gcrichtsamtsbezirks Königsbrück, c., im Musterungsbezirke Kamenz Mittwochs, den 2. April, von früh 7 Uhr an im (Schietzhause) zu Kamenz für die Stadt Elstra und die Ortschaften: Alte Ziegelscheune, Auschkowctz, Berubrucb, Biehla, Bischheim Bocka, Brauna mit Rohrbach, Bulleritz, Cannewitz, Caseritz, Crost witz, Cunnewitz, Deutschbaselitz, Döbra, Dürrwicknitz, Gelenau, Gersdorf, Glaubnitz, Gödlau, Gränze, Großgrabc, Häslich, Hausdorf, Hennersdorf, Höflein, Horka, Jauer, Jesau und Jiedlitz, Donnerstags, den 3. April, früh von « Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Kaschwitz, Kindisch, Kleinhänchen mit Neubof und Neraditz, Kriepitz, Kuckau, Kunnersdorf, Labke, Lehndorf, Liebenau, Lieske, Lückersdorf, Marienstern, Milstrich, Miltitz, Möhrsdorf, Nauslitz,Nebelschütz. Neustädtcl, Nucknitz mit Kopschin und Prautitz, Oßling, Ostro, Panschwitz, Petershain, Piskowitz, Prititz, Räckelwitz mit Neudörfel, Drei- und Teichhäuscrn, Nalbitz, Rauschwitz, Rehnsdorf, Rosenthal, Säuritz, Schjedel, Schmcckwitz niit Sommerluga, Schmerlitz, Schönau mit Neuschmerlitz, Schönbach, Schweinerden, Schwosdorf, Siebitz, Skaske, Spittel, Straßgräbchen mit Grünberg, Trado, Tschachwitz, Weißig, Wohla (Ländchen) und Wendischbaselitz, _ Freitags, den 4. April, von früh 7 Uhr au ebendaselbst sür die Stadt Kam n, und vie Ortschaften: Wies«, Zerna und Zschornau. Es folgt hierauf Sonnabend, den 5. April, von früh 8 Uhr an auf dem Schietzhause zu Kamenz dieÄoosung für sämmtlich dazu Berechtigte aus dem ganzen Aushebungsbezirke. Die Stadträthc zu Kamenz und Pulsnitz, die Herren Bürgermeister zu Königsbrück und Elstra, sowie die Herren Ortsvorstände hiesigen Bezirks werden in Ge mäßheit 8 61 1 der Erfatz-OrDnung vom 28. September 1875 veranlaßt, die Militärpflichtigen ihres Ortes, welche in dem Jahre 1859 geboren und diejenigen, welche zwar früher geboren, aber noch oyne definitive Entscheidung bezüglich ihrer Militärpflicht geblieben sind, tinschlietzlich der in den Vorjahren ausgthobenen aber noch nicht znr Einstellung gelangten Mannschaften, unter Hinweis auf die in 8 24 4, 6 und 7, 8 61, 3, 4, 5 und 8 62 7 und 8 enthaltenen Bestimmungen der Ersatz- Ordnung zu deu betreffenden Mufteruugsterminen zu beordern. Auch erhalten die mit der Führung der Stammrollen betrauten Personen Veranlassung, an den oben gesetzten bez. Tagen und Orten mit den ihrerseits beorder ten Gestellungspflichtigen rechtzeitig zu erscheinen, letzcere der Ersatzkommission vorzustellen und die Stammrollen, welche ihnen kurz nach Veröffentlichung dieser Bekannt machung zugehen werden, behufs der von ihnen selbst z« bewirkenden Eintragung der Musterungsresultate mit zur Stelle zu bringen. Sollten Gestellungspflichtige die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt unterlaßen haben, so sind dieselben zur nachträglichen Anmeldung, sowie zum Erscheinen im Mnsterungstermine unter Androhung der sie außerdem nach H 23 10, bez. 8 24 7 der Ersatzordnung treffenden Strafen aufzufordern, die nachträglich bewirkten Anmel dungen aber ebenso wie etwaige Abmeldungen unter Benutzung eines Stammrollcn-Auszugs sofort anher anzuzeigen. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind, soweit dieselben nach HZ 30 «nd 31 der Ersatz- Ordnung überhaupt zulässig, in der von dem Königlichen Kriegsministerium durch Verordnung vom 25. September 1871 vorgeschriebenen Form noch vor Beginn des Musterungsgeschästs, allerspätestens aber im Musterungstermine bis früh 9 Uhr bei mir einzureichen. Zur Vermeidung unnützer Reclamationen sei hierzu noch bemerkt, daß nur in denjenigen Fällen, welche in den vorbemerkten Paragraphen sich bezeichnet finden und unter der Voraussetzung, daß die geltend gemachten Umstände auf dar