Volltext Seite (XML)
N'ackeMatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radevnrg, Woritzvnrg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend« früh S Uhr. LbonnementSpreiS: BierleljLhrlich Ij Mark. Anferate »erden mit W Pfennigen für den Krum einer gespaltenen LorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätesten« Dienstags und Freitags Bormittagt s Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Emunddreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von LrnM Ludwig AörRer in PulSnitz. Lerantwortliche Rezaetion, Druck und »erlag von Paul Weder in Pulsnitz. GeschäftsReUe» für Königsbrück: bei Herrn Kaufman« R. Tschersich. Dresden: Annoncen« »ureau'S Haasenstein L Bögler, In« Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Bögler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s Smmtliche deutsche Zeitungen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Dlxpsü Ä«8 Mittwoch. »W 5. 1ö. Januar 1879. Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Gerichtsamts ist 0. ^Villi Aesserselimiät in Pulsnitz am heutigen Tage gelöscht worden. PulSnitz, am 9. Januar 1879. Das König!. S auf Grund der Registratur vom 4. dieses Monats die auf Fol. 6 eingetragene Firma ächs. Gerichtsamt. Jahn. B. Das Erbrecht. Von sonst ganz anständigen Leuten kann man noch oft genug den tieftsinnigen Ausspruch hören: „In vielen Stücken haben die Socialdemocraten doch Recht!" Zu diesen Stücken wird u. a. die Behauptung gerechnet, daß wir im Erbrecht die vornehmlichste Quelle der Ver mögensungleichheit zu suchen haben, auf welch' Letztere bekanntlich alle socialen Uebel zurückgeführt werden. Sehen wir nun davon ab, daß dies bisher noch nie bewiesen worden ist, daß man noch nie an der Hand von That- sachen Vergleiche zwischen Gesellschaften mit Vermögens gleichheit und ohne solche hat anstellen können, so wissen wir auch nicht, wie man die erstere k hne Behauptung begründen will. Sehen wir nicht mindestens ebenso ost als die cumulirende Wirkung die zerstreuende, daß die Kinder sich theilen, was der Vater in Einem besaß? daß aus dem großen Vermögen mittlere und kleine werden? ja, daß der Erbe das Ererbte wie leichten Lotteriegewinn leicht unter die Leute bringt. Es ist geradezu sprich wörtlich, daß das Vermögen des Kaufmanns selten in die dritte Hand kommt. Wie kann man also die Wirk ung des Erbrechts geradezu in die Vermehrung der Un gleichheit setzen? Das ist also offenbar falsch. Bei diesen Erwägungen wollen wir aber nicht ein mal stehen bleiben; wir finden es vielmehr angezeigt, einmal tiefer auf den Kern der Sache einzugchcn und zu fragen: Welches ist denn eigentlich die Idee des Erb rechts ? Das Erbrecht beruht tief im Innersten der mensch lichen Natur, und zwar auf drei Gefühlen, die sämmtlich zu den stärksten Triebfedern gehören, welche die mensch liche Brust beherbe-gt. Das erste derselben ist der Trieb, den eigenen Willen über die Grenze der irdischen Jndividualexistenz hinaus im Erben zu personifiziren. Diesem Wurzeltriebe ent springt als zweites Moment des scheinbar den Gegen satz, in Wahrheit aber nur den nothwendigen Reflex des ersten bildende gesellschaftliche Gefühl gegen die Mit menschen. Durch dieses findet der Drang, sich An dern nützlich zu machen, in dem Bestreben, den eigne» Erwerb und Besitz der Mit- und Nachwelt zur weitere» Kulturarbeit zu übergeben, seinen Ausdruck. Das dritte Gesühl endlich wiederum nur der nähere Ausdruck dieses zweiten, das speciellcre Familiengefühl, da der Einzelne dem Ganzen der Menschheit sich zunächst nicht durch die allgemeinen Humanitätsgefühle, sondern durch die engeren der Familie, Gemeinde rc. ,verbunden fühlt, die elementareren Gefühle der Eltern- (Kindes-) GeMechts- Liebe mit den kräftigsten Grundtrieben der (Aunatur zusammenhängend Wir wollen die Erfolge sinzeres ganzen Lebens, unseres Strebens, un- seres Fleißes und unserer Thatkraft sortdauernd wissen, vor Allem m unseren Angehörigen, in unseren Lieben, unseren Kindern, Ocschwistern rc, und es ist ein großer Jrrthum und gauz und gar unzulässig, die Tragweite dieser mächtigen Gesuhlsemwicklung sich auf die nächsten engsten Verwandtschaftsgrade begrenzt zu denken; sie reicht vielmehr mit fast unverminderter Triebkraft so weit als die menschliche Sympathie in Verbindung mit dem Selbstgefühl reicht. Und damit hängt schließlich auch die nicht minder wichtige volkswirthschaftliche Seite der Sache zusammen. ES ist so thöricht, im Erbrecht die Wurzel aller socialen Uebel zu erblicken, daß man weit eher berechtigt ist, dasselbe als eine der wichtigsten Triebfedern der wirth- schastlichen Thatkraft zu bezeichnen. Wer würde über den reichlichen Lcbcnsbcdarf hinaus noch die Hände regen, wen« nicht dieser dreifach starke Trieb ihn fort und fort spornte, um sein Erbe möglichst gut, möglichst reich zu hinterlassen, um im Andenken der Seinen möglichst ehren voll fortzuleben. Und dieser Trieb, das Seine den Seinen zu vererben, lebt im Armen, wie im Mittelstände so gut und so kräftig als im Reichen. Das Häuschen, die Ackerscholle, ja, daS bischen fahrende Habe, und sei es schließlich als Andenken oder Liebeszeichen zu ver machen, das ist, wenn es zum Letzten kommt, doch für Jeden eine hochwichtige Herzenssache. 'Und wer kein Geld und Gut zu vererben hat, sucht wenigstens den Seinen eine tüchtige Erziehung, ein wackere» Beispiel, einen ehrlichen Namen zu hinterlassen. So tief, so unausrottbar tief wurzelt das Erbrecht in dem wahren Wesen des civilisirten Menschen, daß man mit vollem Recht sagen kann: ohne Erbrecht keine Kultur, keine Civilisation! Zeitereignisse. Berlin, 13. Januar. Eine erschütternde Kunde hat heute Vormittag der Telegraph hierher vermittelt, eine Kunde, welche unser in jüngster Zeit so schwer geprüftes kaiserliches Haus in neue Trauer versetzt und in den weitesten Kreisen im ganzen Lande das innigste und tiefschmerzlichste Mitge fühl erregen wird. Prinzessin Marie, die älteste Tochter des Prinzen Friedrich Karl, welche erst am 24. August des vergangenen Jahres in bräutlichem Schmucke vor dem Trau altar stand, wird von heute an den Wittwenschleier tragen, da ihr Gemahl, Prinz Heinrich der Niederlande heute Morgen 5 Uhr am Schlagflusse gestorben ist. Ein ernstliches Un wohlsein war der traurigen Katastrophe vorausgegangen. Der Prinz war durch einen den Rätheln ähnlichen Haut ausschlag mehrere Tage ans Zimmer gefesselt gewesen, aber die Symptome hatten sich gebessert und die holländischen Blätter sprachen von der Beseitigung jeder Gefahr. Und nun tönt die traurige Nachricht mitten in den Festjubel hinein, der wegen der Vermählung des Königs von Holland mit der Prinzessin Emma von Waldeck erhoben worden ist. Wer warmes Empfinden nicht verloren hat, der wird den Jammer der jungen Wittwe ermessen, die im fremden Lande so jäh lings der Stütze ihres Lebens beraubt worden ist. Nur schwach wird es in den ersten Stunden als ein Trost em pfunden werden können, daß der Verblichene, welcher trotz des Unterschiedes der Jahre durch sein ritterliches Wesen sich nicht nur die Hand, sondern auch das Herz der Prinzessin gewonnen, vom ganzen holländischen Volke als seiner Besten Einer betrauert wird. Denn Prinz Heinrich hatte in seiner hohen Stellung sich ein warmes Herz bewahrt für die Re gungen der Volksseele. Dem Kunstgewerbe brachte er be sonders inniges Verständniß entgegen. In der ganzen Ein richtung seines Lebens befand er sich in Uebereinstimmung mit der großen Masse seiner Landsleute. Die Verehrung, welche man für ihn hegte, übertrug sich auch auf seine Ge mahlin Die junge Prinzessin wurde gerade aus diesem Grunde von dem sonst gegen alles Fremde sich abschließenden holländischen Volke mit innigen Aeußerungen der Freude empfangen. Wie ungern man die hohe Frau von hier fortziehen sah, ist noch in aller Erinnerung. Möchte sie die Zuneigung zweier Nationen in dieser schweren Stunde Trost und Erleichterung finden lassen. Pulsnitz, 11. Januar. Laut Bekanntmachung im heutigen „D. I." hat das k. Ministerium des Innern auf Ansuchen des Vorstandes des Vereins zur Förder ung der Pferde- und Viehzucht in den Harzlandschaften zu Quedlinburg dem genannten Vereine Erlaubnis zum Vertriebe von Loosen zu der von letzterem im laufenden Jahre beabsichtigten 9. Verloosung von Pferden, Equi pagen, Reit- und Fahrulensilien re. im Königreich Sachsen unter der Bedingung ertheilt, daß nach erfolgter Ver loosung die Nummern der gezogenen Gewinne im Dresdner Journal und der Leipziger Zeitung veröffentlicht werden. — Alle die hier aufhältlichen jungen Männer, welche in diesem Jahre ihr 20. Lebensjahr erfüllen, sowie Die jenigen,. welche bei früheren Aushebungen zurückgestellt worden sind, haben sich von heute ab bis spätestens den 1. Februar in der Rathsexpedition unter Vorzeigung der Geburts- bez. Losungsscheine zur Rekrutirungs - Stammrolle anzumelden. Im Falle der Abwesenheit der Militärpflichtigen haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- resp. Fabrikherren die Anmeldungen zu bewirken. Dresden, 12 Januar. Der Fachschule für das Klempnergewerbe in Aue hat das königt. Ministerium des Innern für 1879 wieder 4000 als Unterstützung aus Staatsmitteln gewährt. Zum Bau der Schule waren bereits 30,000 unverzinslich gewährt worden, die auf dem Gebäude hypothekarisch eingetragen stehen. Berlin, 12. Jan. Abermals ist eine in Hottingen- Zürich erscheinende Druckschrift auf Grund des Socia- listengesetzes verboten worden. Der gestrige Reichsanzeiger publizirt das vom hiesigen Polizei-Präsidium erlassene Verbot der Nr. 3 des „Volksmann" vom 8. Januar 1879. Berlin 12. Januar. Wie man hört, ist von dem Zusammentritt des ständigen Ausschusses des deutschen Handelstages, welcher auf Grund der Beschlüsse der achten Generalversammlung die Eingabe an den Reichs kanzler wegen Errichtung eines volkswirthschaftlichen Senats feststellen sollte, abgesehen und soll die Zustimm ung der Ausschußmitglieder zu dem Entwurf mittelst Umfragen eingeholt werden. Zu einer persönlichen Zu- sqmmenkunft lag zur Zeit keine Veranlassung vor. Die Nachrichten übrigens, als ob der Austritt auch der jetzt noch dem Handelstage angehörenden Handelskammern der Seestädte beabsichtigt sei, werden als unbegründet bezeichnet. — Die von der Hamburger Handelskammer angeregte Zusammenkunft von Delegirten der frei händlerisch gesinnten Handelskammern hat lediglich den Zweck, der schutzzöllnerischen Politik, welche mit einem Male das Handelssystem verwirft, unter dessen Schutze die deutsche Industrie und Handel einen außerordentlichen Aufschwung gewonnen haben, ein Paroli zu bieten. — Die Wilhelmsstiftung zur Altersversorgung der arbeitenden Klaffen wird am nächsten Dienstag zur de finitiven Feststellung des Statuts zusammentreten. — Militairisches. Nachdem ein neuer Mobilmach ungsplan für die deutsche Reichsarmee festgestellt und als sekret nur in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren an die Generalkommandos und höheren Militärbehörden vertheilt worden ist, sind die erforderlichen Befehle er lassen worden, um bei einer eintretenden Mobilmach ung vorbereitet zu sein. Die Staatsdruckcrei hat den Bedarf an Formularen, wie solche nach den gegebenen Instruktionen im Kriegsfälle gebraucht werden, gedruckt und sind dieselben an die Militärbehörden und Truppen theile zur Asservation vertheilt worden. Die Listen der zur Wahrnehmung von Feldstellen designirten Beamten sind festgestellt und befinden sich bei den einzelnen General- Kommandos. In der Magazin-Verwaltung sind Maß regeln getroffen worden, um den ersten Verpflegungsbe darf der Truppen im Mobilmachungsfalle sicher zu stelle». Ebenso sind im Feldsanitätswesen die nach der neuen Kriegssanitätsordnung neueingesührten Verbandgegen stände und chirurgischen Instrumente beschafft, und ist der Verpflegungsbedarf für die Feldlazarethe und Sa nitätsdetachements für die erste Zeit nach der Mobil machung sicher gestellt worden. In den TraindepotS lagert das Ausrüstungsmaterial für die Proviant-, Feld bäckerei- und Fuhrparkskolonnen, sowie für die Felds»«