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pulsnitzerMckenblall fieMsprecker gp. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBe'örderungseinrtchtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2 30, bei freier Zustellung; bei Abholungvierteljäyrl. M2.—,monatl. 70 Pf., >—- du ch die Post bezogen M 2 40 : uns zeitlug Blatt -es Königliche» Amtsgerichts «nd -es Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Vetegp.-tzdi'.: Wochenblatt pulsnlk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auf-n-' geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeil« (Mossr's Zeilenm. 14) 25 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 18 Pf. Amtliche Zeil« 55 Pf-, außerhalb des Bezirks 65 Pf., Reklame : 60 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt, i—- Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25°/ Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon« kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag , unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. ümkützlntt fön Han Nnlqnlst umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteino, triUlvvmll j ill vvll NMlötzvllllllv0t!)llu vUlollly Weißbach, Oder- und Niederlichtenau, Friedersdorf > Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L.Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: J.W.Mohr inPulsnitz. Nummer 122 Sonnabend, den 12. Oktober 1918. 70: Jahrgang Amtliche Bekanutmachuugcn befinde» fich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. I. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1844 bis 1852 einschließlich, geschrieben: »Eintausendachthundertvierundvierzig bis Emtausendachthundertzweiundsünszig einschließlich", aus den Höchster Farb werken, 351, geschrieben ; „Dreihundeneinundsünszig", aus der Merk'scheu Fabrik in Darmstadt, 465 bis 472 einschließlich, geschrieben: »DIerhundertsünsundsechzig bis Vier- hundertzweiundfiedzig einschließlich", aus dem Serumladaratorium Ruete-Enoch in Hamburg. 258 und 259, geschrieben: »Zweihundertachtundsünfzig und Zweihundertneun- undsüntzig", aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 27 bis 33 einschließlich, geschrieben: »Siebenundzwanzig bis Achtunddreitzig einschließlich", aus den Behringwerken in Marburg, 169 bis 174 einschließlich, geschrieben: »Einhundertneunundsechzig bis Ein- hundertvierundstebzig einschließlich", aus dem Sächsischen Serumweck in Dresden find, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen find, vom 1. Oktober d. I. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewührsdauer zur Ein ziehung bestimmt worden. II. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 532 bis 616 einschließlich, geschrieben: »Fünfhundertzweiunddreißig bis Sechs- hundertscchzchn einschließlich, aus den Höchster Farbwerken, ferner mit Len Kon- trollnummrrn 231 dis 272 einschließlich, geschrieben: Zweihunderdeinunddreitzig bis Zweihvndertzweiundstebzig einschließlich", sowie 274 dis 317 einschließlich, geschrie ben : „Zweibundertvierundstebzig bis Dreihunderlstebzehn einschließlich", aus den Behringwcrken in Marburg, den Kontrollnummern 6 dis 9 einschließlich, geschrie ben: »Sechs dis Neun einschließlich, sowie 11 bis 32 einschließlich, geschrieben: »Elf dis Zweiunddreißig einschließlich" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden und mit den Kontrollnummern 1 und 2, geschrieben: »Eins und Zwei aus dem Serum-Laboratorium Ruete- Enoch in Hamburg find wegen Ablaufs der staatlichen Gewührsdauer vom 1. Oktober 1918 ab zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 9. Oktober 1918. Ministerium -es Inner«. Wegen Reinigung des Geschäftsräume werden Freitag und Sonnabend den 18. und 19. Oktober bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Geschäfte erledigt. Pulsnitz, den 10. Oktober 1918. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung, Schöffen- und Geschworenenliste betr. Nachdem von dem unterzeichneten Stadtrate dis Urliste der in hiesiger Stadt wohnhaften zum Schöffen- und Geschworenenamte geeigneten Personen ausgestellt worden ist. wird auf die unter O beigesllgten gesetzlichen Bestimmungen mit dem Bemerken ver wiesen, daß die Liste vom 14. dieses Monats an 8 Tage lang, also bis 21. dieses Monats, zu jedermanns Einsicht aus hiesiger Ratskanzlei ausriegt und innerhalb disser Zeit etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit derselben schriftlich oder zu Protokoll beim unterzeichneten Stadtrate anzudringen sind. Später eingehende Einsprüche finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 11. Oktober 1918. Der Stadtrat. G Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unsähig zum Amte eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlichrr Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; S. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33 Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlisten das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht volle zwei Jahre haben; 3. Personen, welche für fich oder ihrer Familie Armenunterstüvung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von der Ausstellung der Urlisten zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find ; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hamastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6 gerichtliche und polizeiliche Dollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Dolksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörigen Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe dann nur von einem Deutswen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88-32 bis 33 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfafiungsgesetzes vom 27. Januar 1877 usw. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilungsoorstände und vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonststoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen. 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. AW" Ankündigungen aller Art "Mg sind in dem „Pulsnitzer Wochenblatt" von denkbar bestem Erfolg. Aktienkapital unä Keserven Mark 70000 000.— Qssekättsrsil: ^ocdeotLL«: S-l2u. 3-S>/, Udr, SonoLbeLäs: S-l Udr. nimmt 2oioknungkn i— sut clis v6Ui80ll6N Xri6g83Nlkik6N bis spätestens IVIittwoeli, clsn 23. Oktobsr mittags l Ubr entgegen. M amtlichen Tagesberichte. Dresden, den 11. Oktober 1918. -/,» Uhr nachm (Amtlich.) GrotzesHauptquartier, den 11. Oktober 1918. Westlicher Kriegsschauplatz: Südwestlich von Douai setzte der Feind zum Angriff gegen den Trinquige-Abschnitt südlich der Scarpe an. Kana dische Regimenter, die über Sailli) hinaus vorzubrechen ver suchten, wurden unter schweren Verlusten zurückgeworsen. An der Schlachtfront nordöstlich von Lamhrai und St. Quentin sind starke Angriffe des Feindes gegen unsere neuen Stellungen und ihre im Vorgelände belassenen Truppen gescheitert. Der Feind stand am Abend etwa in Linie Navis— St. Vaast— auf den Höhen westlich von Solesmes und le Cha teau, westlich der Linie Soupir—Vaux Aubigny—Aisenville und aus dem westlichen User der Oise, zwischen Origny und la Feere. Teilangriffe des Gegners bei Berry aux Bac, an der Suippes und an der Arnes wurden abgewiesen. Zwischen St. Etienne und der Mine haben wir unsere Truppen in rückwär tige Linien beiderseits von Grandpre auf dem Nordufer der Aire plangemäß und vom Feinde ungestört zurückgenommen. Aus dem westlichen Maasufer setzte der Feind erneut zu starken vergeblichen Angriffen beiderseits der Straße Churpenky-Ro- magny an. Auf dem östlichen Maasufer griff der Amerikaner tags über mit starken Kräften zwischen Sivry und dem Hamont-