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Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst E.V., gegründet 1888, Sitz Potsdam GESCHÄFTSSTELLE: Hannover, Heidestraße 3a, Fernruf: 80108 Postscheckkonto: Hannover 13 427 für alle Zahlungen an die Gesellschaft (a u ß e r dem Mitgliedsbeitrag) MITGLIEDSBEITRAG: Er beträgt jährlich 20 RM. und ist in Halbjahrsraten am 1. Januar und 1. Juli im voraus zahlbar. Er ist laut Vereinbarung an F. Bruckmann AG. in München 2 NW, Nymphenburger Straße 86, Postscheckkonto: München Nr. 158 zu entrichten. Zum Fälligkeitstag nicht eingegangene Beträge werden vom Verlag durch Nachnahme unter Kostenzuschlag eingezogen. Die Mitglieder haben nach Entrichtung der fälligen Beitragsrate Anspruch auf kostenfreie Lieferung der zwölfmal im Jahr erscheinenden „Gartenkunst“. Mitgliedsanmeldungen vermitteln auch die Schrift stellen der Landesgruppen. Abmeldung 1t. Satzung § 6, Nr. 2, nur zum Schlüsse eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) zulässig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Neue Mitglieder Chapnay, Heinrich, Unterlüß/Celle, Rheinmetall Gr. II.B. C 47 ab i. 4. 1933. Weber, Artur, Gartenbauinspektor, Hamborn/Rhein, Jubiläumshein, Gr. Ruhr. W 196 ab i. Januar 1933. Wettbewerbe Leipzig Zu der im Februar-Heft bereits mitgeteilten Ausschreibung eines Ideen wettbewerbs zur Erlangung von Entwürfen für ein Richard-Wagner- Denkmal in Leipzig können wir ergänzend melden, daß im Preisgericht erfreulicherweise die Interessen der Gartenarchitekten besonders vertreten werden. Herr Stadtgartenbaudirektor Molzen in Leipzig und Herr Garten architekt Gustav Allinger-Berlin werden bei den Verhandlungen des Preis gerichts beratend mitwirken. Verschiedenes Baumschulen und Arbeitsbeschaffungsprogramm Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der deutschen Baum schulenbesitzer hat der Bund deutscher Baumschulenbesitzer e.V. Schritte unternommen, um eine Berücksichtigung der außerordentlich umfangrei chen Aufgaben kommunaler Grünflächengestaltung im Rahmen des Ar beitsbeschaffungsprogramms zu erreichen. Vorstand und Verwaltungsaus schuß der D. G. f. G. begrüßen ein solches Vorgehen und haben dem Bund deutscher Baumschulenbesitzer Unterstützung seiner Bestrebungen zuge sichert. Wir lassen hier die letzte Eingabe des Bundes an das zuständige Ministe rium im Wortlaut folgen: An das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Berlin W 8 Wilhelmstraße 72 In unserer Eingabe vom 21. Oktober d. J. hatten wir darauf hingewiesen, daß die Einbeziehung der Erhaltung und des Ausbaues der städtischen Parkanlagen in das kommunale Arbeitsbeschaffungsprogramm dazu bei tragen würde, die schwierige wirtschaftliche Lage der deutschen Baum schulen zu erleichtern. Es ist wohl damit zu rechnen, daß in nächster Zeit das geplante großzügige Arbeitsbeschaffungsprogramm Tatsache wird. Wir bitten deshalb das Reichsernährungsministerium nochmals, darauf hinzuwirken, daß im Rahmen dieses Arbeitsbeschaffungsprogramms auch Mittel bereitgestellt werden für die Erhaltung und den Ausbau der städti schen Grün- und Parkanlagen und die Nachpflanzung von Bäumen an staatlichen und städtischen Straßen. Die von uns vorgeschlagenen Arbeiten eignen sich u. E. besonders zur Be rücksichtigung in einem Arbeitsbeschaffungsprogramm. Es handelt sich hier zweifellos um zusätzliche Arbeiten, denn bei den heu tigen Verhältnissen sind Staat und Kommunen nicht in der Lage, diese Arbeiten in dem nötigen Umfange zu erledigen, wie ja ganz deutlich die Entwicklung des Herbstgeschäftes unserer Baumschulen gezeigt hat. Ge rade die für diese Zwecke herangezogenen Pflanzen sind nur in ganz be schränktem Maße abzusetzen gewesen. Es handelt sich aber auch um Arbeiten, die restlos dem Wohle der All gemeinheit dienen. Gerade in der heutigen Zeit haben die städtischen Grün- und Parkanlagen eine noch größere Bedeutung als in besseren Zei ten. Für einen großen Teil der städtischen Bevölkerung, dem heute nicht mehr die Mittel zur Verfügung stehen, aus der Stadt herauszukommen, dürften diese Anlagen die einzige Erholungsmöglichkeit sein. Es liegt un bedingt im Interesse der Volksgesundheit, diese Erholungsmöglichkeit zu erhallen und auszubauen. Die für diesen Zweck bereitgestelllen Mittel würden aber auch im wahr sten Sinne der Arbeitsbeschaffung dienen, denn sogar der weitaus größte Teil der Gelder, die auf die Anschaffung des Pflanzenmaterials entfallen, würde zur Neueinstellung oder Weiterbeschäftigung von Arbeitskräften verwendet werden. Die Produkte der deutschen Baumschulen bestehen ja in der Hauptsache aus Arbeit und erfordern insbesondere keine ausländi schen Rohstoffe. Die Aufnahme der von uns bezeichneten Arbeiten in das Arbeitsbeschaf fungsprogramm hilft den schwer notleidenden deutschen Baumschulen, schafft Arbeit für eine große Anzahl Gärtner und erhält und schafft dem Allgemeinwohl dienende, gerade in der heutigen Zeit besonders notwendige Anlagen. Ergebenst Bund deutscher Baumschulenbesitzer. gez. Kurt Scholz, i. Vorsitzender Notgemeinschaft des deutschen Gartenbaues In der Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses vom 7. Februar 1933 wurde von Herrn Martin ein Bericht über die Antwortschreiben, die auf die Eingabe wegen der Erhaltung der Grünstreifen bei der Straßenbahn, eingegangen sind, gegeben. Sämtliche Bezirksämter treten grundsätzlich für die Wiederherstellung der Grünstreifen ein, sind aber der Sparmaß nahmen wegen angehalten, vorläufig mit Schotterstreifen zu arbeiten. Im Schreiben des Bezirksamtes Wilmersdorf wird behauptet, daß die Rasen pflege dazu beiträgt, die Senkstoffe in die Hohlräume der Schotterung zu spülen, das Absickern des Wassers zu verhindern und damit den Unterbau der Schienen zu lockern. Das Hauptgesundheitsamt schreibt, daß es die Verwendung von Grün streifen aus ethischen Gründen sehr begrüßen würde, mit einigen Aus führungen der Eingabe sich aber nicht einverstanden erklären könnte. Es soll versucht werden, hierüber nähere Erklärungen des Hauptgesundheits amtes zu erhalten. Herr Lesser regt an, an alle zuständigen Stellen heranzutreten, um zu er reichen, daß die gärtnerischen Leiter der Städte beibehalten bzw. verwaiste Stellen unverzüglich neubesetzt werden. Herr Behrens wünscht, daß diese Eingabe gleichzeitig an die Landge meinden ergeht, um die Schaffung bzw. Erhaltung von Kreisgärtnerstellen zu erreichen. Der „Reichsverband ländlicher Arbeitnehmer“ hat von sich aus bei den zuständigen Stellen angeregt, in jeder Siedlung einen Gärtner anzusetzen und allenthalben Kreisgärtner und Gartenbeamte wieder ein zustellen, um einen einheitlichen Anbau z. B. bei Obst usw. zu gewähr leisten. Die Herren Fischer und Martin stimmen diesem Vorschläge sowie dem des Herrn Lesser zu, vorbeugend auch an die Städte, die vorläufig noch ihre Gartenbeamten beibehalten haben, zu schreiben, um einen Ab bau zu verhindern. Herr Martin übernimmt es, eine derartige Eingabe zu entwerfen, die dann dem geschäftsführenden Ausschuß zur Kenntnis zuzuleiten ist. In der Eingabe soll erneut auf die Wichtigkeit der Er haltung der Substanz hingewiesen werden und auf Anregung des Herrn Fischer darauf, daß die Gründung einer Gartenbauhochschule dazu verpflichtet, für die Absolventen dieser Hochschule Stellungen zu schaffen bzw. zu erhalten. Herr Professor Dr. Ebert empfiehlt noch, in der Eingabe vor Einrich tung von Kreisbaumschulen zu warnen. Zu der Eingabe belr. freiwilligen Arbeitsdienst wird beschlossen, das sei nerzeit ausgearbeitete Schreiben nunmehr auch an den jetzigen Reichs arbeitsminister Seldte zu senden. Es soll versucht werden, mit diesem eine persönliche Besprechung herbeizuführen. Herr Behrens übernimmt eine telephonische Verabredung hierzu. Zum Schluß regt Herr Gunder an, die in der Notgemeinschaft zusam mengeschlossenen Vereinigungen mögen, soweit sie eigene Zeitschriften herausgeben, laufend ein kostenfreies Exemplar den Herren des geschäfts führenden Ausschusses zur Orientierung zustellen. Die Stellungnahme der betreffenden Vereinigungen zu diesem Vorschlag bleibt abzuwarten.