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Nückienblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12^ Ngr-, auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. StchsuulNwänuBcl Jahrgang. ' Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für KönigSbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Moffe, Haasenttein L Vogler und Eugen Fort daselbst. Auswärtige Annoncen-Aufträge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonvme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag veiliegen oder nicht. Lxp«tl. ^urtsdLatte«. Mittwoch 58. 22. Juli 1874 Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 3 September L874, die dem Gasthofsbesitzer Friedrich Theodor Heber in Großröhrsdorf zugehörigen Gasthofs-, Scheunen- und Feldgrundstücke Nr. 86L., 275d. des Katasters bez. Nr. 1245a. des Flurbuchs und Nr. 659, 661, 585 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welche Grundstücke am 8. August 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar: 1 ., das Gasthofsgcbäude, Brd.-Cat. Nr. 86L., Fol. 659, auf 7000 Thlr. —- —- 2 ., die Scheune, Brd.-Cat. Nr. 275b., Fol. 661, auf 250 Thlr. -- —- 3 ., das Feldgrundstück, Flurbuch Nr. 1245a., Fol. 585, auf 800 Thlr. —- —- gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Pultznitz, am 20. Juni 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst In Stellvertretung: Wolf, Assessor. Mit dem 21. dieses Monats beginnen die Gerichtsferien und werden während derselben bis zum Ende kommenden Monats nur die nach der Verordnung vom 10. März 1859, Z 4, als dringlich zu erachtenden Geschäfte bei dem unterzeichneten Gerichtsamte expedirt werden, worauf hiermit zur Beachtung hingewiesen wird. Pultznitz, am 17. Juli 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung: Wolf, Ass. Bekanntmachung Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen Königsbrück, am 24. Juni 1874. Welche Grundstücke am 22. Juni 1874 ohne Berücksichtigung der Oblasten zu a. auf 1050 Thlr. —- —- zu b. auf 150 Thlr. —- —- gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. -en LI. August 1874, die dem Schneider und Häusler August Eduard «Kockritz in Gottschdorf zugehörigen Grundstücke, nämlich: s.., das Hausgrundstück Nr. 20 dcs Brd.-Cat. und Fol. 29 des Grund- und Hypothekenbuchs, und b., das Kiefernhochwald-, Feld- und Wiesengrundstück Nr. 289, 290, 291, 292'des Flurbuchs und Fol. 102 des Grund- und Hypothekenbuchs für Gottschdorf, Hpl. Bekanntmachung. Während der den 21. dieses Monats beginnenden und mit dein 31. nächsten Monats endigenden Gerichtsferien, werden nur die in tz 4 der Verordnung vom 10. März 1859 als dringlich bezeichneten Geschäfte bei dem unterzeichneten Gerichlsamte expedirt, was hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 18. Juli 1874. Königliches Gerichtsamt daselbst. Meusel. cn r« Deutsches Reich. Pulsnitz, 21. Juli. Zum gestrigen Viehmarkte waren zum Verkaufe aufgestellt: 201 Pferde, 897 Rinder und 370 Schweine. Pulsnitz, 21. Juli. Schon viele Male hat man Gelegenheit gehabt zu sehen, daß Kinder an den in hie siger Stadt aufgestellten Wassertrögen spielen und allerlei Unfug daselbst treiben, und durch Hineinwerfen von Sand, Steinen und dergl. das Wasser verunreinigen. Gestern Vormittag ist nun der Fall vorgekommen, daß ein Kind, welches ebenfalls an einem solchen Tröge spielte, hincin- gefallenW^und, wenn nicht schnelle Hülfe gekommen, ertrunken wäre. Es tritt angesichts solcher Vorkomm nisse an die Eltern entschieden die Pflicht heran, ihre Kinder vor dergleichen Gebühren zu warnen, wenn sie nicht wünschen, mit der Polizei, welche unbedingt dagegen einzuschreiten hat, in Conflict zu gerathen. Dresden. Vom 1. September 1874 ab gelten die Zweiguldenstücke süddeutscher Währung nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist daher vom 1. September 1874 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. Die im Umlauf befindlichen Stucke werden in den Monaten September Oktober, November und Dezember 1874 von den durch'hie Landes-Centralbchörden zu bezeichnenden Kaffen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägtj haben bezw in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, zu ihrem gesetzlichen Werthe für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung ge nommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landesmünzen von sich weisen. Dennoch aber wird die That von Kissingen der ultramontanen Sache einen häßlichen und für sie vielleicht verhängnißvollen Makel anheften. Die „Ger mania" gesteht offen: „Es ist nicht undenkbar, daß durch die großartige Verfolgung unserer Partei und unserer Kirche sich in einzelnen Individuen eine Summe von Leidenschaft, Haß und Wuth ansammelt, die schließ lich in der gröbsten Auflehnung gegen alles göttliche und menschliche Recht zum Ausbruch kommt." Glaubt aber die „Germania" wohl selbst, daß der einfache Böttcher geselle Kullmann unter der „Verfolgung der Kirche" in seine eigenen Geiviffen so schwer zu leiden gehabt habe, in der Befriedigung seiner religiösen Bedürfnisse so grau- sam gehindert worden sei, daß jene „Summe von Leiden schaft, Haß und Wuth" sich ganz von selbst in ihm angesammelt habe? Sollten nicht vielmehr die unerhörten Entstellungen undVerläumdungen der Regierungsabsichten, die unausgesetzten Angriffe auf die Autorität und Legalität der Staalsgesetzgebung, die planmäßigen Aufreizungen der Mafien, wie sie in unseren Parlamenten unter dem Schutze der Redefreiheit geübt und in noch zehnfach größeren Formen durch die zahllosen unterirdischen Kanäle in das Land verbreitet wurden, die wahre Ursache dieses Fanatismus gewesen sein? Und den anderen Fall an genommen, daß Kullmann kein Rasender, sondern da bezahlte Werkzeug eines Complots war, — wo bliebes dann die, von den Centrumsführern so oft wiederholten Versicherungen, daß die Anhänger ihrer Partei niemals über die Grenze des Massiven Widerstandes" hinausgehen, niemals zur Gewaltthat greifen, daß das „katholische I umgewechselt. Nach dem 31. Dezember 1874 werden die -Zweiguldeustücke süddeutscher Währung auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Uniwechselung an genommen. Aus Leipzig schreiben die „L. N.": Es circuliren jetzt eine Masse neue 20-Pfeunigstücke von Pappe mit Silberblattüberzug, die geeignet sein dürsten bei unge prüftem Annehmen neuen Geldes manchen zu täuschen. Dieselben sind sehr gut ausgeführt und tragen die Jahres zahl 1873; obgleich nur von Pappe sind dieselben doch äußerst fest und dürfte, hinsichtlich der Schwere hinter den echten Münzen kaum zurückbleiben. Nur der Klang dieses Pappen-Geldstückes kann vor Täuschung bewahren. Ein sonst sehr vorsichtiger Condueteur der Pferdebahn war mit einem solchen Ding auch angeführt worden; da diese Leute das Geld ohne den Klang prüfen zu können in die Hand nehmen, dabei aber einen auffälligen Unter schied von den echten Münzen nicht spüren, so ist eine solche Täuschung schon erklärlich. Iw Interesse dcs Publikums wollen wir nicht unterlassen, auf diese industrielle Spielerei aufmerksam zu machen. Berlin. Die Berliner Nat. Corr, vom 15. schreibt sehr richtig: Selbst wenn sich herausstellen sollte, daß Kullmann nur das gedungene Werkzeug einer Verschwör ung inehrerer Personen gewesen, so wird dennoch kein ruhig denkender freisinniger Mann das Verbrechen der ganzen ultramontanen Partei zur Last legen. Der bloßen Gedanke, daß z. B. die leitenden Männer der Centrums- fraction von dem schwarzen Plane auch nur eine Ahnung gehabt haben könnten, würde jeder Liberale mit Abscheu