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Mockenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwochs u. Sonnabend» früh 8 Uhr. Nbonnementspreis: Vierteljährlich Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. SechsundMuyigster Jahrgang.' Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster m Pulsnitz. Gje s ch ä f t s st e l l e n für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M Tfchersich. Dresden: Annoncen - bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpvtt. Sonnabend 49. LV. Juni 18-4 Der Schlossergeselle Max Wange aus Dresden, früher in der hiesigen Eisenschmelze in Arbeit, ist auf Grund einer bei dem unterzeichneten Gerichtsamte einge gangenen Anzeige gerichtspolize'lich zu vernehmen. Da jedoch Wanges dermaliger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird gedachter Wange hiermit wiederholt vorgeladen, unverzüglich sich zu dem an gegebenen Zwecke persönlich an hiesiger Amtsstelle einzufinden. Zugleich werden alle Behörden und Polizeiorgane ersucht, den p. Wange beim Betreffen auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und über den Erfolg Mit- theilung anher gelangen zu lassen. PulßMtz, den 17. Juni 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung: Wolf, Assessor. Bekanntmachung. Nachdem die Liste der bei den Landtagsivahlen stimmberechtigten Einwohner hiesiger Stadt revidirt worden ist, wird Solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jeder Betheiligte von dieser Wahlliste Einsicht nehmen kann und Einsprüche gegen deren Inhalt bei Verlust derselben nach § 26 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 bis zum Ende des siebenden Tages nach dem in der Leipziger Zeitung erfolgten Abdrucke des Wahlausschreibens bei dem unter zeichneten Stadtrathe anzubringen sind. v i v / Königsbrück, am 17. Juni 1874. Der Stadtrat h. ' Reusner, Bürgermeister. Wiesenverpachtuna. Nächstkommenden SS. Jtttti 18-4, Vormittags s Ubr, soll die Grasnutzung der zum Schwepnitzer Forstrevier gehörigen vormals Coseler Nittergutswiesen auf das Jahr 1874 an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung der Erstehungsgelder an die Meistbietenden verpachtet werden. Röntgt. Forstrentamt Moritzburg und «Königl. Revierverwaltung Schwepnitz, am 13. Juni 1874. EkaS. Schwarz. Deutsches Reich. Pulsnitz. Im Interesse des handeltreibenden Pu blikums und um unnöthige Weiterungen und Verzöger ungen zu vermeiden, welche bei Gütersendungen nach dem Auslande durch mangelhafte Ausfüllung der Frachtbriefe und der dazu gehörigen Begleitpapiere verursacht werden, muß es wünschenswerth erscheinen, Kenntniß von den jenigen bestehenden Vorschriften zu erlangen, welche fiu den Grenzübertritt gegeben sind. Dieselben betreffen hauptsächlich den Güterversandt nach Belgien, Frankreich, Italien, Rußland und Oesterreich, und lasten wir hier die unumgänglichst nöthigsten dieser Vorschriften folgen. Bei Sendungen nach Belgien müssen dem Frachtbrief zwei deutsche Declarationen beigegeben sein, in welchen nächst der Werthsangabe noch bemerkt sein mutz, ob das Gut zum Transit durch Belgien und nach welchem Lande, oder ob dasselbe für eines der belgischen Entrepots und zum Verbrauch im Lande bestimmt ist. Bei Sendungen nach Frankreich müssen dem Frachtbriefe zwei französische Declarationen beigefügt sein, welche ebenfalls die Wcrths- angabe zu enthalten haben. Für Sendungen nach Italien sind dem deutschen Frachtbriefe beizufügen ein italienischer Frachtbrief, zwei italienische Declarationen, eine öster- rerchtsche Erklärung. Zu den nach Rußland zu versenden- den Gütern sind zwei Frachtbriefe beizugeben, in welchen die Angabe des Ortes, wo die Verzollung Statt finden soll, enthalten sein muß. In den Frachtbriefen darf weder gestrichen, noch radirt sein. Den Sendungen nach Oesterreich sind blos die vorschriftsmäßigen zwei Erklär ungen beizugeben. — In wie erheblichem Maße der Gebrauch der Correspondenzkarten zuuimmt, ergiebt u. A. die Thatsache, daß nach der neuesten Statistik die Anzahl der im Neichs- postgebiete täglich zur Versendung kommenden Postkarten gegenwärtig bereits über 100,000 Stück beträgt. Im vorigen Jahre belief sich dieselbe auf 60,000 Stück täg lich. Die aus diesem Verkehrszweige rcsultircnde Jahres einnahme beträgt 600,000 Thaler. — Von verschiedenen Seiten sollen an das Neichs- kanzleramt Wünsche gelangt sein, welche die Ausprägung von Zwei-Markstücken verlangen, die bekanntlich nach dem Beschluß des Reichstages in das Münzgesetz ausgenommen worden sind, ohne daß jedoch ein Zwang zur Auspräg ung einer bestimmten Quantität ausgesprochen wurde, obgleich aus den Verhandlungen sich die geringe Neig ung der Regierung für dieses Geldstück erkennen ließ. Besonders soll nun aber das Bedürfnis; nach Zwei-Mark stücken in Süddeutschland, wo man einen Ersatz für die allmälig verschwindenden Gulden verlangt, herantreten, und Personen, welche mit den dortigen Verkehrsverhält nissen vertraut sind, sprechen sich dahin aus, daß es, wenn nicht durch schnelle und reichliche Prägung von Zwei-Markstücken Ersatz geschaffen wird, gar nicht un möglich sei, daß sich in jenen Gegenden trotz des Disagios das österreichische Guldenstück wieder heimisch macht. Kamenz, 16. Juni. Gutein Vernehmen nach werden Ihre Majestäten der König und die Königin in den ersten Tagen nächsten Monats die Lausitz besuchen und am 7. Juli nach Kamenz und von hier nach Bautzen reisen, daselbst übernachten, am 8. Juli nach Löbau und nach Zittau Sich begeben, daselbst übernachten und am 9. Juli von dort nach Pillnitz zurückreisen. Dresden. Die diesjährige Versammlung des Säch sischen Forstvereincs wird während der Zeit vom 2. bis mit 4. Juli im alten Schützenhause zu Leipzig abgehalteu. Den Theilnehmern wird auf den sächsischen Staatsbahnen vollständig freie Hin- und Rückfahrt gewährt. Dresden. Die Eisenbahntarife werden nächstens in Deutschland erhöht werden, dabei ist aber löblicherweise Vorsorge getrosten, daß die unentbehrlichsten Lebensmittel, wie Salz und Kartoffeln, den niedrigsten Tarifsätzen, die Bestandtheile des Brodes, wie Getreide und Mehl, der nächstniedrigen Tarifklasse zugewiesen werden. Dadurch wird hoffentlich die Gefahr vermieden, daß eine abermalige Erhöhung des Preises der täglichen Lebensbedürfnisse cintritt. Jeder von Seiten der Fabrikanten aus den veränderten Tarifbedingungcn etwa hergenommene Vor wand zur Erhöhung der Preise wird unberechtigt sein. Dresden. Das Reichskanzler-Amt zeigt hem Bun- desrath seinen Entschluß zur einheitlichen Regelung des Apothekerwesens für Deutschland an. Durch ein einge- leitetes Enquote-Verfahren erfolgt die Beantwortung einer Anzahl von Fragen über Zulassung oder Beseitig ung des jetzigen Concessionswesen im Apotheker-Gewerbe. Außer Sachsen haben auch Hessen und andere Bundes staaten erhebliche Abänderungsanträge zu den Justizge setzen angemeldet. Dresden. Die Aufhebung einer Verlobung des Grafen Luckner mit der Nichte des russischen Gesandten von Kotzebue in Dresden hat am Sonnabend in der Nähe von Dresden zu einem Pistolenduell geführt, dem als Sccudanten ein höherer Militär und der junge Fürst B. beiwohnten. Das Duell ist insofern günstig ausge fallen, als der erste Schuß dem Herrn v. K. blos den Hut durchlöcherte, während der Schuß des Gegners ganz fehlte. Von einem Betheiligtcn geht den „Dr. N." hier über noch folgende ausführliche Mittheilung zu: Am 13. d. M. hat sich Se. Exc. General G. von Kotzebue mit dem Grafen von Luckner geschossen. Als Bevoll mächtigter seines kranken Bruders — des Vaters der Frau Baronin v. Stempel geb. von Kotzebue — hatte der General den Grafen auf fünf Schritt Barriere ge fordert, wogegen die Ehrenrichter zehn Schritt dazü be stimmten. Beim ersten Gange versagte dem General sein Pistol und der Graf schoß fehl, worauf beiin zweiten Mal Herr von Kotzebue fehl fchoß, während die Kugel seines Gegners ihm durch den Hut fuhr. Hierauf wand ten sich die Herren Ehrenrichter und sämmtliche Secun- danten an Se. Excellenz mit der Bitte, auf die Fortsetzung des Duells verzichten zu wollen, indem das zweimalige Kugelnwechseln doch wohl schon hinreichende Genug- thuung geben müsse. Zu der Antwort, daß er genöthigt wäre, sich der Ansicht so vieler Ehrenmänner zu fügen, schien der General sich Gewalt anzuthun. Bei Sr. Ex cellenz waren als Secundanten der russische Oberst von Fedorow und Herr von Krotkoff, dem Grasen von Luckner secundirten Herr von Arnim und der junge Graf Bis marck. Berlin, 13. Juni. (Tel.) Nach den Bundesraths- beschlüssen soll das Rcichs-Eisenbahnamt außer den Dele- girten der Eisenbahnverwaltungen auch noch Vertreter des Handelsstandes zu den Berathungen behufs Feststell ung der speciellen Tarifvorschriften zuziehen, insoweit die selben Handelsinteressen berühren. Berlin, Wie man hört, soll den Polizeibehörden die Bestimmung des Z 49 des Reichsmilitärgesetzes in Erinnerung gebracht worden sein, wonach „den zum ac- tiven Heere gehörigen Militärpersonen die Theilnahme an politischen Vereinen und Versammlungen untersagt" ist. Es sind daher die Militärpersonen aus derartigen Versammlungen auszuweisen und Anzeige zu erstatten, im Nichtbefolgungsfalle aber die Versammlungen zunächst aufzulöseu. Berlin. Die bayerischen Abgeordneten werden künf tig keine Tagegelder mehr erhalten, sondern für jede Session, kurz oder lang, baar 1000 Mark. Sie werden daher lakonisch sprechen, kurz oder schlagend, jedes Wort gleichsam eine Mark, also jedenfalls markig. Berlin. Im „Neuen Socialdemokrat" macht der Präsident des allgemeinen deutschen Arbeitervereins, Hasenclever, bekannt, daß er den Sitz des Vereins von Berlin nach Bremen verlegt habe. Er werde die Ge nehmigung des Vorstandes innerhalb der gesetzlichen Frist nachsuchen. (Jedenfalls hat man in dieser Verlegung