Volltext Seite (XML)
MockenblM snr Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegcnd. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonnements preis: IcinMitßUch des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mt. 25 Pfg. Insevnte werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätesten» Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier aufzugeben. Amlsbtatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu FutsniH und Königsbrück. Zweiund-reWgster Jahrgang. Buchdruckern von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen sii, Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidcndank. Leipzig: Rudolph Mosse. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. bXPKÜiiivN Ü88 ^Ml8dlLUk8. 17. -iovemver 188b. Mittwoch. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 3. Februar 1881 das dem Seifensieder Oscar Slugust Weitzmann hierorts zugehörige Hausgrundstück Nr. 5 des Katasters, Nr 68 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Pulsnitz, welches Grundstück am 12. November 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 10,75« -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 12. November 1880. K ö n i g l i ch e s A m t g e r i ch t. -/ ' / / John. General-Verordnung der Königlichen Krcis-Direction zu Budisfin, dm Brodverkauf betreffend. Die unterzeichnete Kreis-Direction hat wahrgenommen, daß bei der obrigkeitlichen Beaufsichtigung des Brodverkaufs nicht allenthalben gleichmäßig verfahren wird indem eines Theils hierin weitergegangen wird, als nach der bestehenden Gesetzgebung zulässig ist, andern Theiles die Maßregeln unterlassen werden, welche erforder lich erscheinen, um den hin und wieder vorkommenden Beschwerden des Publicums zu begegnen. Die Kreis-Direction findet sich daher zu Herbeiführung eines übereinstimmenden Verfahrens der Obrigkeiten veranlaßt, folgende Bestimmungen hiermit zu treffen: 1-, Weber Bäcker und wer sonst mit Brod bandelt, hat in seinem Verkaufslocale durch Anschlag oder Aushängen an einer dem Publicum gehörig ins Auge fallenden Stelle daS Gewicht und den Preis seiner Waare, mit Angabe des Mfundvreifes bekannt zu machen. 2 ., Der Verkauf des Brodes darf nur nach Maßgabe des im Preisverzeichnisse angekündigten Gewichts und insoweit nicht von dem Käufer ausdrücklich etwas Anderes verlangt wird, nur nach ganzen Pfunden stattfinden. 3 ., In jedem Verkaufslocale muß sich an einer dem Käufer sichtbaren Stelle eine geaichte Waage mit gesichte« Gewichten befinden und die den Verlauf besorgenden Personen haben aus Verlangen unweigerlich dem Käufer das Gebäck voezuwiegen. 4 ., Hausiren-e Brodhäudler haben ebenfalls Preisverzeichnisse ihrer Waare und geaichte Waagen und dergleichen Gewichte zu führen. 5 -, Zuwiderhandlungen gegen eme der vorstehenden Bestimmungen, sowie der Verkauf von Brod zu einem höheren, als dem im Preisverzeichnisse ange gebenen Preise, sind, abgesehen von den nach Maßgabe des Strafgesetzbuchs zu ahndenden Betrugssällen, polizeilich zu untersuchen und zu bestrafen. 6 ., Die betreffenden Obrigkeiten haben nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ihres Orts, unter Festsetzung der nach Punkt 5 anzudrohenden Strafen, das Weitere durch die Amtsblätter zu verfügen, im Nebligen fernerhin nicht nur die Bestimmung unter I gehörig zu überwachen, fondern auch, wie den selben ohnehin schon nach Z 18 der Ausführungs-Verordnung zu dem Gesetze vom 12. März 1858, die Einführung eines allgemeinen Landgewichts betreffend, obliegt, die beim Brodverkauf Seiten der betreffenden Gewerbtreibenden benutzten Waagen und Gewichte durch zuverlässige Personen öfters revidiren zu lassen. Budissin, am 5. November 1867. Königlich Sächsische Kreis-Direction. P. Freiherr von Gutschmid Vorstehende noch allenthalben in Gültigkeit befindliche Verordnung wird hiermit mit der Bestimmung eingeschärft, daß sich die unter Punkt I gedachte Verpflicht ung auch auf den Handel mit Semmel und sonstigen zue täglichen Nahrung bienenden Backwaaren erstreckt, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Be stimmungen außer der wegen Betrugs eintretenden Strafe polizeilich mit Geldstrafe von 5—IOO Mark oder nach Befinden mit entsprechender Haftstrase geahndet und daß die minderwichtig befundenen Vsckwaaren zu Güsten der hiesigen Armenkasse sofort conKSeirt werden. / Der Stadtrath wird sich durch von Zeit zu Zeit anzuordnende, unerwartete Revisionen der Bäckerläden und Zwrigen dem VerkMf^>o^K^ackwaaren dienenden Geschäfte von der Befolgung vorstehender Bestimmungen überzeugen. / / Pulsnitz, am 13. November 1880. //) . " D e r S t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Volkszählung betreffend. Der unterzeichnete Stadtrath hat zu der am 1. December a. c. stattfindenden Volkszählung die hiesige Stadt in 22 Zählbezirke eingetheilt und die nachstehenden Herren als Zähler ernannt: erster Zählbezirk Cat.-Nr. zweiter - - - dritter - - - vierter - - - fünfter - - - sechster - - - siebenter - - - achter - - - neunter - - - zehnter - - - elfter - - - zwölfter - - - dreizehnter - - - vierzehnter - - - fünfzehnter - - - sechzehnter - - - siebzehnter - . . achtzehnter - - - neunzehnter . . - zwanzigster - - - einundzwanzigster - - zweiundzwanzigster . - 1 bis mit 16 Herr Schnitlwaarenh. A. Rammer. 17 - - 32 Herr Pfeffer!. O- Thomas. 33 - - 36/37. 292. 293. 305/308. 309. 326 bis mit 332. 365. 368. 313 Herr Kaufm. Franz Brückner. 314 - - 319. 323. 324. 325. 310. 311. 312. 294. 295. 296 Herr Cantor Stephan. 297. 298. 299. 300. 301. 302. 304. 38 bis mit 46 Herr Organist Kessel. 47 bis mit 55. 101. 102. 103^.. Herr Schneidermstr. Müller. 103 6. bis mit 112/113 Herr Bäckermstr. Liebscher. 114 bis mit 132 Herr Tischlermstr. Rosenkranz. 133 - - 167e. Herr Töpfermstr. Sperling. 1670.- - 196 Herr Lehrer Schmalz. 197 - - 198Ü. 286 bis mit 290/291 Herr Theodor Schieblich. 199 - - 216V. Herr Lehrer Döring. 2166. 254 bis mit 269 Herr Töpferm. Reinh. Borsdorf. 270 bis mit 284 Herr Kaufmann Franz Rammer. 207 - - 233^.. Herr Fabrik. Herm. Mütze fr. 2336. - - 237V. Herr Hornuff. 2376. - - 246 Herr Fäberm. Rammer. 247 - - 253 Herr Restaur. Tschackert. 333 - - 348 Herr Riemerm. Bursche. 349 - - 373 Herr Kaufm. Gruhl. 56 . - 72 Herr Schneidermstr. Ed. Kahser. 73 - ° 100 Herr Kaufmann Schütze.